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Vermächtnis im spanischen Erbrecht
Stand: 28.07.2023
Erbschaft in Spanien, Teneriffa
Es tritt der Todesfall ein und die spanische Immobilie auf Teneriffa soll direkt an den Sohn übergehen.
Deutsches Erbrecht
Im deutschen Erbrecht ist das Vermächtnis ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den Erben. Sprich die Erben müssten zunächst die Erbschaft in Spanien in notarieller Urkunde annehmen, die Erbschaftssteuererklärung abgeben und dann könnte die spanische Immobilie auf den Sohn als Vermächtnisnehmer übertragen werden.
Spanisches Erbrecht
In Spanien ist dies anders, sprich der Sohn kann nach Art.882 CC, spanisches Zivilgesetzbuch, direkt das Eigentum an der Immobilie auf Teneriffa erhalten. Der Vorteil ist nicht nur, dass die Erben nicht mitwirken müssen, sondern zudem müssen die Erben eine Erbschaftssteuererklärung abgeben und der Vermächtnisnehmer wird schneller in das Grundbuch eingetragen.
TIPP:
Bevor Sie ein Testament in Spanien nach deutschem Erbrecht erstellen, sollten Sie unsere Beratung und Fachkompetenz in Anspruch nehmen, um später nach dem Todesfall die Erbschaftsabwicklung zu vereinfachen. Art.882 CC spanisches Zivilgesetzbuch
Wenn das Vermächtnis bestimmt ist, und zwar durch den Testierenden, dann wird der Vermächtnisnehmer sofort nach Todeseintritt Eigentümer und hat die Früchte und Einnahmen seit dem Todestag. Das Risiko des Untergangs der Immobilie trägt der Vermächtnisnehmer nach dem Tod des Testierenden und hat auch den Gewinnzuwachs.
Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.
Wir sind tätig auf Teneriffa, La Palma, Gran Canaria, Barcelona, Madrid, Mallorca
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