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RÜCKLAGE FÜR INVESTITIONEN AUF DEN KANAREN (RIC)

Was ist die Rücklage für Investitionen auf den Kanaren?

Definition der Rücklage für Investitionen auf den Kanaren.

Die Rücklage für Investitionen auf den Kanarischen Inseln, im Weiteren RIC, wurde mit dem Ziel erstellt, die Investitionstätigkeit mit eigenen Mitteln zu fördern, d. h. die Selbstfinanzierung von Investitionen durch Unternehmen, die auf den Kanarischen Inseln tätig sind.

Wer kann die RIC in Anspruch nehmen?

Die Zuweisung an die RIC stellt eine Steuervergünstigung dar, von der im Zusammenhang mit der Tätigkeit in den auf den Kanarischen Inseln ansässigen Betrieben Folgende profitieren können:

  • Alle Unternehmen und andere juristische Personen, die der
    Körperschaftssteuer unterliegen.
  • Natürliche Personen, die der Einkommensteuer unterliegen, unabhängig davon, ob ihr Nettoeinkommen aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit stammt und nach der Methode der direkten Schätzung berechnet wird.

Das Königliche Gesetzesdekret 7/1998 sieht jedoch vor, dass alle Steueranreize nicht auf Produktionstätigkeiten angewandt werden, die zu den sensiblen Sektoren gehören (Schiffbau, Kunstfaser-, Automobil-, Eisen-, Stahl- und Kohleindustrie).

Die Ansparrückstellung ist nicht zulässig für die Investition in Wohnungen, die für die touristische Vermietung angeboten werden.

Die RIC muss eine gewerbliche Investition sein (bsp Ladenlokal, Bürofläche etc)

Was versteht man unter einer festen Niederlassung auf den Kanarischen Inseln?

Die wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der RIC ist, dass das Unternehmen, unabhängig von seinem Sitz, eine feste Niederlassung auf den Kanarischen Inseln hat.

Als feste Niederlassung gelten alle Einrichtungen oder Arbeitsstätten, in denen ständig oder gewöhnlich die Tätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird, mit der Befugnis, Verträge im Namen und Vertretung der gebietsfremden Person oder des Unternehmens abzuschließen.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die RIC?

Anwendung und Berechnung der RIC.

Die RIC erlaubt es, die Steuerbemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer um bis zu 90 % der nicht ausgeschütteten Gewinne (BND) zu reduzieren, und zwar um den Betrag,

den die auf den Kanarischen Inseln ansässigen Unternehmen aus ihren Gewinnen der Rücklage für Investitionen auf den Kanarischen Inseln zuführen.

Was versteht man unter nicht ausgeschütteten Gewinnen bei der Berechnung der Steuervergünstigungsgrenze?

Unter nicht ausgeschütteten Gewinnen versteht man solche, die zur Aufstockung der Rücklagen des Unternehmens bestimmt sind. Die Berechnung dieser Variablen ergibt sich aus dem Abzug der gesetzlichen Rücklage (RL) und der auszuschüttenden Dividenden (D) vom Bruttobuchgewinn (BCB) des Jahres, in dem die RIC dotiert wurde.

Die RIC kann auch auf die persönliche Einkommensteuer angewandt werden. In diesem Fall würde es sich um einen Abzug von der gesamten persönlichen Einkommensteuerschuld für die der RIC zugewiesenen Nettobetriebseinnahmen handeln. Die Berechnung erfolgt durch Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes auf die RIC-Dotierung.

BAI = Gewinn vor Steuern

Buchmässiger Gewinn – Gewinnausschüttung

nicht ausgeschüttete Gewinne (Berechnungsgrundlage für die RIC)

  • gesetzliche Rücklage
  • freiwillige Rücklage
  • Rücklage für Investitionen auf den Kanaren

Körperschaftssteuer

 

 

 

WIRTSCHAFTS- UND STEUERSYSTEM DER KANARISCHEN INSELN (REF)

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die steuerlichen Vorteile der RIC in Anspruch zu nehmen?

