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Ferienvermietung Teneriffa – El Médano

 

Aktuell: Anforderungen der Stadtverwaltung von Granadilla de Abona bezüglich der Lizenz für touristische Vermietung

 

Das Dekret 113/2015, das die Ferienvermietung in der Autonomen Region der Kanarischen Inseln regelt, sieht zwei Möglichkeiten vor, welche dazu führen können, dass Ihre Immobilie KEINE Lizenz zur touristischen Vermietung erhält.

  1. Ausdrückliches Verbot der Eigentümergemeinschaft
  2. Dass sich die Immobilie auf Boden für touristische Nutzung (nur Hotelbetriebe erlaubt) befindet. Ausnahmen bestehen, wenn ein Eigentümer 3 oder mehr Liegenschaften in einer touristischen Zone besitzt oder wenn die Gemeinde andere Bestimmungen trifft.

 

An beigefügten Bildern kann man beobachten, wie der größte Teil des Médano-Gebietes in Gelb und damit in Wohngebieten liegt. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich im Zweifelsfall an unsere Anwaltskanzlei zu wenden.

 

Unser Service:

Beantragung der Lizenz zur touristischen Vermietung. Steuerliche Anmeldung der Aktivität, obligatorische Steuererklärungen, Fiskalvertretung vor spanischen Steuer- und Finanzbehörden. Rechtsberatung im spanischen Mietrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht

 


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