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ZEC Aktuell

 

Aktuell 2023:

 

25.07.2023

Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen der Kanarischen Sonderzone (ZEC) bis Ende 2032 genehmigt. Dies geht aus einem Schreiben vom 8. Juni 2023 an die spanische Regierung hervor, berichtet das regionale Finanzministerium.

 

Am 13.2.23 wurde zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der ZEC (Spanisches Steuersparmodell: 4% Körperschaftssteuer statt 25%) eine Gesetzesänderung des Art.44 auf den Weg gebracht.
 
Bislang galt es als interessantes Geschäftsmodell, dass eine ZEC Firma Ware einkauft und verkauft, ohne dass die Ware auf die Kanarischen Inseln gelangt und den Gewinn abschöpft. Da jedoch keine Leistung auf den Kanarischen Inseln erfolgte, erkannten die Steuerbehörden den Steuerbonus nicht an.
 
Jetzt soll gelten, dass Geschäfte mit Steuerparadiesen zu einer Aberkennung der Steuervergünstigung führen, wenn aber das Reihengeschäft von der ZEC Firma auf den Kanarischen Inseln vertraglich abgeschlossen, organisiert, kontrolliert und schliesslich abgerechnet wird und für diese Tätigkeiten mindestens 50% der Kosten von der ZEC Firma auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura u.a.) geleistet werden, dann soll das Reihengeschäft auch ohne Warenverkehr über die Kanarischen Inseln mit 4% Körperschaftssteuersatz abgerechnet werden können.

 

 

Aktuell 2022:

 

Das königliche Gesetzesdekret vom 28. Dezember zur Änderung des Gesetzes 19/1994 vom 6. Juli über die Änderung des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanarischen Inseln wurde nun vom  kanarischen Parlament bestätigt.

Mit der Verordnung werden zwei Artikel des Gesetzes 19/1994 vom 6. Juli zur Änderung der Wirtschafts- und Steuerordnung der Kanarischen Inseln geändert, und für den Zeitraum 2022-2027 angepasst. Die Änderungen wurden der Europäischen Kommission am 1. Dezember 2021 mitgeteilt, sie müssen von der europäischen Behörde genehmigt werden.

Zum einen werden die im Gesetz 19/1994 enthaltenen Zeitangaben aktualisiert, so dass sie den gleichen zeitlichen Umfang haben wie die Geltungsdauer des neuen Plans. Auf diese Weise wird die Rechtsunsicherheit beseitigt, die für die Wirtschaftsteilnehmer durch die Beibehaltung der im derzeitigen Rechtstext festgelegten Fristen entstehen könnte.

Die Kanarische Sonderzone (ZEC) wird bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Zu den Änderungen des Gesetzes gehört, dass die Geltungsdauer der Kanarischen Sonderzone (ZEC) bis zum 31. Dezember 2027 verlängert wurde, was eine einjährige Verlängerung der in der vorherigen Gesetzesänderung vorgeschlagenen Frist darstellt. Dieser neue Zeitraum kann nach vorheriger Genehmigung durch die Europäische Kommission verlängert werden.

Ebenso wird festgelegt, dass die Frist für die Genehmigung der Eintragung in das amtliche Register der Unternehmen der Kanarischen Sonderzone bis zum 31. Dezember 2023 läuft, also zwei Jahre länger als die bisher geltende Frist. Wie aus dem Text hervorgeht, wird die Beibehaltung der Kanarischen Sonderzone jedoch von den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfungen durch die Europäische Kommission abhängen.

 

Auch nach der Einschränkung der maximalen 4% Besteuerung in der spanischen Körperschaftssteuer für auf die ansässigen kanarischen ZEC Unternehmen, durch das 30%ige Begünstigungslimit vom Umsatz im Dienstleistungssektor, bleibt die ZEC weiterhin ein interessantes Steuersparmodell.

Nach Art.31 des einschlägigen ZEC Gesetzes, muss die Firmengründung durch eine juristische Person erfolgen, und zwar durch eine Neugründung.

Oftmals wird diskutiert, ob nur Kapitalgesellschaften wie die SL oder die SA (spanische Aktiengesellschaft) in Frage kommen, oder auch andere Gesellschaftsformen.

Gerade aus der deutschen steuerrechtlichen Seite kann es empfehlenswert sein, dass mit einer Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts das ZEC Unternehmen betrieben wird. Hier spielen auch die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien eine entscheidende Rolle.

Die spanische Kommanditgesellschaft steht im Typenvergleich der deutschen Kommanditgesellschaft gleich, so auch die Regelungen zu der unbeschränkten Komplementaerhaftung und der beschränkten Kommanditistenhaftung.

Nutzen Sie unser Firmengründungspaket auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln. Kompetent stehen wir Ihnen auch langfristig für die Buchhaltung, Bilanz und die Steuerberatung nach der ZEC Firmengründung auf Teneriffa und Gran Canaria zur Verfügung.

 

 


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