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Aktuelle Änderung bei der touristischen Vermietung

 

(Kanarische Inseln – Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura) 

 

Sonderregelungen für die sogenannten grünen Inseln (La Palma, La Gomera, El Hierro) sind zu erwarten.

 

Stand 28.02.2025

 

Voraussichtlich im Mai wird ein neues Gesetz zur Beschränkung der touristischen Vermietung auf den Kanarischen Inseln in Kraft treten, was den Gemeinden die Möglichkeit gibt, zu entscheiden, wieviel touristische Vermietungsanteile in einem Wohngebiet zulässig sein sollen.

Touristische Vermietung Teneriffa

Zurzeit geht man davon aus, dass es maximal10% vom normalen Wohnraum sein werden.

Des Weiteren werden die Gemeinden entscheiden können, ob bestimmte Gemeindegebiete frei von touristischer Vermietung sein werden.

Es gibt mittlerweile Gemeinden auf Gran Canaria wie Mogán, San Bartolome de Tirajana oder auf Teneriffa, Santa Cruz de Tenerife, Arona, Adeje und Santiago del Teide (Los Gigantes), die an Eigentümer von Immobilien mit Ferienvermietung Bescheide senden und auffordern, bei dieser diverse Unterlagen einzureichen, um die Rechtmäßigkeit der Ferienvermietung auch von der Gemeinde bestätigen zu lassen.

 

Bei allen Gemeinden ist jedoch gemeinsam, dass man zuerst die sogenannte Kompatibilität prüft – ob die touristische Vermietung im Bebauungsplan überhaupt zulässig ist.

 

 

Zum Beispiel werden verlangt

  • NIE und Eigentümer-ID oder NIF, notarielle Kaufurkunde und Satzung der Eigentümergemeinschaft
  • Registrierung von VV bei der Regierung der Kanarischen Inseln
  • Registrierung bei der staatlichen Finanzbehörde Mod. 036/037
  • Gemeinde Gebühr (wird nach Einreichung des Antrags erforderlich sein)
  • Nachweis Haftpflichtversicherung (300.000€) für Personen- und Sachschäden Dritter
  • Erklärung der Eigentümergemeinschaft, dass in der Satzung VV nicht verboten sind
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung / Erstbezugslizenz
  • Kompatibilitätsbericht mit der Gemeinde
  • Technische Bescheinigung von einem Architekten zur Bewohnbarkeit.
  • Neubauerklärung
  • Energiezertifikat

 

In wenigen Gemeinden wird auch ein teschnisches Projekt (Bewohnbarkeit, Fenster, Belüftung, Elektroinstallation aktualisiert etc.) verlangt, welches ein Architekt erstellen muss – unsere Hausarchitektin steht Ihnen hierzu zur Verfügung.

Zu Beachten ist, dass kleinere Gemeinden Ihre neue Zuständigkeit an die jeweilige Inselregierung (Cabildo) abtreten können, da diese über das notwendige Personal verfügt. Deshalb kann das Anschreiben nicht nur von der Gemeinde, sondern auch von der Inselregierung kommen.
 

In jedem Falle stehen wir Ihnen zur juristisch korrekten Bearbeitung und Beantwortung der Anfrage

der Gemeinde/Inselregierung zur Verfügung.

 
 

 

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