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Touristische Vermietung Kanarische Inseln – 2023

 

Die Verwaltungstätigkeit der touristischen Vermietung regelt auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Gomera, La Palma und El Hierro) das Gesetz 2/2013 vom 29. Mai 2013

Die einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzes wurden nach einer Reihe Klagen verschiedener interessierter Parteien geändert. Es wurden Urteile, wie das Urteil 209/2015 des Verfassungsgerichts, 117/2015 des Obersten Gerichtshofs der Kanarischen Inseln oder 257/2019 des Obersten Gerichtshofs gefällt.

Aus diesen Urteilen ist klar hervorgegangen, dass die Möglichkeit der touristischen Vermietung innerhalb der gemeinschaftlichen Wohnanlagen auf den Kanarischen Inseln  NICHT VERBOTEN werden kann.

Im Wohnungsgesetz wurde in Artikel 17 ein neuer Absatz, Nummer 12, eingeführt, durch den nur die Ausübung der Tätigkeit eingeschränkt oder bedingt werden kann, jedoch nicht verboten.

Die Änderung der Satzung erfordert das positive Votum von 3/5 der Eigentümer.

Dieselbe Mehrheit ist auch für die Vereinbarung über die Festlegung von Sonderquoten oder die Erhöhung des Eigentümerumlagen erforderlich, sofern diese Änderungen nicht zu einer Erhöhung von mehr als 20 % führen.

Diese Vereinbarungen haben KEINE rückwirkende Wirkung.

Daher müssen die satzungsmäßigen Beschränkungen zum Verbot von Ferienvermietungen aufgehoben werden, da in Paragraph 12 von einer Beschränkung oder Konditionierung und niemals von einem Verbot die Rede ist.

Die Eigentümergemeinschaften können ihre Mitglieder nicht verpflichten, indem sie ihnen die Vermietung ihrer Immobilien verbieten, sie können die Vermietung nur bedingen und begrenzen.

Es können Bedingungen oder Einschränkungen festgelegt werden, z. B. dass die Tätigkeit einer vorherigen behördlichen Genehmigung oder Registrierung unterliegt.

Mit der Mehrheit von 3/5 können interne Regeln für die Ferienvermietung festgelegt werden.

 

Interne Regeln der touristischen Vermietung

  • Der Vermieter muss dem Mieter die internen Regeln der Gemeinschaft zur Verfügung stellen
  • Der Eigentümer muss sich bei den zuständigen Behörden registrieren und die entsprechende Genehmigung einholen
  • Vermieter müssen sicherstellen, dass keine Belästigungen und Schäden durch die Mieter verursacht werden.
  • Der Eigentümer muss eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Unser Service:

Wir beraten Sie in Fragen der touristischen Vermietung Ihrer Immobilie auf Teneriffa und stellen den Antrag auf die Vermietungslizenz bei den Behörden. Wenn Sie vermieten, erledigen wir die obligatorische steuerliche Anmeldung und fertigen die Steuererklärungen an.

 


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