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Touristische Vermietung von Immobilien
Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura – Kanarische Inseln
Bestandsschutz der VV touristische Vermietungslizenz
Stand: 27.4.2024
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Schon jetzt wird im Gesetzesentwurf zur neuen Regelung der touristischen Vermietung auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura und den anderen Kanarischen Inseln bestimmt, was mit den bisherigen Lizenzen VV passiert.
Zunächst ist klarzustellen, dass der Antrag auf eine VV (touristische Vermietungslizenz) kein Antrag auf eine Genehmigung mit Bestandsschutz war, sondern lediglich eine sogenannte „Verantwortlichkeitserklärung“, in dem der Immobilieneigentümer der Behörde kundgab, dass er ab Antragsstellung mit der touristischen Vermietung beginnt und die gesetzlichen Voraussetzungen aus dem Gesetz des Jahres 2015 erfüllt.
Diese Antragsart bleibt unverändert bestehen, jedoch ist in Zukunft zuerst die Gemeinde anzufragen, ob in dem Gemeindegebiet die touristische Vermietung zulässig ist. (comunicacion previa).
Beispiel
Sie möchten in El Medano (Gemeinde Granadilla de Abona), Los Cristianos (Gemeinde Arona) oder in La Caleta (Gemeinde Adeje) touristisch vermieten, dann müssen Sie zunächst bei der Gemeinde einen Antrag auf Zulässigkeit stellen, bevor Sie dann elektronisch den VV Antrag mit der Verantwortlichkeitserklärung bei dem Cabildo einreichen können.
Praxishinweis
Die meisten Antragssteller haben weder den Antrag VV gelesen, noch die gesetzlichen Voraussetzungen (Bewohnbarkeitsbescheinigung etc) erfüllt, und „blauäugig“ den Antrag abgegeben.
Die Prüfungsdichte durch die Behörde war gering. Doch nunmehr wird dies mit dem neuen Gesetzesentwurf nicht mehr möglich sein.
Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, wird das Cabildo (Inselregierung Teneriffa u.a.) innerhalb von 3 Monaten eine Liste aller VV „Lizenzen“ an die Gemeinde senden, so dass die Gemeinde prüfen kann, ob diese VV Lizenzen die neue gesetzliche Regelung und das Gesetz 7/2011, art.34 erfüllen.
Wird die Nichterfüllung festgestellt, was der Normalfall sein dürfte, da bislang keine Meldung an die Gemeinde erfolgte, meldet die Gemeinde an das Cabildo die Gesetzesverletzung und der VV Inhaber darf nicht mehr touristisch vermieten und muss den Zustand der Immobilie zur gewöhnlichen Wohnnutzung herstellen.
Es bestünde eine Sperre von 3 Jahren erneut einen Antrag auf touristische Vermietung zu stellen.
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