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Touristische Vermietung von Wohnraum
Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura – Kanarische Inseln
Wir prüfen schon vor dem Immobilienkauf, ob Sie diese touristisch vermieten können – Nutzen Sie unser Servicepaket Vollabwicklung Immobilienkauf mit Rechtssicherheit auf den Kanarischen Inseln.
Benötigt man eine Genehmigung zur Vermietung?
Nein, es ist keine Genehmigung erforderlich, aber vor Beginn der touristischen Vermietung muss der Behörde der Beginn angezeigt werden und elektronisch eine sogenannte „declaracion responsable“ (Verantwortlichkeitserklärung) abgegeben werden.
Fallstrick:
Diese Verantwortlichkeitserklärung ist für viele Antragssteller ein Fallstrick, da sie nicht die gesetzliche Norm RD 113/2015 mit deren Anhängen genau lesen, denn dort sind alle notwendigen Voraussetzungen erklärt und diese müssen eingehalten sein, wenn die Verantwortlichkeitserklärung abgegeben wird, und während der Vermietungsaktivität auch erfüllt bleiben, ansonsten kann bei einer Kontrolle der Behörde nicht nur die Vermietung verboten werden, sondern ein Bussgeld verhängt werden, welches meist zwischen 6.000 und 30.000 EUR liegt.
Ein typisches Vergessen, ist die Bewohnbarkeitsbescheinigung (cedula de habitabilidad), da diese anders als in Katalonien oder auf Mallorca auf den Kanarischen Inseln für den Immobilienkauf nicht vorgeschrieben ist, ist es doch Pflicht, diese zu erlangen, bevor touristische Vermietung betrieben wird.
Die touristische Vermietungslizenz ist für Immobilien gedacht, die nicht in touristischen Gebieten liegen, und die Qualifizierung von „urbano-städtisch“ haben.
Sollten Sie eine ländliche Immobilie zur touristischen Vermietung anmelden wollen, ist darauf zu achten, dass sogenannte „rustico“ Immobilien nur in Ausnahmefällen die sogenannte VV Lizenz beantragen können, insbesondere wenn kein agrarisches Schutzcharakter besteht.
Besteht dieser agrarische Schutzcharakter ist eine Landwirtschaft zu betreiben, um dann mit deren Zusammenhang eine touristische Vermietungslizenz VV zu beantragen, und auch hier gilt, dass die Immobilie eine Bewohnbarkeitsbescheinigung oder zumindest Erstbezugsbescheinigung nach Art.166bis, Gesetz 1/2000, RD 177/2006 vorhanden sein muss. Nutzen Sie unseren Service schon vor dem Immobilienkauf, zu prüfen, ob die Immobilie, die Sie erwerben möchten, touristisch vermietet werden kann und wir beantragen für Sie die VV „Lizenz“ mit der entsprechenden steuerlichen Anmeldung und langfristigen Betreuung auf allen kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, La Gomera, La Palma, el Hierro)
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