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Ferienwohnrecht Teneriffa 2021

 

Schadensersatz: Ferienwohnrecht Teneriffa Silverpoint Vacations SL 

 

 

Im Zusammenhang mit dem betrügerischen Verhalten der Organisation Silverpoint Vacations SL und die verkauften Time Share Wochen (Ferienwohnrechte) in den Wohnanlagen Hollywood Mirage, Beverly Hills, Paradise Club und teilweise verkauft von Vertretern von Resort Properties Limited oder Palm Beach Club limited, und eben auch von Silverpoint Vacations SL wurden von den Zivilgerichten in Arona als rechtswidrig und rechtsunwirksam, gar nichtig nach Art.1.7 Gesetz 42/1998 erklärt, mit der Folge, dass die sogenannten Kaufverträge rückabgewickelt werden müssen.

Die Silverpoint Verkaufsstrategie war der Verkauf von Wochen für 4 Personen in dem Beverly Hills Club, Hollywood Mirage Club, Beverly High Club y Club Paramount.

Nach dem die Käufer einige Jahre nutzen konnten und selbstverständlich eine hohe Servicegebühr zahlen mussten, wurden dann Reservierungen abgelehnt und wegen Auslastung  Wiederverkaufsangebote unterbreitet, die nicht real waren, sondern wiederum Verkaufsoptionen verkauft wurden, ohne dass diese werthaltig waren.

Die gutgläubigen Timeshare Inhaber wollten wegen den hohen Servicegebühren und der fehlenden Nutzungsmöglichkeiten, die Time Share Rechte verkaufen und waren damit ein leichtes „Opfer“ für die geschulten Verkäufer von Silverpoint Vacations SL.

Als die ersten Urteile im Jahre 2017 die Time Share Verträge aufhob und die Silverpoint zu hohen Rückzahlungsleistungen verurteilte, suchte Silverpoint Möglichkeiten Geschäfte über Excel Hotels and Resorts SA (früher auch genannt als Silverpoint Hotels)

Excel Hotel and Resorts SA gehörte zu der Gruppe Limora, zu der auch die Silverpoint Vacations SL gehörte, folglich wurde unter anderem Namen die Geschäfte fortgeführt, wenngleich mit einer anderen Arbeitsweise.

Nunmehr wurden keine Time Share Mitgliedsrechte (membresia) mehr verkauft, sondern Geschäftsanteile an scheinbar gegründeten GmbHs (SL), die in Wirklichkeit nicht bestanden, sondern in der Regel erst später gegründet wurden, und dann Immobilieneigentum zu gewiesen erhalten sollten, um Erträge durch Vermietung erwirtschaften zu können.

Obgleich die Geschäftsaktivität sich verändert hat, bleibt der Geschäftsansatz maximale Gewinnerzielung zu Lasten von gutgläubigen Kleinanleger, die keinerlei Möglichkeit haben, mitzubestimmen, weiterhin erhalten.

Der Kleinanleger wird weiterhin geschädigt, da er keine Rendite wie anfangs versprochen erhält. Der Betrugsvorwurf sollte hier durch eine Strafanzeige den spanischen Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gebracht werden, um Schadensersatz zu erlangen und endlich zu erlangen, dass diese rechtswidrigen Geschäftspraktiken untersagt werden.

In dem Urteil von dem erstinstanzlichen Gericht in Arona mit dem Aktenzeichen 1080/2012 wurde bestimmt, dass Silverpoint Vacations, SL, Palm Beach Holiday Club Limited und Resort Properties Limited alle Gelder zurückzahlen müssen, die durch den angefochtenen Time Share Vertrag eingenommen wurden, zuzüglich der Verzugszinsen.

Silverpoint Vacations SL wurde in die Prozesskosten verurteilt.

Bemerkenswert ist, dass es sich bei Resort Properties Limited oder Palm Bech Holiday Club limited wohl um Scheinfirmen gehandelt hat, die dem gesamten Prozess fernblieben und in Säumnis verurteilt wurden.

Zu beachten ist, dass die Time Share Krise von ehemaligen Mitarbeitern der Time Share Branche genutzt werden, um sich jetzt nochmals an den Geschädigten zu bereichern, in dem entgegen dem Datenschutzgesetz, Dateien von Time Share Inhabern genutzt werden, um diesen Angebote zur gerichtlichen Anfechtung mit hohen Schadensersatzversprechungen zu unterbreiten und entsprechend das Angebot anpreisen, wie gewohnt aus der Time Share Branche, „inhaltslose“ Dienstleistungsverträge mit Anwaltsleistungen anzubieten, obgleich weder eine ordentliche Rechtsanwaltszulassung auf Teneriffa nachgewiesen wird, noch der Dienstleistungsvertrag eine konkrete Leistung anbietet.

Zudem werden Honorare von 20.000 EUR und mehr verlangt, ohne dass Erfolgschancen bestehen, oder diese Beträge mit einem Erfolgspotential zu rechtfertigen.

Hiervor muss ausdrücklich gewarnt werden und von Vermittlern sollte Abstand genommen werden, wenn diese auf Sie zukommen.

Diese Kaltaquise sollten Sie sofort ablehnen, und sich an unsere ordentliche und gewissenhafte Kanzlei wenden, die zunächst eine ordentliche juristische Kontrolle der Vertragsunterlagen vornimmt und dann die juristischen Prozesschancen darlegt und auch mit einer Kombination aus Grund-und Erfolgshonorar arbeitet, so dass das Prozessrisiko zwischen und Mandant und Rechtsanwaltskanzlei aufgeteilt wird.


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