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Firmengründung Teneriffa
Ansparrückstellung mit 90% Steuerreduzierung zum Firmen Start (RIC)
Stand: 28.03.2022
Die RIC ist eine Ansparrückstellung, die in Spanien, nicht auf Mallorca, sondern nur auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura u.a.) gilt und den Zweck hat, dass der Unternehmer steuerfrei sein Unternehmena. eröffnen und mit der notwendigen Infrastruktur versehen kann
oder
b. erweitern kann.
Gerade bei der Firmengründung auf Teneriffa oder auch Gran Canaria ist es notwendig, eigene Büroräumlichkeiten zu erwerben und die RIC erlaubt seit der ständigen Rechtsprechung von DGT 2008, den Bau einer Immobilie aus nicht besteuerten Gewinnen.
Wohlgemerkt wird nicht der Grundstückskauf steuerlich gefördert, aber die Baukosten des Gebäudes können nach Art.27 L19/1994 aus steuerfrei erwirtschafteten Gewinnen bezahlt werden.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein
- Firmengründung in Form einer spanischen SL (GmbH) mit Sitz auf den kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria etc)
- Gewinnerwirtschaftung auf den Kanarischen Inseln
- Maximale Rückstellung vom buchhalterischen Gewinn 90%
- Rückstellung darf nicht aus dem Unternehmen entnommen werden und auch nicht Teil der gesetzlichen Stammkapitalrücklage sein;
- Baufertigstellung und Inbetriebnahme mit Eröffnungslizenz der Gemeinde innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres aus dem die Rückstellung geschaffen wurde;
- die Immobilie muss nach Baufertigstellung und Inbetriebnahme mindestens 10 Jahre im Eigentum verbleiben.
- Wiedergabe in dem Jahresabschluss Lagebericht (memoria) das Jahr der Rückstellung und die Investition, bei Immobilien – Neubau, die Inbetriebnahme.
WICHTIG:
Die RIC ist nicht vereinbar und nicht gleichzeitig nutzbar mit der DIC (Steuerabzug wegen Investition in neues Aktivvermögen), aber mit der ZEC, soweit nicht die Besteuerungsgrundlage mit 4% Körperschaftssteuer belastet (statt normalerweise 25%) noch weiter verkürzt würde.
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