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Erbschaftsteuer Teneriffa
Zum besseren Verständnis einer Abwicklung einer Erbschaft auf Teneriffa, Los Cristianos, Adeje, Puerto de la Cruz.
Die verstorbene Person, die dauerhaft in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelebt hat, hatte auf Teneriffa eine Ferienimmobilie.
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Erbrecht
Es kommt das Erbrecht des Heimatlandes, also das deutsche, österreichische oder schweizer Erbrecht zur Anwendung, keinesfalls das spanische Erbrecht.
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Erbschaftsteuer
Wenn der Verstorbene und die Erben in Deutschland leben, dann ist die deutsche Erbschaftsteuer auf den gesamten Nachlass anzuwenden.
ABER:
Für die Immobilie auf Teneriffa ist auch auf Teneriffa eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben, da die Immobilie dort belegen ist.
Tipp
Geben Sie zunäechst die Erbschaftsteuererklärung auf Teneriffa ab, da wenn es zu einer Zahlung einer Erbschaftsteuer auf Teneriffa kommt, diese Steuerlast dann auf die deutsche Erbschaftsteuer nach Art.21 deutsches Erbschaftsteuergesetz angerechnet werden kann.
Die spanische Finanzbehörde begründet die Steuerpflicht auf Teneriffa gesetzlich wie folgt:
Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht für Immobilien in Spanien, Teneriffa
Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, sind verpflichtet, die Steuerklärung und Zahlung der Steuer für Waren und Rechte durchzuführen, die sich auf spanischem Gebiet befanden, ausgeübt werden konnten oder erfüllt werden mussten und die durch Erbschaft, Hinterlassenschaft oder einen anderen Erbanspruch erworben wurden.
Ebenso die Beträge, die die Begünstigten von Lebensversicherungsverträgen erhalten, auch dann maßgeblich, wenn der Vertrag als Nichtansaessiger, mit einer Versicherungsgesellschaft in Spanien oder mit einer spanischen Versicherungsgesellschaft, unabhängig vom Ort des Vertragsabschlusses, abgeschlossen wurde.
Die Steuerpflichtigen der Erbschaftssteuer sind verpflichtet, eine Person mit Wohnsitz in Spanien, Teneriffa, zu benennen, die sie gegenüber der Steuerbehörde in Bezug auf ihre Verpflichtungen für diese Steuer vertritt.
Erbschaftsteuer
Aktuell 05.09.2023
- Gruppe I: Abkömmlinge, und Adoptierte unter 21 Jahre
- Gruppe II: Abkömmline und Adoptierte mit 21 Jahren und älter, Ehegatten, Vorfahren
- Gruppe III: Verwandte im Seitenverhaeltnis, wie Geschwister, Onkel……
Schenkungssteuer auf den Kanarischen Inseln für die Gruppen I und II wird zu 99,9% vergünstigt
Die Artikel 24 und 26 aus dem Gesetz DL 1/2009 werden damit angepasst.
Ermittlung der Steuerklasse in der Erbschaftssteuer
Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandschaftsgrad.
Steuerklasse 1 | Steuerklasse 2 | Steuerklasse 3 | Steuerklasse 4 |
Abkömmlinge unter 21 Jahren (Kinder, Enkelkinder, auch Adoptivkinder) |
– Abkömmlinge über 21 Jahre – Ehegatten – Eltern (auch Adoptiveltern) – Großeltern |
Verwandte 2. und 3. Grades | – Verwandte ab dem 4. Grad – Nichtverwandte |
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