Voraussetzungen der RIC

Die Voraussetzungen für die effektive Anwendung der Steuervergünstigung sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen sind wie folgt:

  1. Die Rücklage zu verwenden.

Im Allgemeinen müssen die der RIC zugewiesenen Beträge für den Erwerb von neuen oder gebrauchten Sachanlagen im Rahmen einer der folgenden Investitionen verwendet werden:

  1. Erstinvestition.
  2. Schaffung von Arbeitsplätzen.
  3. Erwerb von Vermögenswerten, die keine Erstinvestition darstellen.
  4. Zeichnung von Aktien oder Beteiligungen an Unternehmen zur Gründung oder Erhöhung des Kapitals und der kanarischen Staatsschuld.

Innerhalb welcher Frist muss die RIC verwendet werden?

Die steuerliche Nutzung der Dotation zur RIC setzt voraus, dass diese innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, die dem Haushaltsjahr entspricht, in dem sie geleistet wurde, realisiert werden muss.

Ist das Unternehmen verpflichtet, das der RIC zugewiesene Vermögen zu gewahren?

Die Mindestdauer, während der die Vermögenswerte, für die die Rücklage verwendet wurde, im Unternehmen in Betrieb bleiben müssen, hängt von der gewählten Anlageform ab:

  • Investitionen in Sachanlagen: mindestens 5 Jahre oder während der Nutzungsdauer der Elemente, wenn diese kürzer ist. Zu diesem Zweck wird der Zeitraum zugrunde gelegt, der dem in den amtlich genehmigten Abschreibungstabellen zugewiesenen maximalen Abschreibungszeitraum entspricht.
  • Andere Investitionen: 5 Jahre

 

ART DER INVESTITION UND BEDINGUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DER STEUERVERGÜNSTIGUNG

 

Erwerb von neuen oder gebrauchten Anlagegütern

Bedingungen der neuen o. gebrauchten Anlagegüter

  • Diese müssen sich auf den Kanarischen Inseln befinden oder dort empfangen werden.
  • Diese müssen auf den Kanaren genutzt werden.
  • Diese müssen für die Entwicklung der Geschäftstätigkeit erforderlich sein oder zur Verbesserung und zum Schutz der Umwelt auf den Kanarischen Inseln beitragen.
  • Investitionen von Leasingnehmern in unbewegliches Vermögen und Investitionen zur Instandsetzung eines Anlagegutes.

Zusätzliche Bedingungen für gebrauchte Sachanlagen:

  • Die RIC kann nicht zuvor für diese in Anspruch genommen worden sein.
  • Diese müssen eine technologische Verbesserung für das Unternehmen darstellen.
  • Die Mindestmietdauer muss 5 Jahre betragen.

    Erstinvestition

    • Niederlassungs-/Gründungsgebühren
    • Übertragung von Rechten, Patenten, Warenzeichen
    • Computeranwendungen
    • Audiovisuelle Produktionen
    • Gebäude, Räumlichkeiten und Grundstücke (in letzterem Fall in den gesetzlich vorgesehenen Fällen).
    • Technische Anlagen, Maschinen und Werkzeuge
    • Sonstige Anlagen, Werkzeuge und Möbel.
    • Computerausrüstung
    • Transportmittel für den innerbetrieblichen Gebrauch
    • Kautionen und Hinterlegungen (Anmeldung der Versorgungsdienste)
    • Andere Investitionen

    Im Falle von gebrauchten Waren, nur für Unternehmen mit geringerer Größe (ERD) anwendbar, ist es erforderlich, dass für die gekauften Waren zuvor nicht diese Vergünstigung in Anspruch genommen wurde.

      Schaffung von Arbeitsplätzen

      Bezieht sich auf Gruppe A und tritt innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Investition ein.

      Diese wird anhand des durchschnittlichen Anstiegs der Beschäftigtenzahl des Unternehmens in diesem Zeitraum im Vergleich zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl in den vorangegangenen 12 Monaten ermittelt.

      Diese muss 5 Jahre lang beibehalten werden (ERD 3 Jahre).

