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Immobilienkauf ohne Grunderwerbssteuer

Kanarische Inseln -Teneriffa, Gran Canaria



Stand: 20.01.2032

Der Immobilienkauf auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc) kann ohne Grunderwerbssteuer stattfinden folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Subjektive Voraussetzung Grunderwerbssteuerfreiheit Teneriffa

Der Erwerber muss auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, La Palma etc) seinen Gesellschaftssitz oder Betriebsstätte haben und der Pflicht zur Körperschaftsteuer unterliegen. Folglich handelt es sich in der Regel um eine spanische SL (GmbH) mit Sitz auf Teneriffa.

Objektive Voraussetzung Grunderwerbssteuer Freiheit

I. Die Immobilie muss als Investitionsgut erworben werden oder im Aktivvermögen der Gesellschaft gebucht werden.

Was ist ein Investitionsgut im spanischen Steuerrecht?

Eine Immobilie ist ein Investitionsgut, wenn sie länger als 1 Jahr im Aktivvermögen gehalten wird und zur Gewinnerzielung genutzt wird.

Beispiel:

Sie eröffnen ein Call Center auf Gran Canaria, Maspalomas und kaufen ein Geschäftslokal für 20 Mitarbeiter. Wichtig ist, dass die Immobilie innerhalb von 3 Monaten nach dem Immobilienkauf genutzt wird, und mindestens 5 Jahre lang.

WICHTIG: Das Investitionsgut – Immobilie muss neu sein, es sei denn, der Erwerber ist ein Unternehmer mit weniger als 10 Mio Euro Umsatz, dann kann auch eine gebrauchte Immobilie erwerben werden.

II. Es muss sich um eine erstmalige Investition für eine neue Aktivität handeln.
Dies ist mit einer Satzungsänderung verbunden, als auch einer erweiterten steuerlichen Anmeldung bei der spanischen Finanzbehörde auf Gran Canaria.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann ist keine Grunderwerbssteuer auf den Gebäudewert zu entrichten, sondern nur auf den Bodenwert.
Die Grunderwerbssteuer beträgt ab 2019 auf Teneriffa, Gran Canaria, den Steuersatz von 6,5% auf den steuerlichen Verkehrswert der Immobilie, wenn dieser höher ist, als der Kaufpreis.


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