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Vereinfachtes Erben auf Teneriffa und in Spanien 2023

 

RA D.Luickhardt, Steuerberater und Rechtsanwalt für Erbrecht in Spanien und Deutschland und sein Legalium Team stehen Ihnen für die Begleitung und vollständige rechtliche und steuerliche Abwicklung ihrer Erbschaft auf Teneriffa zur Verfügung.

 

Stand: 29.11.2022

3 wichtige Aspekte sollten bei einer Erbschaft in Spanien und inbesondere auf Teneriffa und Gran Canaria beachtet werden.

 

Testament in Spanien

Es ist nicht nur aus Kostengründen, sondern auch wegen den enormen Verzögerungen bei der Ausstellung von europäischen Nachlasszeugnissen in Deutschland ein Testament auf Teneriffa für die dort gelegene Immobilie zu erstellen.

Damit kann die Erbschaft auf Teneriffa ohne europäisches Nachlasszeugnis direkt mit dem Testament umgeschrieben werden. 

MERKE:

Ein Testament in Spanien spart Kosten und Zeit. 

Schenkung in Spanien, auf Teneriffa

Statt einem Testament kann auch eine Schenkung zu Lebzeiten an die Kinder geplant werden, doch hier gilt Vorsicht.

Eine Schenkung kann zur Steuerfalle werden, da eine Schenkung nicht nur Schenkungssteuer auslöst, gering auf Teneriffa mit 99,9% Steuervergünstigung, sondern auch Gewinnsteuer.

Ab dem 01.01.202022 wurden in Spanien sogenannte Referenzwerte eingeführt, die verpflichtend bei einer Schenkung anzugeben sind.

Ein Schenker hat die Immobilie zu 100.000 EUR erworben.

Referenzwert zum  01.01.2022: 200.000 EUR

Gewinnsteuer 19% auf 100.000 EUR = 19.000 EUR, die oftmals übersehen werden

Die Finanzbehörden weisen zunächst in Spanien darauf nicht hin, nach 3 Jahren wird dann meist erst der Steuerbescheid mit Bussgeld an den Steuerpflichtigen versendet, vor Eintritt der 4 jährigen Verjährung. 

Rechtswahl in Spanien

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht. Die europäische Erbrechtsverordnung erlaubt die Rechtswahl des Erbrechts in einem Testament. Damit kann wie unter Ziffer 1 beschrieben dem Testament in Spanien ein weiterer Vorteil zugeschrieben werden.

Sie können das deutsche oder spanische Erbrecht wählen, wenn Sie die deutsche Nationalität haben und länger als 6 Monate in Spanien ansässig waren. Wir beraten Sie zu richtigen Erbrechtswahl. 

TIPP:

Das Erbrecht ist streng von der Erbschaftssteuer zu trennen. Das Erbrecht regelt die Pflichtteile und Vermögensübergang, wogegen das Erbschaftssteuerrecht an die Ansässigkeit des Erblassers, der Erben und der Nachlassgueter anknüpft.

Dies erklärt auch, dass trotz Wahl des deutschen Erbrechts in Spanien Erbschaftssteuer zu zahlen ist und zwar wenn die Immobilie auf Teneriffa liegt, auf Teneriffa, oder auf Mallorca oder Gran Canaria je nach Lageort der Immobilie. 

 

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt die Wichtigkeit der Erbrechtswahl:

 

Ein Witwer setzt seine beiden Kinder nach spanischen Erbrecht als Erben ein und der Enkel erhält eine Immobilie auf Teneriffa, die auf Plan als Neubauimmobilie gekauft wurde. Es ist noch eine Schuld von 200.000 EUR zu zahlen, ansonsten besteht eine auflösende Bedingung, dass bei ausbleibender Zahlung die Immobilie an den Bauträger zurückfiele.  

Wer muss die 200.000 Euro bezahlen? Die Erben oder das Enkelkind?

 Nach dem spanischen Erbrecht und dem Artikel 867 CC müssen die Erben die 200.000 EUR bezahlen, da ein Vermächtnis lastenfrei übergeben werden muss und die Schuld eine Last des Nachlasses darstellt, für welchen die Erben haften. 

Hätte der Erblassser das deutsche Erbrecht gewählt, hätte er sogar anordnen können, nach Art.2165 BGB, dass der Vermächtnisnehmer die Schuld bezahlt.  

Aus diesem einfachen Beispiel wird ersichtlich, dass die Rechtswahl des Erbrechts erhebliche Folgen haben kann und deshalb eine Beratung zum Erbrecht empfehlenswert ist. 

 

 


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