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Erbschaft Bitcoins Teneriffa – Erbschaftsteuer Teneriffa

 

Was ist zu beachten bei Erbschaft und Erbschaftsteuer auf Teneriffa?

 

Stand: 13.08.2021

RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt für Erbrecht in Deutschland und Spanien zugelassen, Steuerberater in Spanien führt Ihre Vollabwicklung der Erbschaft auf Teneriffa durch und erledigt alle Pflichten in der Erbschaftsteuer.

In der Erbschaftsteuer auf Teneriffa, werden die Bitcoins nach dem Verkehrswert zum Todestag nach Art.9 LISD bewertet und daraus entsteht die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung in der spanischen Erbschaftsteuer mit den Besonderheiten der kanarischen Erbschaftsteuer auf Teneriffa.

Bitcoins sind keine offiziellen Zahlungsmittel und werden als Finanzinstrumente vergleichbar mit Wertpapieren behandelt.

In der deutschen Erbschaftsteuer ist die Einstufung als Finanzinstrument zu finden.
 

Beispiel

Der Vater verstirbt auf Teneriffa und hinterlässt in einem Testament auf Teneriffa seiner Tochter 10.000
Bitcoins.

Es gilt das deutsche Erbrecht, da der Vater Deutscher war und trotz seiner Ansässigkeit auf Teneriffa das deutsche Erbrecht in dem spanischen Testament auf Teneriffa gewählt hat, was nach der aktuellen europäischen Erbrechtsverordnung möglich ist.
 

Wie geht die Tochter vor, um die Erbschaft zu erlangen?

Die Tochter muss in notarieller Urkunde die Erbschaft annehmen und die Bitcoins zum Kurs in EUR zum Todestag bewerten.
 

Tipp

Wenn die Tochter Alleinerbin ist, dann kann die Erbschaftsteuererklärung mit einer privaten Inventarübersicht direkt eingereicht werden.

Wenn die Tochter auf Teneriffa lebt, ist die kanarische Finanzbehörde auf Teneriffa für die Erbschaftsteuer zuständig.

Wenn die Tochter in Deutschland lebt, dann ist sie in Spanien nur beschränkt steuerpflichtig, und aufgrund der Bitcoins als elektronisches Zahlungsmittel und Finanzinstrument, dass keinesfalls in Teneriffa belegen ist, müsste sie keinerlei Erklärung der Erbschaftsteuer auf Teneriffa oder Spanien abgeben.
 

Merke – Bitcoins

Der Vorteil der Bitcoins ist, dass es sich um einen direkten Zahlungsverkehr handelt, ohne Zwischenschaltung einer Bank, deshalb gibt es auch keinen Ort des Deposits und damit fehlt es an dem Anknüpfungspunkt für die beschränkte Pflicht zur Erbschaftsteuer auf Teneriffa.

Gehen wir davon aus, dass die Tochter auf Teneriffa lebt, dann ist nach der notariellen Erbschaftsannahme und damit dem direkten Erwerb der Bitcoins die Erbschaftsteuererklärung auf Teneriffa abzugeben.

Zur Zeit gibt es noch kein Erklärungsfeld für die Angabe der Bitcoins, sondern es muss als Wertpapier erklärt werden.
 

Wichtig

Da Bitcoins nirgends registriert sind, könnte eine Umschreibung der Bitcoins auch ohne Erbschaftsteuererklärung auf Teneriffa erfolgen.

Nach dem Art.609 CC spanisches Zivilgesetz ist auch bei Erbschaften die Inbesitznahme entscheidend für den Eigentumserwerb, folglich kann die Tochter nur Zugang zu den Bitcoins erhalten, wenn der PIN vom Vater mitgeteilt wurde, bspsw. in einem Schliessfach oder bei einem Rechtsanwalt hinterlegt wurde, der dann auch die Abwicklung der Erbschaft oder die Testamentsvollstreckung auf Teneriffa durchführt.
 

Unser Service

Abwicklung der Erbschaft in Deutschland und Spanien, als auch die Nachlassverwaltung als Testamentsvollstrecker, wenn es mehrere Erben, oder minderjährige Erben gibt.
 

Rechtlicher Hinweis

Dies wäre eine Steuerhinterziehung und damit sieht sich der Gesetzgeber jetzt im Zugzwang, da bislang die Bitcoins für Geldwäsche und Anonymität und Nicht Prüfbarkeit deren Existenz und Zuordenbarkeit an eine juristische oder natürliche Person, prädestiniert wären, und steuerlich nicht erklärt wurden.

Die spanische Finanzbehörde kann nur von dem Bitcoinseigentum des verstorbenen Vater erfahren haben, wenn er diese in der Vermögensteuererklärung angegeben hat.

Die Erklärungspflicht in der Auslandsvermögensteuererklärung, Modell 720, bleibt streitig, da aufgrund der Virtualität der Lageort der Bitcoins nicht ausserhalb Spaniens ist, und damit auch hier keine Steuererklärung 720 zum Auslandsvermögen abzugeben wäre, selbst wenn der verstorbene Vater auf Teneriffa ansässig und einkommensteuerpflichtig war.


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