Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
Teneriffa - Gran Canaria - Madrid - Mallorca - Barcelona - Berlin - Hannover - Tettnang
Touristische Vermietung Teneriffa
Gemeinde Granadilla de Abona – El Médano, La Tejita, Los Abrigos
Aktuell 28.02.2025
Granadilla de Abona hat eine gemeindliche Verordnung zur Regelung der touristischen Vermietung erlassen, die heute verkündet wurde und in 20 Tagen in Kraft tritt.
Ferienvermietung darf in Gebäuden durchgeführt werden, die gemäß den städtebaulichen Vorschriften und den Bestimmungen der Bauleitplanung über Bodennutzung und Bebauung errichtet wurden und über die erforderlichen Genehmigungen, Berechtigungen und Zulassungen zum Zeitpunkt der Errichtung verfügen.
Der vorgeschlagene Text beschränkt die Ferienvermietung auf das Erdgeschoss, das erste Stockwerk mit unabhängigem Zugang und freistehende Häuser.
Diese Aktivitäten dürfen nicht in Gebäuden durchgeführt werden, die sich in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befinden, unter Schutz- oder Förderregelungen stehen oder sich in Gebieten mit Wohnungsknappheit befinden, auch wenn sie die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontakt Deutschland
07542 937 982
Kontakt Teneriffa
0034 922 788 881
Fax Teneriffa
0034 922 789 358
Kontakt Email
info@legalium.com