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Erbbaurecht – Bau einer Immobilie auf fremden Grundstück auf Teneriffa
Projekte: Altenheim, betreutes Wohnen
RA D.Luickhardt, Steuerberater und Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Spanien und Deutschland und sein Legalium Team stehen Ihnen für die Begleitung und die vollständige rechtliche und steuerliche Abwicklung ihres Grundstückskaufes und Begleitung Ihres Bauprojektes auf Teneriffa zur Verfügung.
Erbbaurecht auf Teneriffa
Das Erbbaurecht wird als Oberflächenrecht (derecho de superficie) bezeichnet.
Beispiel
Die Gemeinde Adeje hat ein Grundstück ausgewiesen, für die Errichtung eines Altersheims mit ärztlicher Versorgung.
Das Grundstück wird von der Gemeinde Adeje nicht verkauft, sondern nur die Bebauung gestattet und zwar für einen Zeitraum von 99 Jahre auch die Nutzung erlaubt und die Nutzungsart vorbestimmt.
Beispiel
Der Eigentümer der Grundstücke ist eine Privatperson oder eine spanische SL (GmbH).
Dann ist zu beachten, dass auch Privatpersonen verpflichtend sind Umsatzsteuer auszuweisen.
Auf Teneriffa wären es 7% IGIC und auf dem spanischen Festland (Barcelona) 21% IVA.
Beispiel
Der Inhaber des Grundstücks tritt die Nutzung des Grundstücks zur Bebauung ab, und möchte danach das Gebäude nutzen.
Diese sogenannte Reversion, kommt bspsw bei Tankstellen vor und führt dazu, dass es sich um eine zweite Abtretung handelt.
Steuerlich führt der Charakter einer Rückabtretung zu einer Grunderwerbssteuerpflicht, jedoch kann der Grundstückseigentümer als Unternehmer den Umsatzsteuerausweis verlangen.
Tipp – Steuern sparen
Beachten Sie, dass auf Teneriffa Investitionen im betreuten Wohnen und Altersheimen mit der steuerlichen Vergünstigung der RIC investiert werden können. Es koennen damit steuerfreie Rücklagen für die Investition genutzt werden.
RIC Teneriffa
Service
Nutzen Sie unseren Service der vollständigen Abwicklung Ihres Grundstückskaufes auf Teneriffa, zur Investition im Rahmen der RIC mit steuerfreien Geldern und mit vergünstigten Erstinvestitionen in der Kombination mit Erbbaurechten.
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