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Küstengesetz Spanien – Kanarische Inseln

 

Vorsicht beim Immobilienkauf in der Küstenlinie

 

Das spanische Küstenschutzgesetz hat zum Ziel den öffentlichen Nutzen des Meeres und der Strände zu sichern, und insoweit die Privatnutzung zu beschränken.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden verschiedene Schutzzonen definiert. Streit entsteht, da die Linienführung nicht obligatorisch ist und der spanische Staat Ermessen hat, in einzelnen Regionen die Linienführung zu erstellen. Der einzelne Bürger hat einen Anspruch auf die Linienführung und kann diese beantragen.

  1. Strenge Schutzzone nach dem spanischen Küstenschutzgesetz – Dominio publico maritimo terrestre – Eigentum des Staates – hier ist nur eine öffentliche Nutzung erlaubt, Bsp. Hafen
  2. 20 Meter Linie – Dienstbarkeit zum Schutze des Meeres – servidumbre de proteccion – bis zum Jahre 2013 war diese Linie noch 100 m breit und hat damit private Immobilien betroffen, die vom spanischen Staat abgerissen werden konnten oder eine Sondernutzung von 30 Jahren wurde gewährt.
  3. Dienstbarkeit des Durchgangs (servidumbre de transito), Dienstbarkeit des Zugangs zum Meer.

 

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Unser Kompetenzteam – Wir beraten auf deutsch

D.Luickhardt, Rechtsanwalt für spanisches Immobilienrecht, Steuerberater in Spanien

N. García, Rechtsanwalt für privates und öffentliches spanisches Baurecht, Immobilienrecht, Architektenrecht, Spanisches Küstenschutzgesetz

I.Gil, spanische Architektin – Offizielle Immobilienbewertung – Baumängelkontrolle – Bausachgutachten – Neubauprojekte – Vermessung (Grenzlinienführung Küstenschutz)

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