Spanien: 0034-922 788 881 // Deutschland 0049-7542 937 982 info@legalium.com

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

Teneriffa - Gran Canaria - Madrid - Mallorca - Barcelona - Berlin - Hannover - Tettnang

Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Vermächtnis im spanischen Erbrecht

 

 

Stand: 03.01.2025

 
 
Im deutschen und spanischen Erbrecht wird zwischen Erben und Vermächtnisnehmer unterschieden.
In der Praxis der Testamente, die in Spanien erstellt werden, wird oftmals von Legatario (Vermächtnisnehmer) die Rede.
 Der Vermächtnisnehmer erhält zum Beispiel die spanische Ferienimmobilie oder das Kraftfahrzeug oder ein Geldbetrag von 10.000 EUR.
 Sollte der Vermächtnisnehmer mit dem Erben im Streit stehen, hat der Vermächtnisnehmer Sicherungsrechte seines Anspruches.
 
 

Beispiel:

Der Alleinerbe weigert sich einen Geldbetrag von 10.000 EUR an den Vermächtnisnehmer auszuzahlen, und es befindet sich eine Immobilie in der Erbschaft auf Teneriffa oder Gran Canaria.
Der Vermächtnisnehmer kann nach Art.48 LH auf die Immobilie ein Sicherungsrecht, eine sogenannte „anotacion preventiva“ im Grundbuch eintragen lassen. Diese Eintragung erfolgt sogar von Amts wegen, wenn die Erbschaftsannahme innerhalb von 180 Tagen nach dem Todestag erfolgt, was oftmals der Fall ist, um die 6 monatige Erbschaftssteuerzahlfrist einzuhalten. Die Erben können dann das Eigentumsrecht nicht im Grundbuch eintragen.
 
 

TIPP für die Erben:

 Es sollten die 180 Tage abgewartet werden und eine Fristverlängerung der Erbschaftssteuerzahlfrist von 6 auf 12 Monate beantragt werden.

 

Erbschaft in Spanien, Teneriffa

Es tritt der Todesfall ein und die spanische Immobilie auf Teneriffa soll direkt an den Sohn übergehen.

 

Deutsches Erbrecht

Im deutschen Erbrecht ist das Vermächtnis ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den Erben.Sprich die Erben müssten zunächst die Erbschaft in Spanien in notarieller Urkunde annehmen, die Erbschaftssteuererklärung abgeben und dann könnte die spanische Immobilie auf den Sohn als Vermächtnisnehmer übertragen werden.

 

Spanisches Erbrecht

In Spanien ist dies anders, sprich der Sohn kann nach Art.882 CC, spanisches Zivilgesetzbuch, direkt das Eigentum an der Immobilie auf Teneriffa erhalten. Der Vorteil ist nicht nur, dass die Erben nicht mitwirken müssen, sondern zudem müssen die Erben eine Erbschaftssteuererklärung abgeben und der Vermächtnisnehmer wird schneller in das Grundbuch eingetragen.

TIPP:

Bevor Sie ein Testament in Spanien nach deutschem Erbrecht erstellen, sollten Sie unsere Beratung und Fachkompetenz in Anspruch nehmen, um später nach dem Todesfall die Erbschaftsabwicklung zu vereinfachen.Art.882 CC spanisches Zivilgesetzbuch

Wenn das Vermächtnis bestimmt ist, und zwar durch den Testierenden, dann wird der Vermächtnisnehmer sofort nach Todeseintritt Eigentümer und hat die Früchte und Einnahmen seit dem Todestag. Das Risiko des Untergangs der Immobilie trägt der Vermächtnisnehmer nach dem Tod des Testierenden und hat auch den Gewinnzuwachs.

N

Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.

Wir sind tätig auf Teneriffa, La Palma, Gran Canaria, Barcelona, Madrid, Mallorca


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Vermächtnis im spanischen Erbrecht: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 5,00 von 5 Punkten, basierend auf 2 abgegebenen Stimmen

Loading...


R

Kontakt Deutschland

07542 937 982

R

Kontakt Teneriffa

0034 922 788 881

R

Fax Teneriffa

0034 922 789 358

R

Kontakt Email

info@legalium.com

Lesen Sie hier die Datenschutzerklärung