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Immobilienkauf auf Teneriffa ohne Lasten und Beschränkungen

 
Stand: 01.01.2023
 
 
Die typischen Beschränkungen beim Immobilienkauf sind sogenannte dingliche Lasten, wie 
 
  • Niessbrauchsrechte
  • Hypotheken
  • Grenzabweichungen 
  • Mieter
  • Touristische Zentralvermietung verbietet Einzelvermietung für den Immobilienkäufer nach den Gesetzen der kanarischen Inseln
 
 
 

Niessbrauchrechte/Hypotheken

Die Niessbrauchsrechte und Hypotheken müssen im Grundbuch eingetragen sein. Diese Lasten sind leicht zu finden, ein Immobilienkauf ist nur nach Lastenlöschung vorzunehmen.
Doch auch hier kann es Probleme geben.
 
 

Beispiel Los Cristianos:

Der Immobilienkäufer kauft eine Immobilie in Los Cristianos und ihm wurde mitgeteilt, dass die Niessbrauchsberechtigte verstorben sei und damit das Niessbrauchsrecht automatisch erlöschen sei.
 

Hinweis:

Hier ist zu beachten, dass ein NIessbrauchsrecht erst erloschen ist, wenn es im Grundbuch gelöscht ist. Zudem kommt es nicht selten vor, dass Ehegatten sogenannte aufeinanderfolgende Niessbrauchsrechte haben, sprich der überlebende Ehegatte folgt dem Verstorbenen im Niessbrauchsrecht.
 
 

Beispiel Puerto de la Cruz:

Die Verkäufer der Immobilie tragen vor, dass die Hypothek wirtschaftlich gelöscht sei, doch beim Notartermin stellt sich heraus, dass die Hypothek erweitert wurde und der Kaufpreis die Hypothekenschuld nicht deckt. Der Immobilienkäufer hatte aber schon 10% Anzahlung im privatschriftlichen Vorkaufvertrag dem Verkäufer und dem Makler bezahlt.
 
Diese Fallkonstellation kommt häufig vor und wenn der Verkäufer der Immobilie uneinsichtig ist, dann ist eine Strafanzeige wegen Betruges einzureichen, bzw die Auflösung des Kaufvertrages zu betreiben.
 
 

Grenzabweichungen:

Grenzabweichungen sind nicht nur auf Teneriffa ein häufiges Problem bei einem Immobilienkauf und dies gilt insbesondere bei ländlichen Grundstücken (fincas rusticas), sondern gerade in Fuerteventura, in der Costa Calma und in Corralejos findet sich dieses Problem wieder.
 
Sollte es Grössenabweichungen zwischen Grundbuch und Kataster von mehr als 10% geben, dann ist ein Rechtsanwalt zu beauftragen, um die Rechtssicherheit des Kaufes zu prüfen.
 
 

Mieter:

Letztlich ist das Problem des Verkaufes einer vermieteten Wohnung häufig und ernst zu nehmen, da der Mieter ein Vorkaufsrecht über die Immobilie hat und 30 Tage vor dem Immobilienkauf anzuhören ist, ob er die Immobilie kaufen möchte, zudem ist zu beachten, dass der Grundsatz gilt “Kauf bricht nicht Miete”, und damit der Immobilienkäufer an den Mietvertrag des Verkäufers gebunden ist und dies kann bei einem Mieterschutz von 7 Jahren, schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben.
Im Suden von Gran Canaria ist zu beachten, dass einige Wohnanlagen in der zentralen touristischen Vermietung sind und damit ein Immobilienkäufer seine Immobilie nicht selbst touristisch vermieten darf.
 
Letztlich ist die Hausbesetzung weiterhin ein Problem, und Hausbesetzer sind auf Teneriffa nur mit langjährigen Räumungsverfahren zu entfernen, und deshalb ist jede Immobilie am Eigentumserwerbstag zu besichtigen und der Leerstand in dem Kaufvertrag aufzunehmen.
 
 

Service:

Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepaket, so dass Sie mit Rechtssicherheit Ihre Immobilie auf Teneriffa, Gran Canaria oder Fuerteventura erwerben.

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