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Miteigentum an einer Immobilie auf Teneriffa

 

Streitlösung unter den Miteigentümern

 

Stand: 29.04.2024

Wie kommt es zu Miteigentum an einer Immobilie auf Teneriffa?

  1. durch Erbschaft

    Die Eltern versterben und 3 Kinder werden im europäischen Nachlasszeugnis als Erben aufgeführt. Wenn die Erben nicht ausschlagen, dann werden Sie zunächst alle 3 zu 33,3% in das Grundbuch als Eigentümer der Immoibilie eingetragen.

  2. durch Immobilienkauf

    Die Eltern kaufen die Immobilie mit 2 Kindern zusammen auf Teneriffa, jeder Eigentümer hat 25% Miteigentumsanteil.

  3. Auflösung einer spanischen SL (GmbH)

    Die Immobilie auf Teneriffa, die im Eigentum der SL stand, bekommen die Miteigentümer gemäss deren Anteile an der SL.

Nicht selten ist der Streit zwischen Miteigentümern einer Immobilie auf Teneriffa oder Gran Canaria oder auch anderorts in Spanien.

Die rechtliche Grundlage ist in ganz Spanien, der Art.392 CC ff, ausgenommen sind die Foralrechtgebiete und Katalonien und Mallorca, 

Meistens gibt es die Miteigentumsverhältnisse von 50% an einer Immobilie, sprich kein Eigentümer hat eine Mehrheit, doch viele Entscheidungen (Instandhaltung, Nutzung, laufende Kostenteilung, Vermietung etc) bedürfen einer Mehrheitsentscheidung und damit entsteht ein Streit, der nur gelöst werden kann, durch.

Lösung

  • Ein Miteigentümer zahlt den anderen Miteigentümer aus und wird zu 100% Eigentümer. Juristisch gibt es die sogenannte Miteigentumsauflösung, die steuerlich begünstig wird, oder der Verkauf oder die Schenkung.
  • Es wird eine Horizontale Teilung durchgeführt und Wohnungseigentum geschaffen und jedem Miteigentümer getrennte Wohnung zugeordnet
  • Sollte es aussergerichtlich keine Lösung geben, bleibt nur der Weg zu den Gerichten mit örtlicher Zuständigkeit am Lageort der Immobilie und auf dem Gerichtswege gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur Streiterledigung.

Gerichtliche Ausseinandersetzung

  • Teilungsklage mit Teilungsversteigerung und Erloesteilung nach  Versteigerung (effiziente und gerechte Vorgehensweise)
    WICHTIG: In zahlreichen Faellen kann nach Einreichung der Teilungsklage ein aussergerichtlicher Vergleich erzielt werden, wie zum Beispiel der freiwillige gemeinsame Verkauf an Dritte, und hierdurch werden erhebliche Anwalts und Gerichtskosten gespart.
  • von Gericht wird ein Verwalter eingesetzt, der ueber Instandhaltung oder Nutzungszeiten entscheidet
  • die reale Unterteilung der Immobilie wird angeordnet. Dies gilt insbesondere wenn eine zusammengelegte Immobilie zwei Grundbucheintragungen und sogenannte Finca Nummern hat.
  • Vorkaufsrecht (retracto) gegenüber Dritten, wenn ein Miteigentuemer an Dritte verkauft.

Nutzen Sie unseren Service der vollständigen Abwicklung Ihrer Miteigentumsauflösung nach einer Erbschaft, sei es im Wege der aussergerichtlichen Einigung mit einer Teilungsurkunde, die ein interessantes Steuer Sparmodell darstellt, oder auch auf dem gerichtlichen Wege, wenn die Miteigentümer sich nicht einig werden, ob ein Miteigentümer zu 100% die Immoblie übernimmt oder an Dritte verkauft werden soll.


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