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Erbschaft auf Teneriffa im Jahre 2020 – 2021

 

Stand: 20.10.2020

Aktuell

Beachten Sie bitte weitere Beschränkungen bei Schenkungen und Erbschaften ab einem Wert von 300.000,00 EUR

Erbschaftsteuertabelle Kanarische Inseln

Steuerbefreiung bei Erbschaften

 

Ab dem  01.01.2016 gibt es eine Vergünstigung von 99,9% in der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer, wenn Eltern an Ihre Kinder vererben oder verschenken.

Vor allem in der Schenkung eröffnen sich Übertragungsmöglichkeiten. Diese sollten genutzt werden, da die Vergünstigung jederzeit wieder abgeschafft werden kann.

Bislang war eine Immobilienschenkung auf den Kanaren von Vater an Kind mit 22 Jahren von einer Immobilie auf Teneriffa mit einem Wert von 142.907,67 EUR mit einer Schenkungssteuerlast von 15.606,22 EUR versehen.

Nach der Steuerreform, die zum 01.01.2016 in Kraft trat, bleibt nur noch eine symbolische Schenkungssteuerlast von 15,61 EUR.

Deshalb ist jetzt eine Schenkung durchzuführen.

Zu beachten ist, dass neben der Schenkung noch die gemeindliche Wertzuwachssteuer, Notar, Grundbuch und Anwaltskosten anfallen, doch nutzen Sie unser SERVICEPAKET SCHENKUNG, und wir optimieren die Kosten und Steuerlast.


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