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Touristische Vermietung Teneriffa
Anforderungen Aktuell 2019
Einige Stadtverwaltungen von Teneriffa fordern nun eine Mitteilung über die Tätigkeit für die Unterkünfte der touristischen Vermietung, wo technische Unterlagen verlangt werden, die bisher nicht erforderlich waren.
So fordert beispielsweise die Verwaltung von Granadilla der Abona, dass die folgende Unterlagen der Mitteilung beigefügt werden:
- Bescheinigung der Stadtverwaltung (Bauamt)
- Kopie des IBI – Grundsteuer (letzter Beleg oder Modell 902).
- Kopie der Satzung der Eigentümergemeinschaft.
- Ausdrückliche Genehmigung der Eigentümergemeinschaft für den Fall, dass dies in den jeweiligen Statuten der Gemeinschaft festgelegt ist.
- Kopie der IAE-Registrierung
- Bescheinigung der Elektroinstallation (CI.-B.T./Boletin), ausgestellt von einem autorisierten Installateur und zertifiziert vom Ministerium für Arbeit, Industrie und Energie der Kanarischen Regierung (D141/2009 GobCan / REBT2002).
- Technisches Dokument, das von einem zuständigen Fachmann erstellt und unterzeichnet wurde, der die Einhaltung der Mindestsicherheitsbedingungen im Brandfall begründet, die für die Wohnung und die Gemeinschaftsräume des Gebäudes erforderlich sind,
- Gegebenenfalls ist eine Bescheinigung über die Installation der Brandschutzmittel für den manuellen Einsatz und den Wartungsvertrag für diese vorzulegen.
- Energiebescheinigung
- Bescheinigung über die regelmäßige Überprüfung der individuellen Installation von Gas und Geräten (G.I.P.) in Übereinstimmung mit den vom Ministerium für Arbeit, Industrie und Handel der Kanarischen Regierung festgelegten Formaten.
- Fotografien der Innenräume der Liegenschaft
- Haftpflichtversicherung.
- Nachweis über die Zahlung der entsprechenden Gebühr für diese Erklärung zur touristichen Vermietung
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