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Nebenkosten beim Immobilienkauf auf Teneriffa, Gran Canaria

 

Optimierung Nebenkosten 2024

Sie kaufen eine

  • Neubauimmobilie auf Gran Canaria
  • oder eine gebrauchte Immobilie auf Teneriffa

 

Was sind die steuerlichen Unterschiede?

Neubauimmobilie Gran Canaria

 

Es gibt keine Grunderwerbssteuer, sondern bei dem Kauf einer Neubauimmobilie zahlt man 7% IGIC (kanarische Umsatzsteuer) und 1% AJD (Dokumentensteuer)

Steurtipp:

Wenn Sie mit einer spanischen GmbH (SL) erwerben, die gewerblich tatig ist, dann können Sie die 7% IGIC als Vorsteuer geltend machen und gar zurückfordern.

Zudem gibt es auf den Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura) ein Sondersteuersystem, dass Ihnen noch erlaubt mit Rückstellungen (RIC), also steuerfreiem Geld die Immobilie zu erwerben und zudem ohne Umsatzsteuer auf den Gebäudewert im Rahmen der sogenannten REF.

Gebrauchte Immobilie auf Teneriffa

 

Hier gilt, dass keine Umsatzsteuer anfällt, sondern nur die Grunderwerbssteuer von 6,5%.

NEU ist, dass sich jetzt die Grunderwerbssteuernicht mehr nach dem Kaufpreis richtet, sondern nach dem steuerlichen Referenzwert, wenn letzterer höher ist.

Steuertipp für Unternehmer:

Sollte der Verkäufer die gebrauchte Immobilie ausschliesslich gewerblich genutzt haben, und umsatzsteuerlich gemeldet sein, zum Beispiel in einer touristischen Ferienvermietung auf Teneriffa (VV), und der Käufer der Immobilie ebenso die gewerbliche Nutzung fortfuehren, mit Umsatzsteueranmeldung, dann kann die Grunderwerbssteuer und die Umsatzsteuer von 7% IGIC gespart werden und der Käufer zahlt nur 1% Dokumentensteuer.

Bei  einem Kaufpreis von 200.000 EURGrunderwerbssteuer 6,5%: 13.000 EURSteueroptimiert mit touristischer Vermietung: Steuerlast nur1% = 2.000 Euro.Sie sparen sich als Käufer 11.000 EUR


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