      Die RIC wird für die ersten zwei Jahre in den durchschnittlichen Kosten der Bruttolöhne und Sozialbeiträge entsprechend dieser Erhöhung berechnet.

      Der durchschnittliche Personalbestand aus dem Geschäftsjahr vor der Zeichnung darf in den folgenden 4 Geschäftsjahren nicht verringert werden.

      Erwerb von Vermögenswerten

      Beim Erwerb von materiellen oder immateriellen Anlagegütern, die keine Erstinvestition darstellen und die zur Verbesserung und zum Schutz der Umwelt sowie zu den F&E-Ausgaben beitragen (z. B.: Projekte mit Universitäten, öffentlichen Forschungseinrichtungen oder Innovations- und Technologiezentren).

      In Fahrzeugen zur Personenbeförderung im See- und Straßenverkehr: öffentliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

      Bei Verwendung in Grundstücken: Vermietung von Sozialwohnungen durch den Bauträger selbst, Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten in rückläufigen Tourismusgebieten.

      Zeichnung von Aktien oder Beteiligungen an Unternehmen zur Gründung oder Erhöhung des Kapitals und der kanarischen Staatschuld.

      A) Indirektes Zustandekommen: Zeichnung von Aktien oder Beteiligungen an Unternehmen. Nur Unternehmen, die ihre Tätigkeit auf dem Archipel ausüben und die folgenden Anforderungen erfüllen:

      1. indirekte Investitionen in Posten der Gruppen A und B
      2. die Dauer der Verwirklichung der Gesellschaft entspricht derjenigen, für die die
        RIC geschaffen wurde.
      3. als RIC-Materialisierung gilt nicht das gezeichnete Kapital, sondern das eingezahlte Kapital (einschließlich Kapitalrücklage).
      4. die von der Beteiligungsgesellschaft getätigten Investitionen führen nicht zur Anwendung anderer steuerlicher Anreize, mit Ausnahme von Art. 25 bez. der Grunderwerbs- sowie Stempelsteuer.
      5. zwischen den beiden Gesellschaften wird ein gegenseitiges Informationssystem eingerichtet
      6. bei der Zeichnung von Aktien oder Beteiligungen an ZEC-Unternehmen: der Betrag der Emission oder Kapitalerhöhung muss 750.000 € übersteigen.Mindestens 10 % der Emission oder der Kapitalerhöhung kommen nicht für eine Verwendung der RIC infrage.

        Das zeichnende Unternehmen darf die Vermögenswerte, die Gegenstand der Kapitalerhöhung sind, weder im vorangegangenen Geschäftsjahr noch in den vier darauffolgenden Geschäftsjahren an Dritte übertragen oder zur Nutzung überlassen, von einigen Ausnahmen abgesehen.

      7. in Aktien oder Anteilen an risikokapitalgesellschaften und -fonds sowie an Investmentfonds, sofern: diese Gesellschaften einen gleichwertigen Betrag in Aktien oder Anteile, die das Kapital der in den vorstehenden Punkten dieser Gruppe D genannten Gesellschaften repräsentieren, investieren.

        Gegenseitige Kommunikationspflichten festgelegt werden.

        Die von dem Unternehmen, an dem die Risikokapitalgesellschaft oder der Investmentfonds beteiligt ist, getätigten Investitionen mit Ausnahme von Art. 25 bez. der Grunderwerbs- und Stempelsteuer mit keinem anderen Anreiz vereinbar sind.

      Zeichnung der kanarischen Staatsschuld und Fälle mit ähnlichem Zweck:

      Annahmen:

      1. öffentliche Schuldverschreibungen der Kanarischen Autonomen Gemeinschaft, der Kanarischen Gebietskörperschaften, ihrer öffentlichen Unternehmen oder autonomen Einrichtungen bis zu einer Höhe von 50 % der Mittelzuweisungen jedes Haushaltsjahres.
      2. Wertpapiere, die von öffentlichen Einrichtungen für den Bau oder den Betrieb von Infrastrukturen oder Anlagen von öffentlichem Interesse ausgegeben werden. Grenzwert 50 %.
      3. Wertpapiere, die von Einrichtungen begeben werden, die den Bau oder den Betrieb von Infrastrukturen oder Ausrüstungen von öffentlichem Interesse für die öffentlichen Verwaltungen der Kanarischen Inseln durchführen, sobald die Verwaltungskonzession erteilt wurde. Grenzwert 50 %.

