Spanien: 0034-922 788 881 // Deutschland 0049-7542 937 982 info@legalium.com

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

Teneriffa - Gran Canaria - Madrid - Mallorca - Barcelona - Berlin - Hannover - Tettnang

Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Touristische Vermietung Kanarische Inseln – 2025

 

Ferienvermietung in Wohnungseigentümergemeinschaften

 

Aktuell 10.01.2025


Wichtige Gesetzesneuheiten in ganz Spanien, nicht nur Teneriffa, (Gesetz 1/2025) im Jahre 2025, sind, dass ab dem 03.04.2025 die touristische Vermietung in Mehrfamilienhaeusern, die sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz (LPH) regeln, nicht mehr erlaubt ist, es sei denn, 3/5 der Eigentümer stimmen für die Erlaubnis der touristischen Vermietung.

Damit wird umgekehrt, was bislang galt. Bislang konnte man mit 3/5 Mehrheit die touristische Vermietung verbieten und jetzt muss sie ausdrücklich erlaubt werden.

Bestandsschutz besteht für Eigentümer, die bislang die touristische Vermietung betreiben, aber auch nur solange die 3/5 Mehrheit die touristische Vermietung nicht verbietet.

RA D.Luickhardt und sein Legalium Team bieten Ihnen die vollständige Immobilienkaufabwicklung im Süden und Norden auf Teneriffa an, als auch auf La Gomera, Gran Canaria und Fuerteventura.

Touristische Vermietung Teneriffa

Unser Service:

Wir beraten Sie in Fragen der touristischen Vermietung Ihrer Immobilie auf Teneriffa und stellen den Antrag auf die Vermietungslizenz bei den Behörden. Wenn sie vermieten, erledigen wir die obligatorische steuerliche Anmeldung und fertigen die Steuererklärungen ab.

 


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Touristische Vermietung: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 4,90 von 5 Punkten, basierend auf 10 abgegebenen Stimmen

Loading...


R

Kontakt Deutschland

07542 937 982

R

Kontakt Teneriffa

0034 922 788 881

R

Fax Teneriffa

0034 922 789 358

R

Kontakt Email

info@legalium.com

Lesen Sie hier die Datenschutzerklärung