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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Erbschaft Teneriffa im Jahre 2024

 

Abwicklung auf deutsch auf Teneriffa für Deutsche, Schweizer und Österreicher

 
 
Deutsch-spanische Kanzlei und RA D.Luickhardt (Doppelzulassung als Rechtsanwalt in Deutschland und Spanien), und Steuerberater in Spanien sorgen für Ihre Erbschaftsabwicklung auf Teneriffa.

Unser 30 köpfiges deutschsprachiges Team unterstützt Sie in dieser leidensgeprägten Lebensphase und entlastet Sie als Erben von der bürokratischen Abwicklung der Erbschaft auf Teneriffa + Service zum Verkauf der Immobilie.

Hatte der Verstorbene ein Bankkonto oder eine Immobilie auf Teneriffa? Dann ist die Erbschaft auf Teneriffa abzuwickeln.

Leben Sie als Erbe auf Teneriffa und erhalten eine Erbschaft/Schenkung aus Deutschland- Schweiz – Österreich? Dann ist eine Steuererklärung auf Teneriffa abzugeben.

 

Was benötigen Sie?

  • Grundbuchumschreibung auf die Erben: wird von uns innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Originalunterlagen erledigt
  • Erbschaftssteuererklärung Teneriffa: wird von uns innerhalb von 5 Monaten nach dem Todestag erledigt oder die Frist um weitere 6 Monate auf insgesamt 12 Monate verlängert, wenn Sie beispielsweise das europäische Nachlasszeugnis nicht zur Hand haben.
 

Was benötigen wir zur Erbschaftsabwicklung?

  • Notarielle Vollmacht, die wir auf deutsch und spanisch erstellen
  • originale internationale Sterbeurkunde
  • Spanisches Testament oder Erbschein mit Apostille oder europäisches Nachlasszeugnis

Nutzen Sie unser Anwaltsnetz in Deutschland und der Schweiz, innerhalb von 25 Jahren berufstätig gewachsen, so dass wir nicht nur auf Teneriffa Ihre Erbschaft abwickeln können, sondern auch in Deutschland.

Wichtig:

Sollten Sie einen Rechtsstreit mit Pflichtteilsberechtigten haben, dann vertreten wir Sie auch bei Gerichten in Deutschland und Teneriffa.

Sollten Sie einen Bewertungsstreit mit der spanischen oder kanarischen Finanzbehörde haben, dann vertreten wir Sie vor den Finanzgerichten.

Nachsorge:

Sobald die Erbschaft auf Teneriffa abgewickelt ist, haben Sie mit uns einen dauerhaften Partner für die jährlichen Steuererklärungen, für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie.

 

Besonderes Erbrecht auf Teneriffa, Gran Canaria

 

Erbschaften deutscher Staatsbürger auf Teneriffa oder Gran Canaria richten sich nach dem materiellen Recht des Staates, dem der Verstorbene am Todestag angehört hat, folglich dem deutschen Erbrecht, geregelt im BGB.

Diese Grundregel wird zudem im deutschen EGBGB und im spanischen Zivilgesetzbuch geregelt. Während das deutsche EGBGB eine Rechtswahl des Verstorbenen bei der Wahl des materiellen Erbrechts bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erlaubt, knüpft das spanische Zivilgesetzbuch bindend an die Nationalität an, so dass nur bei Wechsel auf die spanische Staatsbürgerschaft, spanisches Erbrecht Anwendung findet.

Diese strikte Anwendung kann bei einer Abwicklung einer Erbschaft auf Gran Canaria oder Teneriffa hinderlich sein, wenn der Verstorbene lange Zeit auf Teneriffa gelebt hat und keine Beziehungen mehr zu Deutschland pflegt oder in einer Mischehe mit einer spanischen Staatsbürgerin gelebt hat und spanisches Güterrecht Anwendung findet.

Diese strikte Regelung verhindert auch die erleicherte Erbschaftsannahme und Erbschaftsabwicklung nach dem Tod. Eine andere Frage ist, ob das spanische Erbrecht günstiger ist als das deutsche, wenn die Rechtswahl offen stünde.

 

Wichtig: Erbschaften bis 15.08.2015

Für die Erbschaften, bei denen der Todestag des Erblassers vor dem 15.08.2015 liegt, gilt folgendes,

  • Ein deutscher Staatsbürger wird nach deutschem Recht beerbt, gleichwohl in Spanien ein Testament erstellt wurde.Die Erbschaftsteuer für die Immobilie ist in Spanien zu zahlen, soweit durch unsere Rechtsanwälte keine Regelung getroffen wurde, die die Erbschaftsteuer vermeidet.Es gilt spanisches Erbschaftsteuerrecht mit den Sonderregelungen der kanarischen Regierung.
  • zu prüfen bleibt, ob auch der deutsche Fiskus nach deutschem Erbschaftsteuerrecht, die Erbschaft in Spanien besteuern kann. Dies ist in jedem Fall gegeben, wenn der Erbe in Deutschland seinen ständigen Wohnsitz hat

Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass wir für die Nachlassplanung als auch die Erbschaftsabwicklung auf Teneriffa, Gran Canaria und andererorts in Spanien zur Verfügung stehen.

 

Tipp – rechtzeitige Erbschaftsabwicklung

Lassen Sie eine Erbschaft in den ersten sechs Monaten nach dem Todestag abwickeln, so zahlen Sie keine unnötigen Verzugszinsen auf die Erbschaftsteuer.

Sie können bequem von Deutschland aus die Erbschaft von uns abwickeln lassen, ohne dass Sie auch nur einmal auf Teneriffa sein müssen.

 

Wichtig: Erbschaften ab 15.08.2015

Beachten Sie, dass Sie als deutscher Staatsbürger nach dem 17.08.2015 nicht mehr automatisch nach deutschem Recht beerbt werden, wenn Sie länger als 6 Monate vor dem Tod in Spanien dauerhaft gelebt haben.

Um rechtssicher das deutsche Erbrecht zur Anwendung kommen zu lassen, ist jetzt schon im Testament eine Rechtswahl zum deutschen Erbrecht zu treffen.

 

Weitere Informationen zum spanischen Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht

 

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Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.

Wir sind tätig auf Teneriffa, La Palma, Gran Canaria, Barcelona, Madrid, Mallorca


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