Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
Teneriffa - Gran Canaria - Madrid - Mallorca - Barcelona - Berlin - Hannover - Tettnang
Erbschaft auf Teneriffa im Jahre 2020 – 2021
Stand: 20.10.2020
Aktuell
Beachten Sie bitte weitere Beschränkungen bei Schenkungen und Erbschaften ab einem Wert von 300.000,00 EUR
Erbschaftsteuertabelle Kanarische Inseln
Steuerbefreiung bei Erbschaften
Ab dem 01.01.2016 gibt es eine Vergünstigung von 99,9% in der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer, wenn Eltern an Ihre Kinder vererben oder verschenken.
Vor allem in der Schenkung eröffnen sich Übertragungsmöglichkeiten. Diese sollten genutzt werden, da die Vergünstigung jederzeit wieder abgeschafft werden kann.
Bislang war eine Immobilienschenkung auf den Kanaren von Vater an Kind mit 22 Jahren von einer Immobilie auf Teneriffa mit einem Wert von 142.907,67 EUR mit einer Schenkungssteuerlast von 15.606,22 EUR versehen.
Nach der Steuerreform, die zum 01.01.2016 in Kraft trat, bleibt nur noch eine symbolische Schenkungssteuerlast von 15,61 EUR.
Deshalb ist jetzt eine Schenkung durchzuführen.
Zu beachten ist, dass neben der Schenkung noch die gemeindliche Wertzuwachssteuer, Notar, Grundbuch und Anwaltskosten anfallen, doch nutzen Sie unser SERVICEPAKET SCHENKUNG, und wir optimieren die Kosten und Steuerlast.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontakt Deutschland
07542 937 982
Kontakt Teneriffa
0034 922 788 881
Fax Teneriffa
0034 922 789 358
Kontakt Email
info@legalium.com