Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Schenkungsteuer Teneriffa, Gran Canaria
Eine Schenkung muss vom Rechtsanwalt und Steuerberater beraten, vorbereitet und durchgeführt werden, wenn Sie nicht ein erhebliches Risiko in Kauf nehmen möchten.
Nutzen Sie unser Servicepaket Familien Schenkung einer Immobilie auf den Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura, La Palma, La Gomera).
Fallstricke unter anderen sind:
Schenkung muss in öffentlicher Urkunde erstellt werden
Wir bereiten den Inhalt der notariellen Urkunde vor, und formulieren Sondersituationen wie Widerrufsrechte wegen Undank, Niessbrauch und Wohnrechte etc.
Schenkungssteuererklärung bei der kanarischen Regierung, fristgerecht eingereicht
Als Nichtssteuerresident in Spanien, benötigen Sie einen steuerlichen Vertreter. Wir werden Ihr steuerlicher Vertreter und Zustellungsbevollmächtigter, so dass Ihre Rechte vor der kanarischen und staatlichen spanischen Finanzbehörde stets, auch in der Nichtresidentenbesteuerung, die einmal jährlich erklärt werden muss, gewahrt bleiben.
Die Schenkungssteuererklärung auf Gran Canaria, Teneriffa wird von uns vollständig bearbeitet.
Anwendung der korrekten kanarischen Besteuerungstabelle und des korrekten steuerlichen Verkehrswertes
Wir beantragen bei der kanarischen Finanzbehörde eine verbindliche Bewertung Ihrer Immobilie.
Wohnsitz
Steuerliche Ansässigkeit des Beschenkten oder Immobilienlageort für die Zuständigkeit der Steuerbehörde und den Steuererklärungsvordruck (staatlich oder regional) maßgeblich.
Verwandschaftsverhältnisse familiär Gruppe 1 und Gruppe 2 sind einzuhalten, und Vorschenkungen sind zu berücksichtigen
Schenkungssteuer auf den Kanarischen Inseln für die Gruppen I und II wird zu 99,9% vergünstigt
Die Artikel 24 und 26 aus dem Gesetz DL 1/2009 werden damit angepasst.
Neben der Schenkungssteuer gibt es noch andere Steuern, die zu beachten sind.
Gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalia municipal), die auf Gran Canaria, Playa Ingles Maspalomas, bei einer Immobilie vor 20 Jahren erworben, durchaus 6.000 EUR betragen kann.
UNSER SERVICE:
Wir beantragen bei der Gemeinde vor der Schenkung eine Steuersimulation.
Spanische Einkommensteuer oder Nichtresidentenbesteuerung von in Deutschland Ansässigen von 19%.Hier beraten wir ausführlich zu den Nachteilen einer Schenkung gegenüber dem Abwarten der Erbschaft, da bei einem Wiederkauf nach Schenkungserwerb, die Gewinnsteuer des Beschenkten wesentlich höher ausfaellen kann, insbesondere beim Verkauf von SL Anteilen.
Beratung ist auch geboten, ob sich der Schenker nicht noch ein Wohnrecht, oder Niessbrauchsrecht sichern sollte und was passiert, wenn es zu einer Pfändung der Immobilie beim Beschenkten kommt oder gar der Beschenkte vorverstirbt.
Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.
Wir sind tätig auf Teneriffa, La Palma, Gran Canaria, Barcelona, Madrid, Mallorca
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