Spanien: 0034-922 788 881 // Deutschland 0049-7542 937 982 info@legalium.com

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

Teneriffa - Gran Canaria - Madrid - Mallorca - Barcelona - Berlin - Hannover - Tettnang

Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

 Erbschaft Teneriffa Deutschland

 

RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt für Erbrecht in Deutschland und Spanien zugelassen, als auch zugelassener Steuerberater in Spanien sorgt für die ordnungsgemässe Vollabwicklung der Erbschaft auf Teneriffa.  

 

Beispiel aus der Praxis

Die Witwe erbt eine Immobilie in Teneriffa, Tabaiba. Es ist ein Apartment in Tabaiba Baja zum Wert von 200.000 EUR.

Sie erbt die Miteigentumshälfte vom verstorbenen Ehegatten.

Es treten zahlreiche Fragen auf.  

 

Was muss ich nach dem Tod unternehmen?

Sie können direkt RA D.Luickhardt und sein Legalium Team beauftragen und wir sorgen für die fristgemässe Abwicklung der Erbschaft.  

 

Wir benötigen

  • internationale Sterbeurkunde
  • Europäisches Nachlasszeugnis
  • Kopie der Kaufurkunde
  • Letzter Grundsteuerzahlbeleg
  • Anwaltsvollmacht, mit der wir ohne Ihre Anwesenheit auf Teneriffa die gesamte Erbschaft in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht für Sie abwickeln können.

PLUS:

Wir wickeln für Sie auch alle Behördengänge auf Teneriffa, von Freischaltung von Bankkonten nach dem Tod, Strom und Wasser, Grundsteuerummeldungen, Kraftfahrzeugummeldungen, Verkauf, bis zu Entrümpelungen von Wohnungen.

 

Beachten Sie:

Die Erbschaftssteuererklaerung auf Teneriffa muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod abgegeben werden, sonst droht Bussgeld und Verzugsaufschlag.  

 

Erbschaftsteuererklärung Teneriffa – Deutschland

Warum muss ich auf Teneriffa die Erbschaftsteuererklaerung abgeben, wenn ich in Deutschland als Witwe lebe?

Das internationale Erbschaftsteuerrecht in Europa ist so gegliedert, dass im Belegenheitsstaat der Immobilie bei Erbschaften auch eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben ist.

Sie müssen auf Teneriffa nur die Immobilie und die Bankkonten versteuern.

In Deutschland erstellen Sie dann die Erbschaftsteuererklärung für den gesamten Nachlass und die auf Teneriffa bezahlte Erbschaftsteuer kann dann auf die Erbschaftsteuer angerechnet werden.  

 

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf Teneriffa?

Seit dem 05.09.2023 gilt eine Steuerbefreiuung in der Erbschaftsteuer (Gruppe I, II und III) und damit muss die Witwe nahezu keine Erbschaftsteuer bezahlen. 

 

Weitere Steuerpflichten bei einer Erbschaft auf Teneriffa

Muss man neben der Erbschaftsteuer auf Teneriffa noch eine andere Steuer bei Erbschaften bezahlen?

Wenn eine Immobilie auf Teneriffa vererbt wird, dann erhebt noch die Gemeinde die Wertzuwachssteuer (plusvalia).  

 

Tipp:

Doch auch hier stehen wir Ihnen mit unserem Kompentenzwissen im spanischen Steuerrecht zur Verfügung und legen Rechtsmittel ein, wenn die gemeindliche Wertzuwachssteuer von der Gemeinde zu hoch berechnet wird, was zur Zeit häufig vorkommt.  

 

Welches Erbrecht findet für die Immobilie auf Teneriffa Anwendung?

Das Erbrecht entscheidet, wer Erbe wird und hat nichts mit dem Erbschaftsteuerrecht zu tun.

Das Erbrecht richtet sich nach der Nationalität oder der Ansässigkeit des Verstorbenen oder gar nach der Rechtswahl im Testament.

Wenn der Verstorbene in Deutschland gelebt hat, dann gilt eindeutig das deutsche Erbrecht und auch für die Erbschaft in Tabaiba Teneriffa.  

 

Wichtig

Die Erbschaftsabwicklung alleine ist meist nur der Beginn von einer weiteren Planung – soll die Wohnung verkauft werden oder sollen die Kinder die Wohnung erhalten?

Wenn die Erbschaft die Witwe mit den Kindern erhält, ist eine Miteigentumsauflösung ratsam, so dass gleich die Kinder Eigentümer der Immobilie auf Teneriffa werden.

Zu diesen Fragen berät Sie RA D.Luickhardt, vor allem kann die Steuer schon in der Erbschaftsabwicklung optimiert werden, wenn beispielsweise ein Verkauf der Immobilie stattfinden soll.  

 

Service

Unser Hausmakler sucht Ihnen dann auch einen Käufer für die Immobilie und wir wickeln den Immobilienverkauf steuerlich und rechtlich auf Teneriffa ab.  

Immobilienverkauf Spanien

 


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Erbschaft Teneriffa – Deutschland: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 3,00 von 5 Punkten, basierend auf 2 abgegebenen Stimmen

Loading...


R

Kontakt Deutschland

07542 937 982

R

Kontakt Teneriffa

0034 922 788 881

R

Fax Teneriffa

0034 922 789 358

R

Kontakt Email

info@legalium.com

Lesen Sie hier die Datenschutzerklärung