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Zwangsversteigerung Teneriffa über den Notar
RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt auf Teneriffa für Immobilienrecht, in Spanien und Deutschland zugelassen, berät Sie im Immobilenrecht und bei Zwangsversteigerungen auf Teneriffa und begleitet Sie in der Zwangsversteigerung als Gläubiger mit dem Vollstreckungsantrag, als Bieter im Verfahren der Zwangsversteigerungen auf Teneriffa, und bei der Immobilienkaufabwicklung nach der Zwangsversteigerung mit der steuerlichen Brisanz und auch bei Räumungsverfahren bei erworbenen Immobilien die vermietet sind.
Stand: 24.09.2021
Zwangsversteigerung Teneriffa
Wenn von Zwangsversteigerung gesprochen wird, dann geht man von einer gerichtlichen Zwangsversteigerung auch, doch es gibt auch Zwangsversteigerungen vor einem Notar, die mittlerweile auch „online“ abgewickelt werden.
Tipp
Weitere Zwangsversteigerungen befinden sich auf dem online Portal der procuradores (Gerichtsdiener) u.a.
Welcher Notar ist zuständig für die Versteigerung?
Es ist nach Art.72 LN der Notar zuständig, in dessen Bezirk die Immobilie belegen ist.
Es gibt Ausnahmen, wenn der Eigentümer verschiedene Immobilien hat, in verschiedenen Bezirken, dann kann auch am Wohnort des Eigentümers versteigert werden.
Beispiel
Ich habe ein Interesse an einer Zwangsversteigerung einer Immobilie in Los Cristianos – zuständig ist ein Notar im Bezirk Arona.
Tipp
Als Gläubiger köennen Sie für die Zwangsversteigerung auf Teneriffa den Notar nicht selbst wählen, sondern er wird zugewiesen.
Welche Daten benötigt der Notar zur Eröeffnung der Zwangsversteigerung?
Beispiel
Sie haben eine Hypothekenurkunde und als Gläubiger sind Sie aus der Urkunde berechtigt, beim Notar x in Puerto de la Cruz zu vollstrecken.
Dort können Sie den Antrag auf die Zwangsversteigerung stellen, mit den folgenden wichtigen Angaben u.a.
- Daten der Grundbucheintragung
- Nachweis der Gläubigerstellung durch Vorlage der Hypothekenurkunde
- Besitzustand – vermietet?
- Zustand der Immobilie
- Laufende Lasten oder Schulden der Immobilie
- Wert der Immobilie, wenn nicht angegeben, durch Sachverständigen zu ermitteln
- Schuldenhöhe, die mindestens vollstreckt werden muss
Hinweis
Der Notar prüft von Amts wegen die Lastensituation, und ob gegen den Eigentümer der Immobilie ein Insolvenzverfahren läuft.
Eröffnung der Zwangsversteigerung beim Notar auf Teneriffa?
Die Zwangsversteigerung wird durch eine Bekanntmachung im offiziellen BOE Portal für elektronische Zwangsversteigerungen mindestens 24 Stunden zuvor erfolgen. Es wird der Mindestwert für die Versteigerung angeboten.
Tipp
Dieser Wert ist massgeblich, und unter diesem Wert kann kein Zuschlag erteilt werden, mit der Ausnahme wie folgt.
Gebot: 70% oder mehr dieses Wertes: der Meistbietende erhäelt den Zuschlag.
Gebot unter 70%: Der Schuldner kann innerhalb von 10 Tagen einen Bieter vorschlagen der mehr als 70% bietet.
Wenn die 10 Tage verstrichen sind, kann der Gläubiger aus der Zwangsvollstreckung sich die Immobilie aneignen, zur Höhe der Schuld, die mindestens 60% des Wertes der Immobilie auf Teneriffa betragen muss.
Wenn der Gläubiger von diesem Recht keinen Gebrauch macht, kann jeder ein Gebot abgeben, dass zumindest die Schuld deckt.
Zwangsversteigerungsdauer im elektronischen Portal: 20 Kalendertage
Tipp für Bieter in der Zwangsversteigerung
Im Jahre 2018 müssen Sie nicht mehr 10% bei Gericht als Sicherheit hinterlegen, sondern nur noch 5% des angegebenen Mindestwertes bei Beginn der Zwangsversteigerung auf Teneriffa.
Abschluss der Zwangsversteigerung
Der Meistbietende erhält den Zuschlag und der Eigentümer der Immobilie wird aufgefordert, beim Notar die Übertragungsurkunde zu erstellen, und wenn er dies unterläesst, der sogenannte „acta de subasta“ ist als Übertragungsurkunde ausreichend, um die Grundbuchumschreibung in Arona vorzunehmen.
Tipp
Wenn Sie als Hypothekengläubiger eine Vollstreckungsklausel in die Urkunde aufnehmen, dann empfehlen wir das Vollstreckungsverfahren und die Zwangsversteigerung vor einem Notar, da dieses Zwangsversteigerungsverfahren schneller ist, insbesondere in Bezug auf die Einberufung und der Zuschlagsbeschluss als bei einer gerichtlichen Zwangsversteigerung auf Teneriffa.
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