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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Immobilienerwerb auf Teneriffa / Gran Canaria 2026

 

Vorüberlegungen beim Immobilienkauf auf Teneriffa, Gran Canaria

 

Beim Immobilienkauf auf Teneriffa ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts und Steuerberater empfohlen, und unverzichtbar für eine rechtssichere und reibungslose Kaufabwicklung, um Vermögensschaeden zu vermeiden.

TIPP

Unterschreiben Sie bei einem Makler keinerlei Verträge, Reservierungen, oder Angebote bevor  Rechtsanwälte und Steuerberater nicht die Immobilie rechtlich geprüft haben.

Brauche ich einen Rechtsanwalt – Steuerberater auf Teneriffa?

Vorteile eines Rechtsanwalts bei der Kaufabwicklung und steuerliche Beratung vor dem Kauf

  • Due Diligence: Prüfung von Grundbuch, Kataster, Belastungen, Altlasten, Baulegalität
  • Vertragsprüfung und Gestaltung: Formulierung von Arras-/Vorverträgen, Prüfung notarieller Kaufurkunde (Escritura
  • Vertretung beim Notar: Anwesenheit oder Vollmacht bei der Vertragsunterzeichnung
  • Organisation danach: Ummeldung von Versorgungsanschlüssen, Bankkontoeröffnung und ggf. Vermietungsformalitäten

Worauf achten bei der Anwaltswahl?

  • Deutschsprachig & transparent: Verständliche Kommunikation, klar nach deutschem Mandantenstandard
  • Honorarstruktur:
    • Pauschalpakete (Festpreis inklusive Steuererklärung)

Typischer Ablauf mit Anwalt-Steuerberater RA D. Luickhardt und LEGALIUM auf Teneriffa/Gran Canaria

Erstgespräch / Vorkontrolle
Beschaffung der NIE/NIF und treuhänderische Kontoeröffnung
Prüfung aller relevanten Unterlagen (Grundbuch, Kataster, Zertifikate)
Gestaltung privater Vorverträge / Arras
Vorbereitung und Durchführung des Notartermins
Zahlung der Grunderwersbsteuer (ITP ca. 6,5 %)
Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad)
Ummeldungen bei Behörden und Versorgern, steuerliche Betreuung

 Fazit

 Mit einem versierten, deutschsprachigen Anwalt, RA D.Luickhardt und sein Legalium Team, an Ihrer Seite sichern Sie sich ab – von der ersten Prüfung über notarielle Vertragsverhandlung bis zur Eintragung und Nachbetreuung.

Gebäude ohne Baugenehmigung auf Teneriffa & den Kanarischen Inseln

 

Was Käufer wissen müssen – bevor sie unterschreiben

Auf den Kanarischen Inseln – besonders auf Teneriffa, Gran Canaria, La Gomera und Fuerteventura – wurden viele Häuser und Ferienwohnungen ohne Baugenehmigung errichtet, häufig auf landwirtschaftlichem Land (suelo rústico). Solche Immobilien sind auf dem Markt weit verbreitet. Wer eine solche Immobilie kauft, sollte deren rechtlichen Status genau kennen.

 

Was bedeutet „fuera de ordenación“?

Dieser Begriff beschreibt Gebäude, die zwar nicht mehr abgerissen werden können – weil die Frist für behördliche Maßnahmen abgelaufen ist –, die aber dennoch nicht legal sind. Das Gebäude steht, aber es ist baurechtlich nicht in Ordnung.

Verjährung ist keine Legalisierung

Viele glauben: „Das Haus steht seit 20 Jahren – also ist alles in Ordnung.“ Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Verjährung schützt vor dem Abriss, macht das Gebäude aber nicht automatisch legal. Eine echte Legalisierung ist nur möglich, wenn das aktuelle Baurecht dies ausdrücklich erlaubt und eine Genehmigung erteilt wird.

 

Was darf man mit solchen Gebäuden tun?

Erlaubt sind Instandhaltungsmaßnahmen sowie Arbeiten, die Sicherheit, Bewohnbarkeit und Hygiene gewährleisten. Nicht erlaubt sind Anbauten, Erweiterungen oder wertsteigernde Umbauten. Wer solche Arbeiten dennoch durchführt, riskiert behördliche Konsequenzen.

 

„Konsolidierte Nutzung“ – was steckt dahinter?

Das kanarische Bodengesetz (Ley 4/2017) kennt den Begriff der konsolidierten Nutzung: Wer eine Immobilie seit Jahren bewohnt, ohne dass die Behörden eingegriffen haben, darf die Nutzung in der Regel fortführen. Die Behörde kann auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Wichtig: Auch das macht das Gebäude nicht baurechtlich legal – es schützt lediglich die bestehende Nutzung.

 

Wann ist eine vollständige Legalisierung möglich?

Das geltende Planungsrecht lässt den Bau an diesem Standort zu.

Das Gebäude erfüllt die wesentlichen technischen und städtebaulichen Anforderungen.

Eine Baugenehmigung oder ein vergleichbarer Rechtstitel wird beantragt und erteilt.

 

Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, muss anwaltlich geprüft werden – der Anschein von Legalität (z. B. Grundsteuerzahlung, Strom- und Wasseranschluss) ist kein verlässlicher Indikator.

 

 

Unser Rat vor dem Kauf

Lassen Sie den baurechtlichen Status jeder Immobilie vor dem Kauf sorgfältig prüfen – unabhängig davon, ob das Objekt im Grundbuch eingetragen ist, Steuern gezahlt werden oder es seit Jahrzehnten bewohnt ist. Wir klären für Sie, was erlaubt ist, was nicht – und welche Risiken Sie eingehen würden.

 

Abweichungen zwischen Grundbuch und Kataster – weiterlesen

Servicepaket „Immobilienkauf in Spanien“

 


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