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Erbschaft auf Teneriffa 2025
RA D.Luickhardt, Steuerberater und Rechtsanwalt für Erbrecht in Spanien und Deutschland und sein Legalium Team stehen Ihnen für die Begleitung und vollständige rechtliche und steuerliche Abwicklung ihrer Erbschaft auf Teneriffa zur Verfügung.
Abwicklung auf deutsch auf Teneriffa für Deutsche, Schweizer und Österreicher
Wann zahlt man Erbschaftssteuer auf Teneriffa?
Wenn Immobilien oder Bankkonten auf Teneriffa existieren, obgleich der Verstorbene nicht auf Teneriffa gelebt hat, dann ist der Erbe beschränkt erbschaftssteuerpflichtig. Die Erbschaftssteuer für das Immobilienvermögen wird nach dem sogenannten Referenzwert zum Todestag und das Bankguthaben mit dem Saldo zum Todestag berechnet.
Oft wird vergessen:
Sie leben dauerhaft auf Teneriffa und treten eine Erbschaft in Deutschland an (vergleichbar steuerlich die Schenkung), dann ist auf Teneriffa die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuererklärung abzugeben. Beachten Sie die Fristen von 6 bzw 1 Monat.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf Teneriffa?
Bei Erbschaften unter Ehegatten oder von Eltern an Kindern, als auch unter Geschwistern, Onkel, Tanten, gibt es steuerliche Vergünstigung in der Erbschaftssteuer 99,9%. Folglich sind die Steuerzahlbeträge äusserst gering, da die steuerliche Vergünstigung direkt bei der Verminderung der Steuerzahllast greift.
TIPP:
Stiefkinder haben auch eine Vergünstigung von 99,9% auf Teneriffa (Oberste Rechtsprechung seit dem Jahre 2017)
Welche Steuern fallen neben der Erbschaftssteuer bei einer Erbschaft noch an?
Es gibt noch die sogenannte gemeindliche Wertzuwachssteuer, auch plusvalia umgangssprachlich genannt. Diese richtet sich nach der Eigentumsdauer und den Bodenzuwachswerten . Sie übersteigt meist die Erbschaftssteuer bei nahen Verwandten.
Unser Service:
Vor jeder Erbschaftsabwicklung berechnen wir die vollständige Steuer- und Kostenlast, so dass Sie alles übersichtlich planen koennen.
Testament auf Teneriffa – ist es notwendig?
Fall 1 Erstwohnsitz auf Teneriffa:
Sie leben dauerhaft auf Teneriffa und haben die deutsche Nationalität. Dann ist ein Testament notwendig, damit Sie das deutsche Erbrecht wählen können, da dieses günstiger ist als das spanische Erbrecht, wenn der Ehegatte nicht durch dingliche Pflichttteilsrechte der Kinder aus dem spanischen Erbrecht belastet werden möchte.
Klassisches Modell nach dem Prinzip des Berliner Testament: Die Ehegatten setzen sich als Alleinerben ein und die Kinder als Schlusserben. Dies ist auch in einem Testament auf Teneriffa umsetzbar, wenngleich nicht in der Form des Berliner Testaments.
Unser Service:
Wir erstellen Ihnen das Testament auf deutsch und spanisch auf Teneriffa gemäss der aktuellen europäischen Erbrechtsverordnung und dem deutschen Erbrecht.
+ Paket: Neben dem Testament erledigen wir gleich die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit.
Fall 2 Erstwohnsitz nicht auf Teneriffa:
Dann ist kein Testament auf Teneriffa notwendig, aber empfehlenswert, da deutsche Testamente auf Teneriffa nicht direkt gültig sind, sondern mit einem europäischen Nachlasszeugnis verbunden werden müssen.
Dies führt zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerung durch die deutschen Behörden und damit zu einer Verzögerung der Erbschaftsabwicklung auf Teneriffa.
Deshalb ist ein Testament auf Teneriffa nicht nur Teil einer kostengünstigen Nachlassplanung, sondern auch ein Beschleunigungsmechanismus.
Häufiger Irrtum in der Praxis
Oftmals wird von österreicherischen, und auch von deutschen Behörden vermittelt, dass ein dortiger Todesfall nach dem österreichischen bzw deutschen Erbrecht abgewickelt wird, und mit dem Erbeinantwortungsbescheid bzw Erbschein die Nachlassabwicklung beendet ist.
Diese Aussage ist nicht richtig, wenn es eine Immobilie auf Teneriffa gibt. Dann muss auf Teneriffa eine notarielle Erbschaftsannahmeurkunde als auch die korrespondierende Erbschaftssteuererklärung und Steuererklärung der Plusvalia (gemeindliche Wertzuwachssteuer) „zusätzlich“ erfolgen, da nur dann die Grundbuchumschreibung auf die Erben möglich ist.
Nicht zu vergessen APOSTILLE: Der Erbschein/Erbeinantwortungsbescheid sind zu apostillieren, auch wenn rechtlich umstritten ist, wird die Apostille in Spanien noch immer verlangt.
Irrtum 2 in der Praxis:
Wenn es mehrere Erben gibt und ein Erbe verzichtet auf die Erbschaft bzw ein Erbe erhält 100% am Immobilieneigentum auf Teneriffa und die anderen Erben werden im Rahmen der Erbauseinandersetzung in Deutschland abgefunden, dann müssen trotzdem alle Erben die Erbschaft auf Teneriffa mit Grundbucheintragung abwickeln, um dann eine juristische Minute später im Rahmen einer Miteigentumsauflösung/Auflösung der Bruchtteilsgemeinschaft dem begünstigten Erben 100% der Immobilie auf Teneriffa zu übertragen.
Juristisch gesehen sind es 2 Rechtsakte: Erbschaft auf Teneriffa + Miteigentumsauflösung an der Immobilie auf Teneriffa.
Was benötigen Sie?
- Grundbuchumschreibung auf die Erben: wird von uns innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Originalunterlagen erledigt
- Erbschaftssteuererklärung Teneriffa: wird von uns innerhalb von 5 Monaten nach dem Todestag erledigt oder die Frist um weitere 6 Monate auf insgesamt 12 Monate verlängert, wenn Sie beispielsweise das europäische Nachlasszeugnis nicht zur Hand haben.
Was benötigen wir zur Erbschaftsabwicklung?
- Notarielle Vollmacht, die wir auf deutsch und spanisch erstellen
- originale internationale Sterbeurkunde
- Spanisches Testament oder Erbschein mit Apostille oder europäisches Nachlasszeugnis
Nutzen Sie unser Anwaltsnetz in Deutschland und der Schweiz, innerhalb von 25 Jahren berufstätig gewachsen, so dass wir nicht nur auf Teneriffa Ihre Erbschaft abwickeln können, sondern auch in Deutschland.
Wichtig:
Sollten Sie einen Rechtsstreit mit Pflichtteilsberechtigten haben, dann vertreten wir Sie auch bei Gerichten in Deutschland und Teneriffa.
Sollten Sie einen Bewertungsstreit mit der spanischen oder kanarischen Finanzbehörde haben, dann vertreten wir Sie vor den Finanzgerichten.
Nachsorge:
Sobald die Erbschaft auf Teneriffa abgewickelt ist, haben Sie mit uns einen dauerhaften Partner für die jährlichen Steuererklärungen, für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie.
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