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Erbschaftsteuer Teneriffa
Verjährung der Erbschaftsteuer
Seit Dezember 2018 versucht die kanarische Finanzbehörde vermehrt die Verjährung der Erbschaftsteuer zu unterbrechen.
Es werden Schreiben an die Erben versendet, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod die Erbschaftsteuererklärung abgegeben haben und mit Bussgeld gedroht, wenn nicht freiwillig die Erbschaftsteuer auf Teneriffa erklärt wird.
Die Behörde beruft sich auf Art.3.1. Gesetz 87/1987 (spanisches Erbschaftsteuergesetz) und den Art.34.4., dass die freiwillige Steuererklärung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Merke
Hier liegt der wesentliche Unterschied zum deutschen Erbschaftsteuerrecht, wo die Finanzbehörde einen Erbschaftsteuerbescheid erlässt.
Dies ist in Spanien nicht der Fall, sondern der Erbe muss freiwillig die Erbschaftsteuererklärung erstellen und ggf die Steuer bezahlen.
Die Steuererklärung ist das Formblatt 650.
Weiterlesen: Modell 650 – Erbschaftsteuererklärung
Achten Sie darauf, dass Bussgeld und ein hoher Verzugsaufschlag von 20% auf den Steuerzahlbetrag droht, alleine für 18 Monate Verzug nach dem Tod des Erblassers.
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