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Steuerberatung in der Praxis
Einnahmen aus der touristischen Vermietung
Praxisbeispiel – Chayofa, Arona, Teneriffa
D.Luickhardt, Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Steuerberater auf Teneriffa informiert zur touristischen Vermietung in Chayofa (Arona).
Die private touristische Vermietung hat mit dem Urteil vom 23.12.2018 für Teneriffa Aufschwung erhalten, da jetzt auch Privatpersonen ihre Immobilie in touristischen Gebieten touristisch vermieten und über Portale wie booking, FeWo, oder Airbnb zur Kurzzeitvermietung anbieten dürfen.
Tipp für den Immobilieneigentümer auf Teneriffa
Bevor Sie touristisch vermieten und bei den genannten Portalen u.a. Anzeigen schalten, ist eine sogenannte declaracion responsable zu melden, darunter versteht man den Lizenzantrag auf eine touristische Vermietungslizenz, mit der Besonderheit, dass schon mit Einreichung die touristische Vermietung begonnen werden kann. Die Antwort der Behörde muss nicht abgewartet werden.
Nutzen Sie unser Servicepaket
- Rechtliche Vorprüfung
- Antragsstellung auf die Genehmigung der touristischen Vermietung
- Anmeldung bei der Polizei mit der Meldepflicht
- Erledigung ihrer Steuerpflichten in ganz Spanien, Teneriffa, und auch in Deutschland
Besonderheiten Chayofa, Arona
Im Süden von Teneriffa, gibt es das beliebte Gebiet Chayofa, wo schon vermehrt das Schild VV zur touristischen Vermietung an den Immobilien zu finden ist.
Tipp für Immobilienkäufer
Sollten Sie in Chayofa eine Immobilie kaufen wollen, dann stehen wir Ihnen für die gesamte Immobilienkaufabwicklung mit unserem Immobilienkaufservicepaket zur Verfügung.
Am wichtigsten ist die darin enthaltene rechtliche Vorkontrolle, die auch prüft, ob die touristische Vermietungslizenz korrekt beantragt wurde und damit wirklich besteht.
In Chayofa, Teneriffa, besteht die Besonderheit, dass diese Siedlung gebaut wurde, ohne dass Genehmigungen vorlagen, oder die Gemeinde einen Bebauungsplan verabschiedet hatte.
Bis heute hat die Gemeinde Arona, zu der Chayofa gehört, nicht Chayofa in den Bebauungsplan aufgenommen.
Aber gerade für den Antrag auf die touristische Vermietung ist eine Antragsvoraussetzung, dass die Bewohnbarkeitsbescheinigung (cedula de habitabilidad) oder die Erstbezugsgenehmigung vorliegt, was in Chayofa aufgrund des fehlenden Bebauungsplans grundsätzlich nicht der Fall war.
Darin sieht man die Problematik des Verfahrens der Anzeigepflicht der touristischen Vermietung, ohne dass die Behörde eine Genehmigung erteilen muss und den Antrag auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüft, wird eine Lizenznummer vergeben, die aber möglicherweise nicht alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Deshalb empfehlen wir stets die gründliche Pruefung der rechtlichen Voraussetzungen.
Aktuell verlangen Portale wie Fewo u.a. von ihren Anzeigekunden, dass sie die Immobilie und die Mieter identifizieren müssen.
Warum wird dies jetzt verlangt?
Nach dem Gesetz von Anfang 2018 wurde allen Vermittlungsportalen für touristische Vermietung auferlegt, die Steuererklärung 179 bei Finanzamt in Spanien einzureichen und darin die Immobilie zu identifizieren und Vermieter als auch Mieter.
Bei einem Immobilienkauf in Spanien ist jetzt darauf zu achten, dass der Verkäufer alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere aus touristischer Vermietung, denn es ist damit zu rechnen, dass die spanischen Finanzbehörden empfindliche Bussgelder verhängen und Steuerforderungen an die Immobilieneigentuemer richten, die die Immobilie belasten kann, sei es durch eine Beschlagnahmeverfuegung oder eine afeccion fiscal im Grundbuch.
Der Immobilienkäufer ist damit in Spanien gut beraten, eine professionelle Lastenkontrolle der Immobilie durchzuführen.
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