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Mietbesteuerung Spanien Immobilienkauf Spanien

 

Aktuell: 28.11.2021

Bei jedem Immobilienkauf in Spanien ist die Rentabilität ein wichtiger Aspekt.

Zur Rentabilität gehören die erzielbaren Mieteinnahmen und die Besteuerung.

Bislang konnten bei dauerhafter Vermietung bis zu 60% der Mieteinnahmen steuerfrei gestellt werden, aber nur dann, wenn die Einkommensteuererklärung vollständig abgegeben wurde, sprich die Mieteinnahmen erklärt wurden.

In den Fällen, in denen die Finanzbehörde eine Steuerprüfung angeordnet hatte und bemerkte, dass die Mieteinnahmen nicht in der spanischen Einkommensteuererklärung genannt wurden, wurden die 60% Steuerbefreiung nicht anerkannt.

Zudem hatte der Steuerpflichtige noch ein Bussgeld zu erwarten, da er die Steuererklärung nicht vollständig ausgefüllt hatte.

Diese Doppelbelastung hat die Sache jetzt durch die Gerichtsinstanzen zum obersten spanischen Gericht (Tribunal Supremo) gebracht, welches jetzt entscheiden muss, ob die spanische Finanzbehörde nicht von Amts wegen die Steuerbefreiung von 60% anerkennen muss, obgleich nicht freiwillig in der Einkommensteuererklärung genannt.

 

Wir beraten Sie als Steuerberater auf Teneriffa, Gran Canaria, Barcelona, Madrid, Mallorca


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