      Kann die RIC für ein gebrauchtes Anlagegut verwendet werden, für das bereits andere Steuervorteile gewährt wurden?

      Bei gebrauchten Anlagegütern darf die in diesem Artikel vorgesehene Regelung zuvor nicht in Anspruch genommen worden sein, und diese müssen eine technologische Verbesserung für das Unternehmen darstellen.

      Wie sind „technologische Verbesserungen“ zu bewerten?

      Technologische Verbesserungen sind Investitionen, die eine der beiden folgenden Auswirkungen haben:

      • Senkung der Produktionskosten der Ware bzw. der Dienstleistung.
      • Qualitätsverbesserung der Ware oder Dienstleistung.

      Was die Option zur Zeichnung von Aktien anbelangt, so ist es nach geltendem Recht nicht erforderlich, dass das Beteiligungsunternehmen seinen Sitz auf den Kanarischen Inseln hat. Ebenso besteht nur die Verpflichtung, dass das Unternehmen seine Tätigkeit auf den Kanarischen Inseln ausübt. Diese Lockerung der Anforderungen eröffnet neue Möglichkeiten für die Inanspruchnahme der RIC und eine Reihe von Formeln zur Investitionsfinanzierung auf den Kanarischen Inseln.

      Gibt es spezielle Regeln für die Verbuchung der RIC?

      Die RIC muss in den Bilanzen mit absoluter Trennung und entsprechender Bezeichnung ausgewiesen werden. Das Konto, auf dem die RIC verbucht ist, steht erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Mindestdauer für die Anlage zur Verfügung.

      Die Verwendung der RIC muss in bar bezahlt werden?

      Der Steuerpflichtige kann die Verwendung der RIC in jeder gewünschten Form bezahlen: bar, durch Fremdfinanzierung oder durch Leasing, sofern im letzteren Fall kein Zweifel an der Ausübung der Kaufoption besteht.

      Sind die Steuervorteile die sich aus der RIC ergeben, mit anderen Steueranreizen vereinbar?

      Die RIC ist mit den Steuervergünstigungen vereinbar, die sich aus den spezifischen Anreizen der kanarischen Wirtschafts- und Steuerregelung und der allgemeinen Körperschaftssteuerregelung ergeben:

      • Zulage für die Herstellung von körperlichen Sachgütern.
      • Abschreibungsfreiheit für beschäftigungswirksame Investitionen (R.D. Gesetz 7/1994 vom 20. Juni 1994).
      • Befreiung von der Grunderwerbssteuer und der Stempelsteuer auf den Erwerb von Vermögenswerten
      • Die Sonderabzugsregelung für Investitionen auf den Kanarischen Inseln, allerdings im physischen Sinne, d.h. der Steuerpflichtige kann nicht gleichzeitig beide Steuervergünstigungen für dasselbe Investitionsgut in Anspruch nehmen. Diese Einschränkung entfällt, wenn es möglich ist, dieses zu teilen.

      Was geschieht wenn die RIC-Verwendungskriterien nicht eingehalten werden?

      Der Steuerpflichtige wird bestraft, wenn er die in den Vorschriften für die Anwendung der Steuervergünstigung festgelegten Bedingungen nicht einhält. Die Strafe besteht darin, dass die genaue Summe des nicht erfüllten Betrags in die Steuerbemessungsgrundlage des Jahres, in dem der Verstoß begangen wurde, einbezogen wird. Auf den Betrag der sich aus dem Verstoß ergebenden Steuerschuld werden die entsprechenden Verzugszinsen erhoben. Darüber hinaus werden im Falle eines Steuerverstoßes die entsprechenden steuerlichen Sanktionen verhängt.


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