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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Immobilienkauf Teneriffa, La Gomera, Gran Canaria,

Fuerteventura, mit dem Ziel der touristischen Vermietung

 

Was ist zu beachten?


Stand 27.04.2024

Der neue Gesetzesentwurf zur touristischen Vermietung ist erlassen und sollte bei jedem Immobilienkauf auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln Beachtung finden, wenn der Zweck des Immobilienkaufes eine Investition mit Renditeabsicht ist und die touristische Vermietung ist durchaus ein Anwendungsfeld.

RA D.Luickhardt und sein Legalium Team bieten Ihnen die vollständige Immobilienkaufabwicklung im Süden und Norden auf Teneriffa an, als auch auf La Gomera, Gran Canaria und Fuerteventura.

 

Stufe 1:

Vorkontrolle – ist die Immobilie belastungsfrei und touristisch vermietbar?

In dieser ersten Stufe wird nicht nur die rechtliche Mängelfreiheit der Immobilie, sondern auch die touristische Vermietbarkeit geprüft. Abgesehen von der Zustimmung der WEG und der Gemeinde (Bebauungsplan regelt die noch freie Kapazität für die private touristische Vermietung; 10% der gesamten Wohnbebauung darf für die touristische Vermietung ausgewiesen werden, (auf la Gomera sind es sogar 20%) sollte die Immobilie 10 Jahre und älter sein und folgende Kriterien erfüllen:

 

Voraussetzungen

  • Mindestens 39 qm Wohnfläche für eine Person und 44 qm für zwei touristische Gaeste,
  • Keine touristische Qualifizierung des Gesamtwohnkomplexes (oftmals in Playa Ingles, Gran Canaria anzutreffen, oder Komplexe wie Abama Teneriffa, welche Sonderregelungen unterliegt)
  • Keine Mischbewohnung in Mehrfamilienhäusern mit Stockwerkseigentum (sprich der zweite Stock kann nicht touristisch vermietet werden, wenn der erste Stock dauerhaftem Wohnraum dient)
  • Klima und Heizgeräte Energieklasse A
  • Immobilien mit Baufertigstellung vor dem 31.12.2007: Energieklasse C und ACS Minimum 70% mit alternativen Energien,
    ab dem 31.12.2007: Energieklasse B und ACS Minimum 90% mit alternativen Energien
  • Warmwassererzeugung (ACS) mit alternativer Energie
  • Stromladegerät für Elektrofahrzeuge im Umkreis von 500m zur Immobilie
  • Behindertengerechter Zugang zur Immobilie

Merke:

Auf ländlichem Gebiet, Naturschutzgebiet, wird die touristische Vermietung untersagt sein (asentamientos agrícolas, suelos rústicos protegidos); ebenso illegal erbaute Immobilien erhalten keine VV Lizenz mehr, selbst wenn Verjährung der Baurechtsverletzung und der Zustand AFO vorliegt. Ebenso kann in Ballungsgebieten die touristische Vermietung verboten werden.

Ausnahmeerlaubnis möglich: Asentamiento rural mit mindestens 1 ha Flaeche.

Stufe 2:

Nach Abschluss der Vorkontrolle, empfehlen wir stets eine technische Kontrolle, auf Baumängel  und ob die Bewohnbarkeitsbescheinigung den realen Bau und Nutzungszustand wiedergibt.

Stufe 3:

Sollte Stufe 1 und 2. positiv sein, werden wir den zweisprachigen Vorkaufvertrag mit 10% Anzahlung auf unser Kanzlei Treuhandkonto zu Ihrer Sicherheit erstellen.

Sie erhalten eine Kostenübersicht, und der notarielle Kaufvertrag wird vorbereitet

Stufe 4:

Beim Notartermin vertreten wir Sie, wenn Sie nicht anwesend sein können. Die Kaufpreiszahlung erfolgt über das Kanzlei Treuhandkonto

Grunderwerbssteuerzahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen, je schneller, desto besser, da die Grundbucheintragung nur mit der nachgewiesenen Grunderwerbssteuerzahlung von 6.5% auf den Kaufpreis (höher als Referenzwert) erlangt werden kann.

Stufe 5:

Nach der Grundbucheintragung werden  wir Ihnen als Sonderleistung die touristische Vermietungslizenz beantragen und steuerlich dauerhaft die Betreuung für Sie übernehmen.

Stufe 6:

Strom, Wasser, Grundsteuer, Alarm, etc wird durch unsere Kanzlei umgemeldet.

 

Unser Service der Steuervertretung bei Vermietung einer Immobilie in Spanien

Wir beraten Sie auch zu Alternativen der touristischen Vermietung auf den Kanarischen Inseln und führen Renditeberechnungen durch.


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