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Zeitarbeitsunternehmen in Spanien
4% Körperschaftsteuerlast als ZEC Unternehmen
Mit der Verlängerung der ZEC bis zum Jahre 2032, wurden auch die Aktivitätsbereiche erweitert.
Besonders interessant ist, dass auch die Arbeitnehmerüberlassung als gewerbliche Aktivität seit dem 01.01.2015 jetzt zulässig ist.
Da die Arbeitnehmerüberlassung einen Verwaltungsapparat benötigt, ist die Voraussetzung der ZEC 5 Arbeitsplätze schaffen zu müssen, unproblematisch.
Tipp:
Die ZEC Unternehmung kann von der deutschen Muttergesellschaft mbH zu 100% gehalten werden und damit werden Dividenden ohne weitere Besteuerung nach
Deutschland ausbezahlt. Es bleibt damit bei einer Besteuerung von 4% in der Körperschaftssteuer.
Hintergrundwissen zur Arbeitnehmerüberlassung in Spanien
Dieser Geschäftszweig ist genehmigungspflichtig und hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
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- Garantiebetrag:
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- Der Garantiebetrag kann zum einen bei der staatlichen Kasse deponiert werden (Caja General de Deposito) oder es kann eine Bankbürgschaft gestellt werden.
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- Für das Kalenderjahr 2015 müsste aufgrund der Mindestlohnfestsetzung (648,60 EUR monatlich x 14 x 25 = 227.010 EUR) als Garantiebetrag bereit gestellt werden.
- Im zweiten Geschäftsjahr und den Folgejahren, sind 10% des Gesamtbruttoarbeitslohnes des Vorjahres als Garantie zu hinterlegen.
- Sonstige Voraussetzungen
- Die spanische SL (GmbH) darf nur eine einzige Aktivität ausüben, der der Arbeitnehmerüberlassung. Es muss das Kürzel „ETT“ im Namen geführt werden.
- Es dürfen keine steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Pflichten wiederholt verletzt werden.
- Sie müssen mindestens 3 Festangestellte von Beginn an haben, die Arbeitsverträge auf unbestimmte Dauer haben. Es dürfen auch Teilzeitangestellte sein. Diese Angestellte arbeiten für die Verwaltung der Arbeitnehmerüberlassungstätigkeit.Diese Mindestzahl ist aufzustocken, und zwar 12 Arbeitnehmer auf 1000 Arbeitnehmerüberlassungen mit Arbeitsverträgen auf unbestimmte Zeit, jeweils mit Bezug zum Vorjahr.
- AntragDer Antrag kann nach Gründung der SL gestellt werden, aber die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn ein Monat nach der Antragsstellung abgelaufen ist, und keine ausdrückliche Ablehnung der Genehmigung erfolgt ist. Zur Antragsstellung ist der Garantienachweis beizulegen und die Sozialversicherungsnummer der spanischen SL.
Unser Service aus einer Hand:
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