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Immobilienkauf Teneriffa

 

Anzahlung Immobilienkauf – Vorvertrag – Anderkonto

 

RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Deutschland und Spanien zugelassen, als auch zugelassener Steuerberater in Spanien sorgt für die ordnungsgemässe Vollabwicklung Ihres Immobilienkaufes auf Teneriffa, La Gomera, Gran Canaria, La Palma und Fuerteventura.

Stand 30.09.2022 

Beispiel aus der Praxis

Sie erwerben eine Immobilie auf Teneriffa und es wird ein privatschriftlicher Kaufvertrag (best case), Kaufoption, contrato de arras oder andersartige Vorvertraege und Kaufversprechen geschlossen.

In allen Vorverträgen in Spanien besteht die Anzahlungsklausel, der Käufer verpflichtet sich dadurch zur Anzahlung von 10%, die er verliert, wenn er den Vorvertrag nicht erfüllt.

Der Verkäufer muss die doppelte Anzahlung zurückzahlen, wenn er den Vertrag nicht erfüllt. Es wird in manchen Verträgen auch der Rücktritt unter Verlust der Anzahlung bzw doppelter Rüückzahlung zugelassen. 

Wohin wird die Anzahlung beim Immobilienkauf in Spanien bezahlt?

Der Makler wünscht die Anzahlung auf sein Konto, um seine Maklerkommission zu sichern und der Verkäufer, um schnellstmöglich den Käufer zu binden und Liquidität zu haben.

Diese Konstellation kann für den Käufer problematisch sein, wenn der Verkäufer den Kaufvertrag der Immobilie nicht erfüllt und der Makler trotzdem seine Maklerkommission kassieren möchte.

Der Käufer der Immobilie auf Teneriffa frägt meist nach einem Anderkonto eines Notars, welches in Spanien nicht existiert, da es keine Auflassung wie beim deutschen Immobilienkauf gibt.

Manche Notare bieten in Spanien – deposito – Verwahrungen – an, was aber nicht mit einem Anderkonto zu verwechseln ist, da der Notar diese Gelder nicht zu treuen Händen verwaltet, sondern nur zur Hinterlegung annimmt, zudem je nach Wert, kostspielig in der Praxis. 

Treuhandkonto

Unsere Kanzlei Legalium bietet die treuhänderische Hinterlegung der Anzahlung kostenfrei an, im Rahmen des Immobilienkaufservicepaketes, wenn eine Partei, zumindest der Käufer, beim Immobilienkauf Mandant von Legalium ist.

Die treuhänderische Hinterlegung hat die Eigenart, dass diese strikt an die Vertragsvereinbarungen gebunden ist.

Wenn eine Vertragspartei den Vertrag nicht erfüllt, dann erhält die andere Partei das Geld ausbezahlt. Nnur so, kann eine vertragskonforme Vertragsabwicklung des Immobilienkaufes abgesichert werden.

Der Käufer beim Immobilienkauf wird vor Missbrauch des Immobilienverkäufers geschützt. 

Beispiel

Der Verkäufer verkauft eine Finca auf Teneriffa, und es soll eine Anzahlung von 25.000 EUR gezahlt werden, später stellt sich heraus, dass die Finca noch nicht dem Verkäufer gehört, sondern zunächst eine erbrechtliche Frage geklärt werden muss.

Hätte jetzt der Käufer dieser Immobilie, die Anzahlung von 25.0000 EUR an den Verkäufer bezahlt, dann hätte er das Geld nicht zurückbekommen, wenn der Verkäufer sich selbst als vertragstreu ansieht.

Bei einer Verwahrung auf dem Legalium Treuhandkonto, erhält der Immobilienkäufer das Geld zurück.

Die Rechtsprechung ist seit dem Jahre 2006 und dem Berufungsurteil von Madrid in einer Hinterlegungssache auf dem Standpunkt, dass der Verwahrer von Geld bei einem Immobilienkauf in Spanien sich stets an den geschlossenen Vertrag zu halten hat.

Sie können direkt RA D.Luickhardt und sein Legalium Team beauftragen und wir sorgen für die fristgemässe Abwicklung des Immobilienkaufes auf Teneriffa für Sie als Käufer.

+ Service. Unser Hausmakler sucht Ihnen als Interessent für einen Immobilienkauf auf Teneriffa Ihre Immobilie, ohne dass Ihnen als Käufer für diese Maklertätigkeit Kosten entstehen.


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