Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
Teneriffa - Gran Canaria - Madrid - Mallorca - Barcelona - Berlin - Hannover - Tettnang
Immobilienkauf Teneriffa, La Gomera, Gran Canaria,
Fuerteventura, mit dem Ziel der touristischen Vermietung
Was ist zu beachten?
Aktuell 10.01.2025
Wichtige Gesetzesneuheiten in ganz Spanien, nicht nur Teneriffa, (Gesetz 1/2025) im Jahre 2025, sind, dass ab dem 03.04.2025 die touristische Vermietung in Mehrfamilienhaeusern, die sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz (LPH) regeln, nicht mehr erlaubt ist, es sei denn, 3/5 der Eigentümer stimmen für die Erlaubnis der touristischen Vermietung.
Damit wird umgekehrt, was bislang galt. Bislang konnte man mit 3/5 Mehrheit die touristische Vermietung verbieten und jetzt muss sie ausdrücklich erlaubt werden.
Bestandsschutz besteht für Eigentümer, die bislang die touristische Vermietung betreiben, aber auch nur solange die 3/5 Mehrheit die touristische Vermietung nicht verbietet.
RA D.Luickhardt und sein Legalium Team bieten Ihnen die vollständige Immobilienkaufabwicklung im Süden und Norden auf Teneriffa an, als auch auf La Gomera, Gran Canaria und Fuerteventura.
Stufe 1:
Vorkontrolle – ist die Immobilie belastungsfrei und touristisch vermietbar?
In dieser ersten Stufe wird nicht nur die rechtliche Mängelfreiheit der Immobilie, sondern auch die touristische Vermietbarkeit geprüft.
Stufe 2:
Nach Abschluss der Vorkontrolle, empfehlen wir stets eine technische Kontrolle, auf Baumängel und ob die Bewohnbarkeitsbescheinigung den realen Bau und Nutzungszustand wiedergibt.
Stufe 3:
Sollte Stufe 1 und 2. positiv sein, werden wir den zweisprachigen Vorkaufvertrag mit 10% Anzahlung auf unser Kanzlei Treuhandkonto zu Ihrer Sicherheit erstellen.
Sie erhalten eine Kostenübersicht, und der notarielle Kaufvertrag wird vorbereitet
Stufe 4:
Beim Notartermin vertreten wir Sie, wenn Sie nicht anwesend sein können. Die Kaufpreiszahlung erfolgt über das Kanzlei Treuhandkonto
Grunderwerbssteuerzahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen, je schneller, desto besser, da die Grundbucheintragung nur mit der nachgewiesenen Grunderwerbssteuerzahlung von 6.5% auf den Kaufpreis (höher als Referenzwert) erlangt werden kann.
Stufe 5:
Nach der Grundbucheintragung werden wir Ihnen als Sonderleistung die touristische Vermietungslizenz beantragen und steuerlich dauerhaft die Betreuung für Sie übernehmen.
Stufe 6:
Strom, Wasser, Grundsteuer, Alarm, etc wird durch unsere Kanzlei umgemeldet.
Unser Service der Steuervertretung bei Vermietung einer Immobilie in Spanien
Wir beraten Sie auch zu Alternativen der touristischen Vermietung auf den Kanarischen Inseln und führen Renditeberechnungen durch.
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