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Erbschaftsteuer Teneriffa

 

Zum besseren Verständnis einer Abwicklung einer Erbschaft auf Teneriffa, Los Cristianos, Adeje, Puerto de la Cruz.

Die verstorbene Person, die dauerhaft in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelebt hat, hatte auf Teneriffa eine Ferienimmobilie.

  1. Erbrecht

    Es kommt das Erbrecht des Heimatlandes, also das deutsche, österreichische oder schweizer Erbrecht zur Anwendung, keinesfalls das spanische Erbrecht.

  2. Erbschaftsteuer

    Wenn der Verstorbene und die Erben in Deutschland leben, dann ist die deutsche Erbschaftsteuer auf den gesamten Nachlass anzuwenden.  

    ABER:

    Für die Immobilie auf Teneriffa ist auch auf Teneriffa eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben, da die Immobilie dort belegen ist.  

    Tipp

    Geben Sie zunäechst die Erbschaftsteuererklärung auf Teneriffa ab, da wenn es zu einer Zahlung einer Erbschaftsteuer auf Teneriffa kommt, diese Steuerlast dann auf die deutsche Erbschaftsteuer nach Art.21 deutsches Erbschaftsteuergesetz angerechnet werden kann.

Die spanische Finanzbehörde begründet die Steuerpflicht auf Teneriffa gesetzlich wie folgt:

Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht für Immobilien in Spanien, Teneriffa

Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, sind verpflichtet, die Steuerklärung und Zahlung der Steuer für Waren und Rechte durchzuführen, die sich auf spanischem Gebiet befanden, ausgeübt werden konnten oder erfüllt werden mussten und die durch Erbschaft, Hinterlassenschaft oder einen anderen Erbanspruch erworben wurden.

Ebenso die Beträge, die die Begünstigten von Lebensversicherungsverträgen erhalten, auch dann maßgeblich, wenn der Vertrag als Nichtansaessiger, mit einer Versicherungsgesellschaft in Spanien oder mit einer spanischen Versicherungsgesellschaft, unabhängig vom Ort des Vertragsabschlusses, abgeschlossen wurde.

Die Steuerpflichtigen der Erbschaftssteuer sind verpflichtet, eine Person mit Wohnsitz in Spanien, Teneriffa, zu benennen, die sie gegenüber der Steuerbehörde in Bezug auf ihre Verpflichtungen für diese Steuer vertritt.

 

Erbschaftsteuer 

 

Auf den Kanarischen Inseln gelten folgende Steuervergünstigungen in der Erbschaftssteuer bei der Erben der Steuerklasse I, II und III

 

Ermittlung der Steuerklasse in der Erbschaftssteuer

 

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandschaftsgrad.

 

Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3 Steuerklasse 4
Abkömmlinge unter 21 Jahren
(Kinder, Enkelkinder, auch Adoptivkinder)
– Abkömmlinge über 21 Jahre
– Ehegatten
– Eltern (auch Adoptiveltern)
– Großeltern
Verwandte 2. und 3. Grades – Verwandte ab dem 4. Grad
– Nichtverwandte

 

Steuerklasse I

Vergünstigung in der Erbschaftssteuer und in der Schenkungssteuer: 99,9% von der Besteuerungsgrundlage

 

Steuerklasse II und III

Vergünstigung in der Erbschaftssteuer

 

Steuerzahllast (EUR) Steuervergünstigung (%)
<55.000 99,9
55.000 – 65.000 90
65.000 – 95.000 80
95.000 – 125.000 70
125.000 – 155.000 60
155.000 – 185.000 50
185.000 – 215.000 40
215.000 – 245.000 30
245.000 – 275.000 20
275.000 – 305.000 10

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