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TOURISTISCHE VERMIETUNG KANARISCHE INSELN 2026
Das neue touristische Vermietungsgesetz ist ernst zu nehmen, da Bussgelder bis zu 150.000 EUR verhängt werden können, wer mit einer VV Verantwortlichkeitserklärung (auch Lizenz genannt, wenngleich dies juristisch nicht korrekt ist) weiterhin touristisch vermietet, aber nicht das alte oder neue Gesetz, welches am 15.12.2025 in Kraft trat, einhält.
HINWEIS
Oftmals wurden die Anträge auf die touristische Vermietungslizenz (VV) schon in der Vergangenheit ohne Beachtung des Gesetzes aus dem Jahre 2015 gestellt und mangels Kontrolle wurde der Inhaber unbehelligt belassen. Dies ändert sich jetzt.
KONTROLLPLANUNG:
Gemeinde Fristen ab dem 13.12.2025
- 2 Monate zur Erfassung aller VV Lizenzen und Meldung an die Gemeinden durch die Cabildos
- 8 Monate Prüfungsplan aller Lizenzen und Versendung der Ergebnisse an die kanarische Regierung (cabildo) innerhalb von 2 Monaten
Folglich sollten nach 10 Monaten, also bis zum 12.10.2026 alle VV Lizenzen auf deren Rechtsmässigkeit geprüft sein.
GEBÜHREN:
Die Inselregierungen können eine Gebühr von dem Inhaber der VV für die Prüfung verlangen.
Hier ist zunächst folgendes zu beachten, dass neue Gesetz gilt nur auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote) und hat Sonderregelungen für die sogenannten „grünen Inseln“ (La Gomera, El Hierro, La Palma.
Desweiteren ist zu beachten, dass das alte Gesetz 2015 noch subsidiär gilt, für alles, was im neuen Gesetz nicht geregelt ist.
GEMEINDEREGELUNGEN:
Schliesslich können die Gemeinden eigene Regelungen treffen, die das Gesetz im Detail definieren. So ist in Granadilla de Abona, und damit in El Medano, Tejita die touristische Vermietung im ersten Stock verboten, wenn sie keinen öffentlichen Strassenzugang direkt hat, und im Erdgeschoss Ladenlokale hat.
Das Gesetz ist ein Eingriff in die Rechte der Eigentümer, frei zu entscheiden, ob sie dauerhaft, Kurzzeit- oder Langzeitvermietung durchführen möchten.
ÜBERGANGSFRISTEN
Um diesen Eingriff ohne akuten Vermögensschaden zu gestalten, werden Übergangsfristen von 5 Jahren gegeben. Desweiteren werden Eigentümer, die selbst vermieten, besser gestellt, als professionelle Agenturen, die Vermietungen für Dritte durchführen.
TIPP:
Wir hatten stets empfohlen, dass die VV Lizenz vom Eigentümer selbst beantragt wird und nicht durch eine Agentur. Diese Empfehlung zeigt mit dem neuen Gesetz deutliche Vorteile.
HINWEIS:
Das neue Gesetz ist mit 10 Artikel sehr kurz, doch versucht es Übergangszeiten von 5 Jahren zu schaffen, Anreize für die dauerhafte Vermietung, und auch die Möglichkeit geben, die Probleme auf Gran Canaria und Teneriffa zu lösen, dass nicht mehr touristisch genutzte Gebäude mit überwiegend dauerhafter Wohnnutzung bebauungsrechtlich in Wohngebiete umgewandelt werden, und damit die Bussgelder wegen dauerhafter Nutzung nicht mehr verhängt werden können.
TIPP:
Sollten Sie ein Bussgeld erhalten haben, sind die Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung auszunutzen, um die Zahlung bis zur bebauungsplanrechtlichen Umwidmung zu vermeiden.
Wie gehe ich vor, wenn ich eine VV Lizenz habe ?
Sie haben 5 Jahre Zeit Ihre VV an das neue Gesetz anzupassen.
- Zunächst ist die Gemeindegesetzgebung zu prüfen, ob in diesem Gebiet zukünftig, noch die touristische Vermietung gestattet bleibt. Stichwort 90/10 Regelung.
- Dann folgt die Prüfung, ob die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) die touristische Vermietung noch zulässt.
- Dann ist bei der Gemeinde der Antrag auf die sogenannte gewerbliche Vermietung (actividad clasificada) zu stellen.
- Ebenso ist der Antrag auf die ausschliessliche Nutzung als touristische Vermietung zu stellen.
- Sollte der Antrag zu Ziffer 4 genehmigt werden, dann können Sie unbefristet touristisch vermieten.
- Es gilt dann nicht die 5 Jahre maximale Wirksamkeit einer VV Lizenz, mit einer Verlängerungsmöglichkeit von 5 Jahren, sollte die Regierungsbehörde und Gemeinde damit einverstanden sein.
Touristische Vermietung auf den Kanarischen Inseln Schritt für Schritt
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