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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Vererbung und Schenkung einer Immobilie auf Teneriffa

 

Das spanische Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz sieht für 65 jährige und ältere Personen bei Schenkungen an Kinder Vergünstigungen vor.

Das Unternehmen des 65 jährigen Schenkers kann an das Kind verschenkt werden, und 95% des Wertes werden von der spanischen Schenkungssteuer freigestellt werden.

Der Schenker muss zur aktiven Geschäftsführung gehört haben und nach der Schenkung noch eine Abfindungszahlung auf Rentenbasis erlangen.

Der Beschenkte muss das Unternehmen 10 Jahre weiterführen, insbesondere darf es nicht verkauft werden.

 

Wichtig:

Sollten Sie Zweifel haben, ob beispielsweise die verschenkte Immobilie und deren Vermietung eine gewerbliche Tätigkeit darstellen, dann nehmen Sie einen Beratungstermin mit RA D.Luickhardt in Anspruch. (Kontakt: info@legalium.de)

Da das spanische Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz den einzelnen spanischen Regionen (comunidades autonomas) Gestaltungs- und Regelungskompetenz übertragen hat, sind diese Normen den gemeinstaatlichen spanischen vorrangig.

 

Bei Immobilien und Unternehmen gilt der Belegenheitsort

 

Schenkungssteuer auf Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, Fuerteventura:

Eine Geldschenkung an ein Kind, welches Resident auf den Kanarischen Inseln ist, und nicht älter als 35 Jahre wird mit 85% Freistellung des Schenkungsbetrages von der Schenkungssteuer steuerlich begünstigt. Der Höchst-Schenkungsbetrag ist 24.040,00 EUR

 

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Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.

Wir sind tätig auf Teneriffa, La Palma, Gran Canaria, Barcelona, Madrid, Mallorca


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