Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Immobilienerwerb auf Teneriffa / Gran Canaria 2026
Vorüberlegungen beim Immobilienkauf auf Teneriffa, Gran Canaria
Beim Immobilienkauf auf Teneriffa ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts und Steuerberater empfohlen, und unverzichtbar für eine rechtssichere und reibungslose Kaufabwicklung, um Vermögensschaeden zu vermeiden.
TIPP
Unterschreiben Sie bei einem Makler keinerlei Verträge, Reservierungen, oder Angebote bevor Rechtsanwälte und Steuerberater nicht die Immobilie rechtlich geprüft haben.
Brauche ich einen Rechtsanwalt – Steuerberater auf Teneriffa?
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Nicht zwingend vorgeschrieben, doch stark empfohlen – unabhängige Rechtsberatung schützt vor den typischen Risiken wie Schwarzbau, fehlende Energieausweise, Belastungen oder unklare Eigentumsverhältnisse, vor allen Dingen bei Immobilienkäufen aus Erbschaften.
TIPP: Kaufen Sie in Sauzal, sind auch Infrastrukturmassnahmen zu beachten (Entsalzungsanlage) -
Als Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei mit spanischer und deutscher Zulassung bieten wir nicht die vollständige Immobilienkaufabwicklung auf Teneriffa an, sondern auch nach dem Kauf die vollständige rechtliche und steuerliche Betreuung, ohne und mit Vermietung, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer etc.
Vorteile eines Rechtsanwalts bei der Kaufabwicklung und steuerliche Beratung vor dem Kauf
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Due Diligence: Prüfung von Grundbuch, Kataster, Belastungen, Altlasten, Baulegalität
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Vertragsprüfung und Gestaltung: Formulierung von Arras-/Vorverträgen, Prüfung notarieller Kaufurkunde (Escritura
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Vertretung beim Notar: Anwesenheit oder Vollmacht bei der Vertragsunterzeichnung
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Steuer- und Behördenkoordination: Anmeldung eines steuerlichen Vertreters (für Nicht−Residenten), Zahlung von Steuern (ITP Grunderwerbssteuer, Modelo 210), Grundbucheintragung
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Organisation danach: Ummeldung von Versorgungsanschlüssen, Bankkontoeröffnung und ggf. Vermietungsformalitäten
Worauf achten bei der Anwaltswahl?
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Fachliche Spezialisierung: Experte für spanisches Immobilienrecht (z. B. Dualzulassung DE/ES und 25 jährige lokale Erfahrung auf Teneriffa von Icod de los Vinos, Puerto de la Cruz, Sauzal, bis hin Arico, Abades, Los Cristianos, Adeje, San Juan, Guia de Isora
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Deutschsprachig & transparent: Verständliche Kommunikation, klar nach deutschem Mandantenstandard
- Honorarstruktur:
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Häufig 0,5 – 0,9 % des Kaufpreises zzgl 7% Mwst, nicht 19% Mwst wie in Deutschland
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Pauschalpakete (Festpreis inklusive Steuererklärung)
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Leistungsumfang: Punkte wie Vorkontrolle, NIE Nummer Antrag, Notarterminbegleitung, Grundbucheintragung, Steuererklärungen und Dienstleistungen nach dem Kauf
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Erfahrung mit lokalen Besonderheiten: z. B. Regelungen zur touristischen Nutzung von Ferienimmobilien mit der neuen Gesetzeslage seit dem 13.12.2025
Typischer Ablauf mit Anwalt-Steuerberater RA D. Luickhardt und LEGALIUM auf Teneriffa/Gran Canaria
Erstgespräch / Vorkontrolle
Beschaffung der NIE/NIF und treuhänderische Kontoeröffnung
Prüfung aller relevanten Unterlagen (Grundbuch, Kataster, Zertifikate)
Gestaltung privater Vorverträge / Arras
Vorbereitung und Durchführung des Notartermins
Zahlung der Grunderwersbsteuer (ITP ca. 6,5 %)
Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad)
Ummeldungen bei Behörden und Versorgern, steuerliche Betreuung
Fazit
Gebäude ohne Baugenehmigung auf Teneriffa & den Kanarischen Inseln
Was Käufer wissen müssen – bevor sie unterschreiben
Auf den Kanarischen Inseln – besonders auf Teneriffa, Gran Canaria, La Gomera und Fuerteventura – wurden viele Häuser und Ferienwohnungen ohne Baugenehmigung errichtet, häufig auf landwirtschaftlichem Land (suelo rústico). Solche Immobilien sind auf dem Markt weit verbreitet. Wer eine solche Immobilie kauft, sollte deren rechtlichen Status genau kennen.
Was bedeutet „fuera de ordenación“?
Dieser Begriff beschreibt Gebäude, die zwar nicht mehr abgerissen werden können – weil die Frist für behördliche Maßnahmen abgelaufen ist –, die aber dennoch nicht legal sind. Das Gebäude steht, aber es ist baurechtlich nicht in Ordnung.
Verjährung ist keine Legalisierung
Viele glauben: „Das Haus steht seit 20 Jahren – also ist alles in Ordnung.“ Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Verjährung schützt vor dem Abriss, macht das Gebäude aber nicht automatisch legal. Eine echte Legalisierung ist nur möglich, wenn das aktuelle Baurecht dies ausdrücklich erlaubt und eine Genehmigung erteilt wird.
Was darf man mit solchen Gebäuden tun?
Erlaubt sind Instandhaltungsmaßnahmen sowie Arbeiten, die Sicherheit, Bewohnbarkeit und Hygiene gewährleisten. Nicht erlaubt sind Anbauten, Erweiterungen oder wertsteigernde Umbauten. Wer solche Arbeiten dennoch durchführt, riskiert behördliche Konsequenzen.
„Konsolidierte Nutzung“ – was steckt dahinter?
Das kanarische Bodengesetz (Ley 4/2017) kennt den Begriff der konsolidierten Nutzung: Wer eine Immobilie seit Jahren bewohnt, ohne dass die Behörden eingegriffen haben, darf die Nutzung in der Regel fortführen. Die Behörde kann auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Wichtig: Auch das macht das Gebäude nicht baurechtlich legal – es schützt lediglich die bestehende Nutzung.
Wann ist eine vollständige Legalisierung möglich?
✓Das geltende Planungsrecht lässt den Bau an diesem Standort zu.
✓Das Gebäude erfüllt die wesentlichen technischen und städtebaulichen Anforderungen.
✓Eine Baugenehmigung oder ein vergleichbarer Rechtstitel wird beantragt und erteilt.
Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, muss anwaltlich geprüft werden – der Anschein von Legalität (z. B. Grundsteuerzahlung, Strom- und Wasseranschluss) ist kein verlässlicher Indikator.
Unser Rat vor dem Kauf
Lassen Sie den baurechtlichen Status jeder Immobilie vor dem Kauf sorgfältig prüfen – unabhängig davon, ob das Objekt im Grundbuch eingetragen ist, Steuern gezahlt werden oder es seit Jahrzehnten bewohnt ist. Wir klären für Sie, was erlaubt ist, was nicht – und welche Risiken Sie eingehen würden.
Abweichungen zwischen Grundbuch und Kataster – weiterlesen
Servicepaket „Immobilienkauf in Spanien“
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