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Immobilienkauf Spanien mit Hypothek
Ein Fall aus der Praxis zeigt, dass das Verschweigen einer Hypothek ein Auflösungsgrund eines spanischen Kaufvertrags ist. Der Art. 1127 CC gibt aber dem Käufer auch die Möglichkeit, die Erfüllung des Kaufvertrages zu verlangen, und zwar die lastenfreie Übertragung.
Fallbeispiel
Der Käufer unterschreibt einen privaten Kaufvertrag über ein Grundstück in Spanien und zwar über eine Miteigentumshälfte, um mit der Trennungserklärung vor der Gemeinde zu beginnen. Der Käufer beginnt schon mit Renovierungsarbeiten und nach 2 Monaten teilt der Verkäufer mit, dass er das Grundstück nicht mehr verkaufen wolle, bzw. könne, das eine Hypothek auf dem Grundstück lastet.
Der Käufer des Grundstücks hat 2 Möglichkeiten:
- Verlangen der Vertragserfüllung, dann wird der Käufer vom Kaufpreis die Hypotheken schuld abziehen und direkt an die Bank bezahlen und den Restkaufpreis an den Verfkäufer, oder
- der Vertragsauflösung zustimmen und Schadensersatz fordern, was die Renovierungskosten und Bearbeitung der Teilungserklärung angeht.
Das Fallbeispiel kann sich in der Praxis verkomplizieren, wenn die Hypothekenschuld höher ist, als der Kaufpreis.
Wir empfehlen stets Betreuung durch unsere Kanzlei mit dem Immobilienkaufservicepaket, so dass Sie mit Rechtssicherheit sorglos Ihre Immobilie in Spanien, sei es auf Teneriffa, Gran Canaria, oder Mallorca, als auch auf dem Festland von Spanien erwerben.
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