Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Steuerberater Kanarische Inseln
Auf den Kanarischen Inseln bedient Sie auf deutsch im spanischen und deutschen Steuerrecht Herr D. Luickhardt, Steuerberater und Rechtsanwalt, so dass Sie auch Detailfragen in Ihrer Muttersprache ansprechen und lösen können.
Zudem bieten wir mit unserer Kanzlei und unseren Kooperationspartnern in Deutschland und an der schweizer und österreichischer Grenze die notwendige Kompetenz bei internationalen Steuersachen, Treuhandgestaltungen, Holdingstrukturen und Rechtsmittel gegen Steuerbescheide in Deutschland zur Verfügung.
Bsp: Vollstreckung von spanischen Steuerbescheiden aus Immobilienverkäufen, die in Spanien nicht ordentlich steuerlich erklärt wurden. Der Mandant erfährt von dem Steuerbescheid aus Spanien, meist erst durch Pfändung des deutschen Bankkontos durch das deutsche Finanzamt.
Herr Rechtsanwalt D.Luickhardt hat einen Master Studiengang im spanischen Steuerrecht an der Universität von Madrid absolviert. Mit unseren Kanzleien in Los Cristianos (Teneriffa Süd), Los Realejos (Teneriffa Nord) und Maspalomas (Gran Canaria Süd) stehen wir Ihnen auf den Kanarischen Inseln zur Verfügung. Wir bieten auch Haus und Firmenbesuche an.
Unsere Leistungen als Steuerberater
- Nichtresidentensteuererklärungen: Vermietung, Nichtresidentensteuererklärung Eigennutzung, Gewinnbesteuerung beim Immobilienverkauf – Steuerberatung für Nichtresidente
- Immobilienservicekaufpaket: Vollabwicklung des Immobilienkaufes auf Teneriffa oder Gran Canaria mit steuerlicher Betreuung und Abwicklung. –Servicepaket „Immobilienkauf“
- Firmengründung, SL Gründung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Sozialversicherungs und Arbeitsrecht. – Firmengründung Teneriffa, Gran Canaria
- Rechtsmittel gegen Steuerbescheide, sei es von der Gemeinde in der gemeindlichen Wertzuwachsteuer, wie gegen Grunderwerbsteuerbescheide oder Nachbesteuerungen und auf der staatlichen Ebene in der Gewinnbesteuerung bei Immobilienverkäufen oder der Körperschafsteuer bei SLs.
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