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Grundbuchumschreibung Spanien für Deutsche

 

Immobilienkauf, Erbschaftsannahme

 

Das Grundbuch in Spanien sollte umgeschrieben werden, wenn

  1. bei einer Erbschaft die Erben Eigentümer der spanischen Immobilie werden
  2. bei einem Immobilienkauf der Käufer in das Grundbuch eingeschrieben wird

Voraussetzungen der Grundumschreibung bei einer Erbschaft

  • Erstellung einer spanischen notariellen Urkunde
  • Bezahlung der Erbschaftssteuer
  • Antrag auf Umschreibung des Grundbuchs

Beispiel Grundbuchumschreibung Spanien

Die Verstorbene ist Witwe, deutsche Staatsangehörige, und die Alleinerbin, ihre Tochter, möchte das Erbe antreten. Die Verstorbene hat eine Immobilie in Los Cristianos, Teneriffa, Spanien.

Sie beauftragt unsere Anwalts- und Steuerkanzlei zur Abwicklung der Grundbuchumschreibung auf Teneriffa, vor dem zuständigen Grundbuchamt in Teneriffa und Sie muss sich um nichts weiter mehr kümmern.

Wir benötigen folgende Dokumente im Original mit Apostille:

  • Internationale Sterbeurkunde
  • Erbschein
  • Kaufurkunde der Immobilie
  • Anwaltsvollmacht
  • NIE Nummer der Erbin, welche von unserer Kanzlei für Sie beantragt wird

 

TIPP:

Die Erbschaft muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall vor der Steuerbehörde im entsprechenden Steuermodell erklärt werden, um Verzugszinsen und ein Bussgeld zu vermeiden.

 

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Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.

Wir sind tätig auf Teneriffa, La Palma, Gran Canaria, Barcelona, Madrid, Mallorca


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