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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Erben auf Teneriffa und in Spanien 2024

 

RA D.Luickhardt, Steuerberater und Rechtsanwalt für Erbrecht in Spanien und Deutschland und sein Legalium Team stehen Ihnen für die Begleitung und vollständige rechtliche und steuerliche Abwicklung ihrer Erbschaft auf Teneriffa zur Verfügung.

 

Abwicklung auf deutsch auf Teneriffa für Deutsche, Schweizer und Österreicher

Deutsch-spanische Kanzlei und RA D.Luickhardt (Doppelzulassung als Rechtsanwalt in Deutschland und Spanien), und Steuerberater in Spanien sorgen für Ihre Erbschaftsabwicklung auf Teneriffa.

Unser 30 köpfiges deutschsprachiges Team unterstützt Sie in dieser leidensgeprägten Lebensphase und entlastet Sie als Erben von der bürokratischen Abwicklung der Erbschaft auf Teneriffa + Service zum Verkauf der Immobilie.

Hatte der Verstorbene ein Bankkonto oder eine Immobilie auf Teneriffa? Dann ist die Erbschaft auf Teneriffa abzuwickeln.

Leben Sie als Erbe auf Teneriffa und erhalten eine Erbschaft/Schenkung aus Deutschland- Schweiz – Österreich? Dann ist eine Steuererklärung auf Teneriffa abzugeben.

 

 

Was benötigen Sie?

  • Grundbuchumschreibung auf die Erben: wird von uns innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Originalunterlagen erledigt
  • Erbschaftssteuererklärung Teneriffa: wird von uns innerhalb von 5 Monaten nach dem Todestag erledigt oder die Frist um weitere 6 Monate auf insgesamt 12 Monate verlängert, wenn Sie beispielsweise das europäische Nachlasszeugnis nicht zur Hand haben.

Was benötigen wir zur Erbschaftsabwicklung?

  • Notarielle Vollmacht, die wir auf deutsch und spanisch erstellen
  • originale internationale Sterbeurkunde
  • Spanisches Testament oder Erbschein mit Apostille oder europäisches Nachlasszeugnis

Nutzen Sie unser Anwaltsnetz in Deutschland und der Schweiz, innerhalb von 25 Jahren berufstätig gewachsen, so dass wir nicht nur auf Teneriffa Ihre Erbschaft abwickeln können, sondern auch in Deutschland.

 

Wichtig:

Sollten Sie einen Rechtsstreit mit Pflichtteilsberechtigten haben, dann vertreten wir Sie auch bei Gerichten in Deutschland und Teneriffa.

Sollten Sie einen Bewertungsstreit mit der spanischen oder kanarischen Finanzbehörde haben, dann vertreten wir Sie vor den Finanzgerichten.

 

Nachsorge:

Sobald die Erbschaft auf Teneriffa abgewickelt ist, haben Sie mit uns einen dauerhaften Partner für die jährlichen Steuererklärungen, für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie.

 

 


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