Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
Teneriffa - Gran Canaria - Madrid - Mallorca - Barcelona - Berlin - Hannover - Tettnang
Fahrzeugvermietung Teneriffa
Genehmigungsverfahren, Anforderungen
Diese Tätigkeit wird auf den Kanarischen Inseln durch die Verordnung 72/2012 vom 2. August geregelt, mit der die Verordnungen zur Entwicklung des Gesetzes 13/2007 vom 17. Mai über die Straßenverkehrsordnung auf den Kanarischen Inseln genehmigt werden
Alle Unternehmen, die Vermietungsdienstleistungen ohne Fahrer betreiben, müssen in das Register der Straßenverkehrsunternehmen der Kanarischen Inseln eingetragen sein und sind verpflichtet, Informationen über die von ihnen ausgeübte Verkehrstätigkeit gemäß den Anforderungen der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung zu stellen (Art. 107 der Verordnung 72/2012).
Anforderungen
- Eintragung in das Register und Verantwortlichkeitserklärung (Art. 117)
- Mindestanzahl von 20 Fahrzeugen. (Art.119)
- Maximales Alter der Fahrzeuge für Neuanmeldungen: ein Jahr und maximal 7 Jahre, wenn die Tätigkeit bereits ausgeübt wird. (Art.120)
- Verfügung über Garagen mit einer Kapazität für mindestens 25% des gesamten Fuhrparks. (Art. 121)
- Formalisierung eines Vertrages vor der Vermietung eines Fahrzeugs (Art. 124)
Eintragung in das Register und Verantwortlichkeitserklärung
Woraus besteht dies?
Es besteht aus dem Informieren des Cabildo (Regierungs-, Verwaltungs- und Repräsentationsorgan) von Teneriffa über die Ausübung der Tätigkeit der Vermietung, ohne Fahrer, von Personenkraftwagen mit mehr als drei Rädern und einer Kapazität von bis zu 9 Sitzen, einschließlich des Fahrers, und die mit Erlaubnis der Klasse B-1 gefahren werden können.
Was wird dazu benötigt?
- Antrag durch Standardformular.
- Personalausweis oder Steuernummer des Unternehmens.
- Wenn es sich um eine Handelsgesellschaft handelt, muss die Gründungsurkunde bereits eingetragen sein.
- Einkommensteuererklärung bei natürlichen Personen oder Körperschaftsteuer bei juristischen Personen oder Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass Sie mit ihren Steuerpflichten auf dem neuesten Stand sind.
- Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten: Anmeldung und Beleg für das letzte Geschäftsjahr.
- Genehmigung oder Bescheinigung der Gemeinde über die Verfügung der Garagen oder Anlagen gemäß der Verordnung 159/1996 vom 4. Juli.
- Zulassungsbescheinigung und Datenblatt. (wenn Sie in dem Antrag die Stadtverwaltung dazu ermächtigen, die Fahrzeugdaten einzusehen und/oder zu überprüfen, muss die Zulassungsbescheinigung nicht vorgelegt werden).
- Unbegrenzte Haftpflichtversicherung.
- Kommunale Genehmigung zur Eröffnung der entsprechenden Niederlassung oder des Büros dieser Tätigkeit und kommunaler Beschluss zur endgültigen Konzession der Niederlassung oder des Büros für die Tätigkeit der Fahrzeugvermietung ohne Fahrer.
- Bescheinigung der Stadtverwaltung und Mietvertrag für die genutzten Räume als Garage oder eine Eigentumsurkunde.
- Bescheinigung der staatlichen Sozialversicherung, die bescheinigt, dass das Personal des Unternehmens nach der allgemeinen Regelung versichert ist, oder die aktualisierten Beitragsdokumente TC-1 und TC-2. Wenn es keine Arbeitnehmer gibt, Anmeldung und letzter Beleg für Selbständige.
- Bescheinigung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen der Regierung der Kanarischen Inseln, welches die Anmeldung in der Umsatzsteuer der Kanaren (IGIC) und die Jahresübersicht sowie die Zahlung des entsprechenden Quartals bestätigt.
Antrag auf Genehmigung durch das Unternehmen und beigefügte Liste aller Fahrzeuge (mindestens zwanzig (20) Fahrzeuge) Pkws, die nicht älter als ein Jahr sind, ab der Erstzulassung gerechnet. KOMBINATIONSKRAFTWAGEN oder WAREN von mehr als zwei (2)Tonnen als zulässige Gesamtmasse haben keine Altersgrenze.
Angewandte Rechtsvorschrift
Verordnung 72/2012 vom 02. August zur Genehmigung der Verordnungen zur Umsetzung des Gesetzes 13/2007 vom 17. Mai über die Strassenverkehrsordnung auf den Kanarischen Inseln (BOC 157 vom 10. August). Inkraftgetreten am 10. September 2012.
Gesetz 13/2007 vom 17. Mai über die Strassenverkehrsordnung der Kanarischen Inseln.
Schlussfolgerung
Die Gründungsurkunde des Unternehmens muss die Art der Tätigkeit im Gesellschaftsszweck enthalten, andernfalls sollte dies ergänzt und / oder geändert werden.
Die festgelegten und oben aufgelisteten Anforderungen müssen erfüllt sein. Sobald diese erfüllt sind, muss die Verantwortlichkeitserklärung mit der Begleitdokumentation eingereicht werden.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontakt Deutschland
07542 937 982
Kontakt Teneriffa
0034 922 788 881
Fax Teneriffa
0034 922 789 358
Kontakt Email
info@legalium.com