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ZEC Aktuell 2025/2026

 

Filmproduktion und Sondersteuersatz der ZEC


ZEC-Unternehmen können von einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 4 % profitieren, sofern die steuerpflichtigen Einkünfte aus tatsächlich und materiell im geografischen Gebiet der ZEC ausgeübten Tätigkeiten stammen.

Für ein Filmproduktionsunternehmen umfasst dies:

  • Dreharbeiten auf den Kanarischen Inseln.
  • Einsatz technischer und personeller Mittel mit Sitz auf den Kanaren.
  • ZEC erlaubte Tätigkeiten, die im Anhang des Gesetzes 19/1994 aufgeführt sind.

 

Berechnung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage wird wie folgt berechnet:

ZEC EINNAHMEN   x  GESAMTAUSGABEN: ZEC AUSGABEN = KOEFFIZIENT

(gesamte Einnahmen = nicht zugelassene Aktivitäten, Eigenkapitalmanagement, Einnahmen geographisch ausserhalb derr kanarischen Inseln)

Koeffizient ZEC=1.000.000:400.000​×240000:600.000=0.4×0.4=0.16
16% der Gesamteeinkünfte können zu 4% Körperschaftssteuer besteuert werden und der Rest zum allgemeinen Steuersatz von 22/25%.

HINWEIS

Hier ist bei der Buchhaltung zu beachten, dass die ZEC Einkünfte und Ausgaben separat gebucht werden, und zwar werden als ZEC Einkünfte und Ausgaben diese verstanden, die in der zugelassenen Aktivitäet erwirtschaftet werden.


Investitionen in Kryptowährungen durch ZEC-Unternehmen

ZEC-Unternehmen dürfen in Kryptowährungen investieren, z. B. über institutionelle Konten bei Börsenplattformen, als Zahlungsmittel oder durch Kapitalzufuhr in Form von Krypto-Assets.

Besteuerung dieser Investitionen

Damit Erträge aus Krypto-Investitionen mit dem ermäßigten Satz von 4 % besteuert werden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Die Tätigkeit muss im genehmigten Gesellschaftszweck der ZEC enthalten sein.
  2. Die Investition muss materiell und effektiv im ZEC-Gebiet erfolgen.
  3. Die Verwaltung darf nicht von außerhalb der ZEC erfolgen.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, unterliegen die Erträge dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 25 %.


 

Empfehlung

Wenn Ihr ZEC-Unternehmen in Kryptowährungen investieren möchte und vom Sondersteuersatz profitieren will, sind folgende Voraussetzungen zu erfuellen:

  • Die Tätigkeit im genehmigten Gesellschaftszweck der ZEC aufnehmen.
  • Die Investitionen von den Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura) aus verwalten.
  • Die eingesetzten Mittel und Ressourcen dokumentieren.

 


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