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Immobilienkauf in Spanien mit Mangel

 

Vorbeugung und Immobilienkauf mit Rechtssicherheit bietet Ihnen unser Immobilienkaufservicekaufpaket der deutsch-spanischen Rechtsanwaltskanzlei Legalium in ganz Spanien.
 

Immobilienkauf mit Rechtssicherheit

Massnahmen zur Vorbeugung zum Kauf Ihrer spanischen Immobilie mit Rechtssicherheit:

  1. Rechtliche Vorkontrolle (Lastenkontrolle, Freiheit von steuerlichen Vorbelastungen (afecciones fiscales) etc)
  2. Unsere Hausarchitektin, Frau Gil, prüft die Bausituation mit einem Wert und Mangelgutachten.
  3. Sollte die Vorkontrolle in rechtlicher, steuerlicher und gemäss der Bausituation negativ ausfallen, dann steht unser Maklernetz und unsere Hausmaklerin, Frau Op den Kamp, Ihnen zur Verfügung, um eine andere Immobilie für Sie zu finden.

Welche Rechte habe ich als Immobilienkäufer in Spanien bei Mangelhaftigkeit?

Stand: 20.08.2018

RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Spanien und Deutschland zugelassen, berät Sie und führt Ihren Rechtsstreit in Spanien, sollte keine Vergleichslösung mit dem Immobilienverkäufer zu finden sein.

Trotz intensiver baulicher Kontrolle, könen sogenannte versteckte Mängel an der Immobilie auftreten.
Die versteckten Maengel charakterisieren sich dadurch, dass sie auch bei fachmännischer Kontrolle nicht sichtbar sind.
 

Tipp

Aus diesem Grunde ist auch beim Immobilienkauf durch einen Laien stets die fachmännische Kontrolle zu empfehlen, da das blosse „Übersehen“ von Mängeln dem Immobilienkäufer die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und Mangelbeseitigung verhindern kann.
 

Beispiel:

Sie kaufen ein Chalet in Adeje, Teneriffa. Als Sie die Immobilie gekauft haben, möchten Sie den Dachstock öffnen und erweitern. Es zeigt sich ein Holzwurmbefall in den Dachbalken.
 

Beispiel:

Sie kaufen ein Grundstück auf Teneriffa, zum Bau einer Immobilie, und es zeigt sich, dass der Boden mit Altlasten chemisch belastet ist.
 

Beispiel:

Sie kaufen eine Immobilie auf Mallorca mit einem Pool, der an die Garage angebaut ist. Als Sie den Pool mit Wasser füllen, wird die Garagenwand nass.

Diese Beispiele haben gemeinsam, dass es sich um versteckte Mängel handelt und juristisch gibt die folgenden Handlungsalternativen vor den spanischen Gerichten, wenn keine aussergerichtliche Vergleichslösung erreicht wird.
 

  1. Accion Redhibitoria – Klage zur Vertragsauflösung mit Schadensersatz

    Sie müssten die Immobilie zurückgeben und der Immobilienverkäufer müsste Ihnen Schadensersatz zahlen, wenn er den Mangel wissentlich verschwiegen hat.

    Enge Frist Spanien – 6 Monate: Die Klage muss vor Ablauf von 6 Monaten nach dem notariellen Erwerb bzw der Besitznahme bei Gericht eingereicht sein, ansonsten wird die Klage abgewiesen.

  2.  

  3. Accion Quanti Minoris – Klage zur Kaufpreisminderung

    Der Immobilienkäufer behält die Immobilie im Eigentum und erhält eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises im Rahmen der Kaufpreisminderung beim Immobilienkauf.

    Enge Frist Spanien – 6 Monate: Die Klage muss vor Ablauf von 6 Monaten nach dem notariellen Erwerb bzw der Besitznahme bei Gericht eingereicht sein, ansonsten wird die Klage abgewiesen.

  4.  

  5. Accion de resolucion – Klage zur Vertragsaufloesung wegen der Nichterfüllung des Kaufvertrages

    Der Unterschied zur Klage aus Ziffer 1 ist, dass eine 5 Jahresfrist zur Einreichung der Klage besteht, und der Vertragsgegenstand so mangelhaft ist, dass es einer Nichtlieferung oder Falschlieferung gleichkommt.

  6.  

  7. Klage auf unerlaubte Handlung gegen den Immobilienverkäufer und die Versicherung

    Diese Klage hat eine Frist von 1 Jahr, gerechnet nach der Schadenshandlung. Die Klageart ist nur möglich, wenn eine schädigende Handlung durch den Immobilienverkäufer oder einen Dritten stattfand und ein Verschulden vorlag.

Die verschiedenen Klagearten haben je nach Fallkonstelllation vorrangige Anwendung, wobei die Klagearten unter 1 und 2 sogar als Haupt und Hilfsantrag in der selben Klageschrift verwenden werden kann.


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