Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Immobilienerwerb auf Teneriffa / Gran Canaria 2026
Vorüberlegungen beim Immobilienkauf auf Teneriffa, Gran Canaria
Beim Immobilienkauf auf Teneriffa ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts und Steuerberater empfohlen, und unverzichtbar für eine rechtssichere und reibungslose Kaufabwicklung, um Vermögensschaeden zu vermeiden.
TIPP
Unterschreiben Sie bei einem Makler keinerlei Verträge, Reservierungen, oder Angebote bevor Rechtsanwälte und Steuerberater nicht die Immobilie rechtlich geprüft haben.
Brauche ich einen Rechtsanwalt – Steuerberater auf Teneriffa?
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Nicht zwingend vorgeschrieben, doch stark empfohlen – unabhängige Rechtsberatung schützt vor den typischen Risiken wie Schwarzbau, fehlende Energieausweise, Belastungen oder unklare Eigentumsverhältnisse, vor allen Dingen bei Immobilienkäufen aus Erbschaften.
TIPP: Kaufen Sie in Sauzal, sind auch Infrastrukturmassnahmen zu beachten (Entsalzungsanlage) -
Als Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei mit spanischer und deutscher Zulassung bieten wir nicht die vollständige Immobilienkaufabwicklung auf Teneriffa an, sondern auch nach dem Kauf die vollständige rechtliche und steuerliche Betreuung, ohne und mit Vermietung, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer etc.
Vorteile eines Rechtsanwalts bei der Kaufabwicklung und steuerliche Beratung vor dem Kauf
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Due Diligence: Prüfung von Grundbuch, Kataster, Belastungen, Altlasten, Baulegalität
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Vertragsprüfung und Gestaltung: Formulierung von Arras-/Vorverträgen, Prüfung notarieller Kaufurkunde (Escritura
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Vertretung beim Notar: Anwesenheit oder Vollmacht bei der Vertragsunterzeichnung
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Steuer- und Behördenkoordination: Anmeldung eines steuerlichen Vertreters (für Nicht−Residenten), Zahlung von Steuern (ITP Grunderwerbssteuer, Modelo 210), Grundbucheintragung
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Organisation danach: Ummeldung von Versorgungsanschlüssen, Bankkontoeröffnung und ggf. Vermietungsformalitäten
Worauf achten bei der Anwaltswahl?
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Fachliche Spezialisierung: Experte für spanisches Immobilienrecht (z. B. Dualzulassung DE/ES und 25 jährige lokale Erfahrung auf Teneriffa von Icod de los Vinos, Puerto de la Cruz, Sauzal, bis hin Arico, Abades, Los Cristianos, Adeje, San Juan, Guia de Isora
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Deutschsprachig & transparent: Verständliche Kommunikation, klar nach deutschem Mandantenstandard
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Häufig 0,5 – 0,9 % des Kaufpreises zzgl 7% Mwst, nicht 19% Mwst wie in Deutschland
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Pauschalpakete (Festpreis inklusive Steuererklärung)
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Leistungsumfang: Punkte wie Vorkontrolle, NIE Nummer Antrag, Notarterminbegleitung, Grundbucheintragung, Steuererklärungen und Dienstleistungen nach dem Kauf
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Erfahrung mit lokalen Besonderheiten: z. B. Regelungen zur touristischen Nutzung von Ferienimmobilien mit der neuen Gesetzeslage seit dem 13.12.2025
Typischer Ablauf mit Anwalt-Steuerberater RA D. Luickhardt und LEGALIUM auf Teneriffa/Gran Canaria
Erstgespräch / Vorkontrolle
Beschaffung der NIE/NIF und treuhänderische Kontoeröffnung
Prüfung aller relevanten Unterlagen (Grundbuch, Kataster, Zertifikate)
Gestaltung privater Vorverträge / Arras
Vorbereitung und Durchführung des Notartermins
Zahlung der Grunderwersbsteuer (ITP ca. 6,5 %)
Eintragung im Grundbuch (Registro de la Propiedad)
Ummeldungen bei Behörden und Versorgern, steuerliche Betreuung
Fazit
Mit einem versierten, deutschsprachigen Anwalt, RA D.Luickhardt und sein Legalium Team, an Ihrer Seite sichern Sie sich ab – von der ersten Prüfung über notarielle Vertragsverhandlung bis zur Eintragung und Nachbetreuung.
Abweichungen zwischen Grundbuch und Kataster – weiterlesen
Servicepaket „Immobilienkauf in Spanien“
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