Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Touristische Vermietung Kanarische Inseln – 2025
Ferienvermietung in Wohnungseigentümergemeinschaften
Aktuell 10.01.2025
Wichtige Gesetzesneuheiten in ganz Spanien, nicht nur Teneriffa, (Gesetz 1/2025) im Jahre 2025, sind, dass ab dem 03.04.2025 die touristische Vermietung in Mehrfamilienhaeusern, die sich nach dem Wohnungseigentumsgesetz (LPH) regeln, nicht mehr erlaubt ist, es sei denn, 3/5 der Eigentümer stimmen für die Erlaubnis der touristischen Vermietung.
Damit wird umgekehrt, was bislang galt. Bislang konnte man mit 3/5 Mehrheit die touristische Vermietung verbieten und jetzt muss sie ausdrücklich erlaubt werden.
Bestandsschutz besteht für Eigentümer, die bislang die touristische Vermietung betreiben, aber auch nur solange die 3/5 Mehrheit die touristische Vermietung nicht verbietet.
RA D.Luickhardt und sein Legalium Team bieten Ihnen die vollständige Immobilienkaufabwicklung im Süden und Norden auf Teneriffa an, als auch auf La Gomera, Gran Canaria und Fuerteventura.
Unser Service:
Wir beraten Sie in Fragen der touristischen Vermietung Ihrer Immobilie auf Teneriffa und stellen den Antrag auf die Vermietungslizenz bei den Behörden. Wenn sie vermieten, erledigen wir die obligatorische steuerliche Anmeldung und fertigen die Steuererklärungen ab.
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