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Firmengründung Kanarische Inseln – ZEC (Zona Especial Canaria)

 

ZEC Verlängerung bis zum 31.12.2032

 

Steuervorteil nicht nur in der Körperschaftsteuer mit 4% Steuerlast auf den Gewinn, sondern auch beim Immobilienkauf auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura etc (Kanarischen Inseln).

Im Juli 2023 wurde die Steuervergünstigung für die ZEC Unternehmen bis zum Jahre 2032 festgeschrieben.

 

Steuervorteile beim Immobilienkauf: Sie ersparen sich die Grunderwerbssteuer von 6,5% bei gebrauchten Immobilien und bei neuen Immobilien ersparen Sie sich die kanarische Umsatzsteuer von 7% IGIC und die Dokumentensteuer von 1% AJD.

Weiterer Steuervorteil: 4% Körperschaftsteuer auf den Gewinn, anstelle von 25-28% Körperschaftssteuerlast bei der Firmengründung auf dem spanischen Festland, oder Mallorca (Balearen)

 

 

Erneuerungen in der ZEC Gesetzgebung

  1. Aufhebung der örtlichen Zulassungsbeschränkung für das Produktionsgewerbe und Grosshandel in Sonderzonen auf Teneriffa und Gran Canaria – Vollständige Niederlassungsfreiheit auf allen Kanarischen Inseln.
  2. Erhöhung der begünstigten Besteuerungsgrundlage auf 1.800.000 EUR, und eine Erweiterung von 500.000 EUR, pro zusätzlich eingestellten Arbeitnehmer, der die Mindestarbeitnehmerzahl von 5 auf den grossen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa) und 3 auf den kleinen Inseln (Fuerteventura, La Gomera, La Palma, el Hierro) überschreitet.
  3. Erhöhung des Umsatzvolumens, auf das die niedrige Besteuerung von 4% angewendet werden kann (bisher 10%, jetzt 30% des Umsatzvolumens)
  4. Erweiterung der zugelassenen gewerblichen Aktivitäten, welche an Bedeutung hervorzuheben sind, da in Zukunft interessante Investitionsmöglichkeiten entstehen.Unsere deutsch-spanische Steuerberater und Anwaltskanzlei betreut diese Investitionen auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria etc)
    • Anexo 37 Abfallentsorgung
    • Anexo 87.1. Altenheime mit ärztlicher Versorgung
    • Anexo 93.19 Leistungs- und Trainingzentren fuer Hochleistungssportler
    • Anexo 79 Reiseveranstalter
    • Anexo 51 Fluggesellschaften
  5. Vermeidung der Doppelbesteuerung von Dividenden, sprich steuerfreie Abführung der Dividende in das europäische Ausland an die Muttergesellschaft, soweit die 4% Körperschaftsbesteuerung stattgefunden hat.Sollte die deutsche Muttergesellschaft der ZEC, mehr als 5% Anteile halten, dann sind die Dividenden in Spanien steuerfrei.
  6. Neu ist, dass jetzt auch Betriebsstätten als ZEC gegründet werden können, bislang mussten es eigenständige Tochtergesellschaften sein, jedoch bleibt wegen der Haftungsbeschränkung die Tochtergesellschaft in Form der spanischen SL (GmbH) empfehlenswert.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung der Steuervergünstigungen auf den Kanarischen Inseln wurde auch die sogenannte RIC angepasst, klargestellt, modernisiert und wiederum ein effizientes Instrument, um eine Körperschaftsteuer von 25% auf 4% zu senken.

Der Vorteil der RIC ist die Flexibilität einer Ansparrückstellung, sprich es sind keine Eintragungen in ein ZEC Register erforderlich und keine starren Anforderungen, wie die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Mindestinvestitionssumme ist nicht erforderlich. Es kann je nach Gewinnsituation flexibel bis maximal 90% des Gewinnes steuerfrei zurückgesetellt werden. Dies ist einzigartig in Spanien und damit kann durch Wiederinvestition von Unternehmensgewinnen, ein Unternehmen auf Teneriffa aufgebaut werden.

 

 

Wichtige gesetzliche Anpassungen und Klarstellungen:

  1. Kapitalrückstellung bis zu 90% des Gewinnes (gesetzliche Kapitalrücklage ist gesondert zu schaffen)
  2. der Gewinn muss auf den kanarischen Inseln (Teneriffa u.a.) erwirtschaftet worden sein, nun können auch Immobilenverkäufe und die daraus resultierenden Gewinne von der steuermindernden Kapitalrücklage profitieren, selbst wenn die Immobilie nicht gewerblich genutzt war, aber zum Vermögen der spanischen SL gehört hat.
  3. die starre Unterscheidung zwischen Erstinvestition (inversion inicial) und katalogisierte Folgeinvestition, wird durch den Absatz B bis erweitert, damit wird die Schaffung von Arbeitsplätzen, ausserhalb der Gründungs- und Erweiterungsphase, ebenso als Investition der RIC Rückstellung angesehen.

 

Wir stehen Ihnen für die spanische Firmengründung auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria u.a. Kanarische Inseln) zur Verfügung.

Der Buchhaltungs- und Steuerberaterservice und die kompetente arbeitsrechtliche Beratung unseres Hauses ist eine sinnvolle Begleitung Ihrer Investition.

 


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