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Erben auf Teneriffa leicht gemacht

 

Professionelle Erbschafts- und Nachhlassabwicklung in Steuer und Recht auf Teneriffa

 
Die wesentlichen Schritte zur Annahme und Abwicklung einer Erbschaft auf den Kanarischen Inseln, wenn ein ausländischer Erbe beteiligt ist, umfassen die Beschaffung des Erbnachweises sowie der Bescheinigungen über den Todesfall und die letzten Willenserklärungen, die formelle Annahme der Erbschaft (gegebenenfalls mit Inventarerrichtung im Rahmen der Annahme unter Vorbehalt des Inventars) und die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung innerhalb von sechs Monaten ab dem Todesdatum unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen.
 
Auf den Kanarischen Inseln bestehen erhebliche steuerliche Besonderheiten, insbesondere eine Vergünstigung von 99,9 % der Steuerschuld für Erwerber der Steuerklassen I, II und III bei Erwerben von Todes wegen sowie bei hinzurechenbaren Lebensversicherungen.
 
Darüber hinaus gibt es bedeutende regionale Steuerermäßigungen, unter anderem die 99 %-Ermäßigung für den Erwerb der Hauptwohnung des Erblassers (mit Gesamtobergrenze und Beibehaltungspflicht) sowie die 99 %-Ermäßigung für Einzelunternehmen oder freiberufliche Betriebe, sofern die Voraussetzungen der Vermögenssteuerbefreiung, der Fortführung und der Ortsgebundenheit auf den Kanarischen Inseln erfüllt sind.
 

Welche zivil- und dokumentenrechtlichen Schritte sind für die Annahme der Erbschaft erforderlich?

 
Für den Nachweis und die Eintragung des Erbschaftserwerbs ist ein Erbnachweis erforderlich, der in Form eines Testaments, eines Erbvertrags, eines gerichtlichen Erbscheins bei gesetzlicher Erbfolge oder einer notariellen Erbenfeststellung (acta de notoriedad) vorliegen kann. Daneben sind die ergänzenden Unterlagen beizubringen, die den Erbfall und den Übergang des Vermögens belegen.
Bei einer testamentarischen Erbfolge sind die internationale Sterbeurkunde sowie die Bescheinigung des Zentralregisters für Letztwillige Verfügungen vorzulegen.
Die Erbschaft kann uneingeschränkt oder unter Vorbehalt des Inventars angenommen werden. Letzteres erfordert eine notarielle öffentliche Urkunde sowie die Erstellung eines vollständigen und wahrheitsgemäßen Inventars der Aktiva und Passiva.
 

Welche steuerlichen Schritte und Fristen gelten auf den Kanarischen Inseln für die Erbschaftsteuer, und welche Folgen hat eine verspätete Annahme?

 
Auf den Kanarischen Inseln ist bei Erwerben von Todes wegen die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung oder -selbstveranlagung innerhalb von sechs Monaten ab dem Todesdatum vorgeschrieben. TIPP: Verlaengerungsantrag vermeidet Bussgeld
Der Erklärung sind unter anderem beizufügen: Internationale Sterbeurkunde, Bescheinigung über letzte Willenserklärungen, Testamentskopie oder Erbenfeststellung, Nachweise über Vermögenswerte, Belastungen, Schulden und abzugsfähige Kosten sowie die Erklärung über das Vorvermögen.
 
Ein Alleinerbe ist nicht verpflichtet, die Erbschaftsteuer zu erklären, solange die Erbschaft nicht angenommen wurde. Erfolgt die Annahme jedoch erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist, gilt sie aufgrund der Rückwirkungswirkung auf den Todeszeitpunkt als verspätet, mit den entsprechenden steuerlichen Folgen (Zinsen und ggf. Zuschläge).
TIPP: Im deutschen Erbrecht gilt die Erbschaft angenommen, wenn nicht ausdruecklich innerhalb von 6 Wochen (6 Monaten Auslandsaufenthalt) ausgeschlagen.
 

Welche kanarischen Steuervergünstigungen gelten für ausländische Erben, und welche Folgen hat die Nichterfüllung der Voraussetzungen?

 
Auf den Kanarischen Inseln gilt eine Verguenstigung von 99,9 % der Steuerquote bei Erwerben von Todes wegen für Steuerklassen I, II und III, einschließlich hinzurechenbarer Lebensversicherungsleistungen.
Zu den wichtigsten regionalen Steuerermäßigungen zählen:
  • die 99 %-Ermäßigung für den Erwerb der Hauptwohnung des Erblassers, mit Gesamtbetragshöchstgrenze und Verpflichtung zur Beibehaltung über fünf Jahre,
  • die 99 %-Ermäßigung für Einzelunternehmen oder freiberufliche Tätigkeiten, vorausgesetzt, diese waren von der Vermögenssteuer befreit, werden fünf Jahre fortgeführt und bleiben auf den Kanarischen Inseln ansässig.
Werden die Voraussetzungen einer steuerlichen Begünstigung nicht erfüllt, ist innerhalb von einem Monat ab Eintritt des schädlichen Ereignisses eine Nacherklärung (ergänzende Selbstveranlagung) einzureichen und der zu wenig gezahlte Betrag zuzüglich Verzugszinsen zu entrichten.
 

Territoriale Besonderheiten – Kanarische Inseln

  • Frist für die Abgabe der Erbschaftsteuer: sechs Monate ab dem Todesdatum.
  • 99 %-Ermäßigung für die Hauptwohnung des Erblassers, mit fünfjähriger Behaltensfrist und Ausdehnung auf bestimmte kollaterale Verwandte über 65 Jahre bei nachgewiesener gemeinsamer Haushaltsführung.
  • 99 %-Ermäßigung für Unternehmen oder freiberufliche Betriebe zugunsten von Ehegatten und Abkömmlingen, bei fünfjähriger Fortführung und Ortsbindung auf den Kanarischen Inseln.
  • Bei Nichterfüllung der Begünstigungsvoraussetzungen: Nacherklärung innerhalb eines Monats unter Zahlung von Verzugszinsen.
 

Nicht zu vergessen bei einer Erbschaft auf Teneriffa, La Gomera, La Palma, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura – Besonderheit Kanarische Inseln

  • Abgabefrist Erbschaftsteuer: sechs Monate ab Todesdatum → identisch auf den Kanarischen Inseln
  • Annahme unter Inventarvorbehalt: notarielle Erklärung mit vollständigem Inventar
  • Hauptwohnung: 99 %-Ermäßigung mit fünfjähriger Behaltensfrist
 

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