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Solarstromanlagen Teneriffa Eigenverbrauch 2020 

 

Mit dem staatlichen Gesetz RD 244/2019 wurde auch auf den kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa etc) wieder die Nutzung und Erzeugung von Solarstrom attraktiv.

Wer ist Nutzniesser dieses Gesetzes ?

 

Installationsfirmen aus Deutschland, die mit ihrem know how auf den Kanarischen Inseln qualitativ hochwertig installieren und im Gegenzug mit Steuervorteilen wie 4% Koerperschaftssteuer, statt 32% in Deutschland, Vermoegen niedrigbesteuert kummulieren koennen;


Investoren, die Dachsolarstromanlagen installieren und der Dachinhaber durch die Senkung der Stromrechnung einen wirtschaftlichen Gewinn erwirtschaftet, die der Investor als Rendite (Miete) erhaelt.

  • Händler von Solarmodulen, Wechselrichter etc.

  • Bauherren, die ein Passivhaus errichten möchten.

  • Familien, die den Energieverbrauch senken möchten.

  • Wohnungseigentuemergemeinschaften, die den Energieverbrauch senken möchten.

  • Architekten, die ein neues Energiekonzept umsetzen.

  • Großhandel und Lagerhallenbetreiber, Logistikunternehmen, die den Stromverbrauch kostenneutral darstellen möchten.

Was hat sich in Spanien verbessert?

Die Verwaltungsabläufe zur Genehmigung sind vereinfacht.
Solarstromanlagen, bis 15 KW, die den Überschuss einspeisen und die Vergütung auf der Stromrechnung gutgeschrieben wird, benötigen keinen Antrag auf einen Einspeisepunkt.

Nicht nur die kanarischen Inseln sind aufgrund der hohen Sonnenstundenanzahl und den steuerlichen Vorteilen prädestiniert, sondern auch Andalusien mit grossflächigen Industriehallen und hoher Sonnenstundenanzahl ist ein guter Investitionsort.

 

 

 

 

Als Rechtsanwälte und Steuerberater beraten und begleiten wir den Investor im Solarstrom und die Installationsfirma von der steuerlichen und rechtlichen Firmengründung, Buchhaltungsservice, bis hin zu Garantie und Gewährleistungsansprüchen und deren Geltendmachung gegen Hersteller.

 

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