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Immobilienerwerb Teneriffa – Umsatzsteuer IGIC

 

Resort Abama – IGIC, Vermögensschaden verhindern

Stand: 08.03.2021 

Vor dem Kauf einer Immobilie im Abama Resort auf Teneriffa sollte nicht nur eine ordentliche und umfassende rechtliche Kontrolle (due diligence) durchgeführt werden, sondern die steuerlichen Risiken und Unwägbarkeiten in der kanarischen Umsatzsteuer (IGIC) aufgrund der ungünstigen steuerlichen Gestaltung der Verträge des Abama Resort. 

Das jüngst im Jahre 2021 ergangene Urteil des Finanzgerichts auf Teneriffa zeigt die Problempunkte auf.

Problem Immobilienerwerb 

  • Abtretung der Immobilie zur touristischen Nutzung an Abama Terraces SL. 
  • Dem Eigentümer ist es untersagt, eigenständig zu vermieten. 
  • Dem Eigentümer bleiben Eigennutzungszeiten, was zur umsatzsteuerlichen Problematik führt. 
  • Im Falle, dass eine juristische Person, sei es eine spanische SL oder eine deutsche GmbH oder Schweizer AG die Immobilie erwirbt, soll dem Geschäftsführer das Nutzungsrecht zustehen. 
  • Letztlich ist der Streitpunkt, welcher zur Verneinung der Umsatzsteuerrückvergütung führt in der Norm 7 zu suchen, wo definiert wird, dass eine “irrelevante” Eigennutzung nicht zur Verneinung der Umsatzsteuerrückvergütung führen darf.

Hervorzuheben ist, dass die Abama Kaufverträge zum Immobilienerwerb nicht der umsatzsteuerlichen Situation des Investoren gerecht werden und damit dem Immobilienkäufer in Abama ein Vermögensschaden entsteht, wenn er die Immobilie als Investition und nicht zur Eigennutzung gekauft hat.

Die Kaufverträge müssen für jeden Investor gesondert angepasst und steuerrechtlich überarbeitet werden, um den Verlust der Vorsteuer zu verhindern, was bei einem Kaufpreis von 1 Mio EUR, immerhin 70.000 EUR sind. 

Unser Service – Immobilienerwerb rechtssicher

 

 

 

 

 

 


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