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Touristische Vermietung Kanarische Inseln
Immobilienkauf und touristische Vermietung auf Teneriffa, Gran Canaria
Stand 21.05.2024
Zur Zeit ist das Gesetz zur touristischen Vermietung auf Teneriffa und den anderen Kanarischen Inseln in gesetzlicher Überarbeitung, zum heutigen Tage, dem 21.05.2024 ist das Gesetz noch nicht verabschiedet.
Durch die Mitteilung der Gesetzesreform sind die Anträge auf die VV Lizenz, mit der gesetzlichen Definition der „Verantwortlichkeitserklärung“, gestiegen, da befürchtet wird, dass nach Erlass des neuen Gesetzes keine VV Anträge mehr zulässig sind.
Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf ist diese Befürchtung nicht begründet. Es gilt vielmehr, dass die Gemeinden die Entscheidgungsgewalt haben werden, ob sie weitere VV Lizenzen zulassen. Die bestehenden VV Lizenzen werden geprüft, ob diese mit dem Bebauungsplan der Gemeinde konform sind und entscheidend ist, dass es keinen Bestandsschutz gibt.
Mit anderen Worten, ist jetzt bei einem Immobilienkauf die Renditeberechnung nicht mehr alleine mit einer touristischen Vermietung zu machen, sondern es ist auch die Kurzzeitvermietung von 31 -180 Tage ins Auge zu fassen und der wesentliche Renditeaspekt ist die Wertsteigerung der Immobilie.
Bei der Auswahl der Immobilie ist auf den Wert des Energiepasses mit der Gruppe C oder besser zu achten und dass eine Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegt. Genauso sollte bei der Gemeinde angefragt werden, ob dort noch kein VV Überschuss in dem Wohnbezirk besteht und der VV Antrag noch Aussicht auf Erfolg haben kann.
Touristische Vermietung auf den Kanarischen Inseln Schritt für Schritt
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