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Ferienvermietung Teneriffa – El Médano
Das Dekret 113/2015, das die Ferienvermietung in der Autonomen Region der Kanarischen Inseln regelt, sieht zwei Möglichkeiten vor, welche dazu führen können, dass Ihre Immobilie KEINE Lizenz zur touristischen Vermietung erhält.
- Ausdrückliches Verbot der Eigentümergemeinschaft
- Dass sich die Immobilie auf Boden für touristische Nutzung (nur Hotelbetriebe erlaubt) befindet. Ausnahmen bestehen, wenn ein Eigentümer 3 oder mehr Liegenschaften in einer touristischen Zone besitzt oder wenn die Gemeinde andere Bestimmungen trifft.
An beigefügten Bildern kann man beobachten, wie der größte Teil des Médano-Gebietes in Gelb und damit in Wohngebieten liegt. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich im Zweifelsfall an unsere Anwaltskanzlei zu wenden.
Unser Service:
Beantragung der Lizenz zur touristischen Vermietung. Steuerliche Anmeldung der Aktivität, obligatorische Steuererklärungen, Fiskalvertretung vor spanischen Steuer- und Finanzbehörden. Rechtsberatung im spanischen Mietrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht
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