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Mehrwertsteuer Kanarische Inseln
Die Pro-rata-Regel und das Vorhandensein von differenzierten Sektoren
Im Rahmen der IGIC legt Artikel 28.1 des Gesetzes 20/1991 fest, dass die Steuerpflichtigen berechtigt sind, die IGIC abzuziehen, die für den Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt wurde, die für auf den Kanarischen Inseln ausgeübte Geschäftstätigkeiten verwendet werden, sofern diese Tätigkeiten dieser Steuer unterliegen und nicht von ihr befreit sind.
Steuerpflichtig für die IGIC sind die Personen oder Einrichtungen, die auf den Kanarischen Inseln eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben.
Es gibt jedoch bestimmte Tätigkeiten, die den vollständigen Abzug der IGIC für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit ermöglichen. Ein Beispiel hierfür ist die Erbringung von Computerreparaturdiensten, einer Tätigkeit, die der IGIC unterliegt und nicht von ihr befreit ist. Andererseits gibt es Tätigkeiten, bei denen die IGIC-Vorsteuer in keiner Höhe abgezogen werden kann, wie z. B. der Verkauf von Computern an Privatpersonen..
Diese Tätigkeit, die auf den Kanarischen Inseln als Einzelhandel eingestuft wird, ist gemäß Artikel 50. 1., 27. des Gesetzes 4/2012 vom 25. Juni über administrative und steuerliche Maßnahmen von der IGIC befreit.
Was geschieht, wenn ein Unternehmen steuerbefreite und nicht steuerbefreite
Tätigkeiten ausübt?
Wenn ein Unternehmen sowohl steuerbefreite als auch nicht steuerbefreite Tätigkeiten ausübt, hängt die Abzugsfähigkeit der IGIC davon ab, ob beide Tätigkeiten unterschiedliche Sektoren darstellen und ob die allgemeine oder besondere Aufteilung gilt.
Differenzierte Sektoren
Gemäß Artikel 34 des Gesetzes 20/1991 müssen die Tätigkeiten folgende Anforderungen erfüllen, damit sie als differenzierte Sektoren angesehen werden:
- Die Tätigkeiten müssen unterschiedlichen Gruppen der nationalen Klassifikation für Wirtschaftszweige (CNAE) angehören, und die eine Tätigkeit darf nicht akzessorisch zur anderen sein; dies bedeutet, dass der Umsatz der Nebentätigkeit 15% des Umsatzes der Haupttätigkeit übersteigen muss und darf nicht direkt zur Haupttätigkeit beitragen.
- Die anwendbaren Abzugsregelungen müssen sich um mehr als 50% unterscheiden.
Beispiel für ein Unternehmen mit differenziertem Sektor:
Ein Unternehmen, das sich mit der Reparatur von Computern (CNAE 9511) und dem Verkauf von Computern an Privatpersonen (CNAE 4741) beschäftigt. In diesem Fall unterliegt die Reparatur von Computern der IGIC und ist nicht von ihr befreit, während der Verkauf von Computern an Privatpersonen eine Tätigkeit ist, die befreit ist.
Beispiel für ein Unternehmen ohne differenzierten Sektor:
Ein Unternehmen, das nicht-touristische Unterkünfte vermietet (von der IGIC befreit) und Ferienvermietung (nicht von der IGIC befreit). Obwohl die eine Dienstleistung befreit ist und die andere nicht, gehören beide zu demselben Sektor und erfüllen nicht die Anforderungen der differenzierten Sektoren.
Abzug von Aufwendungen in Unternehmen mit differenzierten Sektoren
Der Abzug von IGIC-Vorleistungen für Einkäufe hängt von der Art der Ausgaben ab:
- Ausgaben, die ausschließlich mit abzugsfähigen Transaktionen verbunden sind: In vollem Umfang abzugsfähig.
- Ausgaben, die ausschließlich mit nicht abzugsfähigen Transaktionen verbunden sind: Nicht abzugsfähig.
- Gemeinsame Ausgaben für beide Tätigkeiten: Es gilt ein Pro-rata berechneter Abzugsprozentsatz.
Pro-rata-Regel
Die Pro-rata-Regel kommt zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige sowohl Umsätze erwitschaftet, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch Umsätze, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Zur Berechnung der abzugsfähigen IGIC wird ein anteiliger Prozentsatz ermittelt, indem der Gesamtwert der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Gegenstände und Dienstleistungen durch den Gesamtwert der ausgeführten Gegenstände und Dienstleistungen geteilt wird.
Es gibt zwei Arten von Pro-rata:
- Allgemeine Pro-rata: Anwendung eines einzigen Prozentsatzes auf den Gesamtbetrag der von der IGIC getragenen Beiträge, der auf der Grundlage des Geschäftsvolumens berechnet wird (Artikel 37 des Gesetzes 20/1991).
- Special Pro-rata: Erlaubt den Abzug je nach der spezifischen Bestimmung der erworbenen Waren oder Dienstleistungen, wie im Falle der differenzierten Sektoren (Artikel 39 des Gesetzes 20/1991). Die Special Pro-rata ist freiwillig, es sei denn, die Differenz zwischen dem allgemeinen und dem Special Pro-rata übersteigt 10 %; in diesem Fall ist der Special Pro-rata obligatorisch.
Beispiele für die Anwendung
Beispiel mit differenziertem Sektor:
In einem Unternehmen, das Computerreparaturen anbietet und Computer an Privatpersonen verkauft, ist der Einkauf von Material für die Reparatur von Computern zum vollen Abzug der IGIC-Vorsteuer berechtigt, da die Tätigkeit der IGIC unterliegt und nicht von ihr befreit ist.
Der Kauf von Computern zum weiteren Verkauf berechtigt jedoch nicht zum Abzug der IGIC, da diese Tätigkeit von ihr befreit ist. Bei gemeinsamen Ausgaben (z. B. Strom) ist der anteilige Prozentsatz anzuwenden.
Beispiel für ein Unternehmen ohne differenzierten Sektor:
In einem Unternehmen, das nicht-touristische und Ferienwohnungen vermietet, werden die Ausgaben für die Vermietung jeder Wohneinheit und die gemeinsamen Ausgaben einem allgemeinen Pro-rata-Satz unterworfen, der auf alle Ausgaben angewendet wird. Übersteigt die Differenz zwischen dem sich aus der allgemeinen und der Special Pro-rata ergebenden Abzug jedoch 10%, ist die Special Pro-rata obligatorisch.
Mit diesen Regeln stellt die IGIC eine gerechte Anwendung sicher, indem sie nur den Abzug von Vorsteuer, die sich auf steuerpflichtige und nicht steuerbefreite Tätigkeiten bezieht, erlaubt. Dies optimiert die Kontrolle über den Steuerabzug entsprechend der Art der jeweiligen Geschäftstätigkeit.
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