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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Erben auf Teneriffa leicht gemacht

 

Professionelle Erbschafts- und Nachhlassabwicklung in Steuer und Recht auf Teneriffa

 

Wir stehen Ihnen zur Verfügung

bei Vollabwicklung und Vorbereitung der Erbschaft auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura im Jahre 2024, von

dem Testament, Nachlassverwaltung bis zur Entrümpelung der Immobilie und Immobilienverkauf.

 

Die folgenden Ausführungen richten sich an Erben aus Deutschland, Schweiz, Österreich, nach dem Todesfall. Ebenso richten sie sich an den deutschen Bürger, der auf Teneriffa oder Gran Canaria lebt und seine Nachlassplanung korrekt ausführen möchte, da die Erben in Spanien leben, oder auch Vermögensgüter in Spanien und Deutschland  existieren und eine Testamentsvollstreckung mit Verteilung an die verstreuten Erben notwendig wird.

 

Was ist zu tun nach dem Todesfall in Spanien, Teneriffa in der Praxis?

 

Wir empfehlen die folgende Vorgehensweise, wobei RA D. Luickhardt und sein Legalium Team alle Dienste für die Erben erledigt, ohne dass eine Anreise erforderlich ist.

 

  • Sicherung der persönlichen Gegenstände
  • Beauftragen eines Beerdigungsinstitutes – Abfrage der Sterbegeldversicherung
  • Erlangung der internationalen Sterbeurkunde – Testamentsregisterabfrage – Einholung des originalen Testaments
  • Abfrage der Banksalden zum Todestag
  • Bewertung der Immobilie zu erbschaftsteuerlichen Zwecken
  • Kündigung von laufenden Verträgen, wie Telefon etc.
  • Mitteilung an die Rentenversicherung
  • Erstellung eines Nachlassinventars und Vorbereitung der spanischen Erbschaftsteuererklärung  mit Sonderregeln auf Teneriffa und Gran Canaria
  • Erstellung der spanischen Erbschaftsteuererklärung – lebt der Erbe in Deutschland, muss beim Zentralfinanzamt in Madrid die Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden, selbst wenn der Verstorbene auf Teneriffa gelebt hat.
  • Vorbereitung der notariellen formellen Erbschaftsannahme in Spanien. Sie ist notwendig, um die Eintragung des Erben in das Grundbuch zu erlangen.
  • Nach der Eintragung der Erbschaftsannahme in das Grundbuch kann die Immobilie verkauft werden und das Bankkonto der Erbschaft freigeschaltet werden, so dass der Erbe darüber verfügen kann.
  • Unser Hausarchitekt erstellt für den Verkauf ein Verkaufsexposee und eine marktgerechte Bewertung, so dass zum Marktpreis ein Immobilienkäufer gefunden werden kann.
  • Nach dem Immobilienverkauf muss die spanische Gewinnsteuererklärung abgegeben werden, wobei wir schon bei der Erbschaftsbewertung darauf achten, dass die Gewinnsteuer von 19% minimiert wird.

 

Wir benötigen im Original

 

  • internationale Sterbeurkunde
  • europäisches Nachlasszeugnis oder Erbschein mit Apostille oder notariell beurkundetes spanisches Testament
  • Anwaltsvollmacht, deren Entwurf wir Ihnen zweisprachig erstellen.

 

Unseren Service der Erbvollabwicklung bieten wir Ihnen auf allen Kanarischen Inseln, vor allem auf Gran Canaria und Teneriffa an, und zwar in Zusammenarbeit mit unserem Hausnotar und der spanischen Steuerbehörde vor Ort.

Die Erbschaftsabwicklung sollte innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod des Erblassers abgeschlossen sein, damit keine Verzugszinsen in der Erbschaftsteuer in Spanien entstehen.

Die Erbschaftsteuer kann auf die deutsche Erbschaftsteuer proportional nach deutschem Erbschaftssteuerrecht angerechnet werden. Hierzu ist selbstverständlich erforderlich, dass in Deutschland ebenso Erbschaftsteuer zu bezahlen ist. Beachten Sie, dass die Erbschaftsteuererklärung innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod zu erledigen ist, wenn nicht bis zum 5. Monat eine Fristverlängerung auf 12 Monate beantragt wurde.

 

Erbschaftsteuer – Verjährung:

Die bisherige Gesetzeslücke, die Verjährung der Erbschaftsteuer in Spanien abwarten zu können, wenn der Todesfall nicht in Spanien eintrat, ist seit 1.1.2003 nicht mehr gegeben. Daraus folgt, dass die Verjährung erst zu laufen beginnt, wenn eine spanische Behörde von dem Todesfall Kenntnis erlangt hat und nicht mit dem Tage des Todes.

 

 

LEGALIUM de D. Cano & D. Luickhardt SL, Rechtsanwälte und Steuerberater, bietet Ihnen

 

  • Erbvollabwicklung auf Gran Canaria als Erbe von Immobilienvermögen
  • Bankkontoauflösung in Spanien
  • Abwicklung von Erbschaften von Gesellschaftsanteilen (spanische SL)
  • Nachlasskonkurs in Spanien
  • Abwicklung von Staatserbschaften für öffentliche Körperschaften oder deutsche Bundesländer
  • Gerichtliche Erbauseinandersetzung in Spanien
  • Verteidigung und Klage aus Vermächtnis vor spanischen und deutschen Gerichten
  • Mediation und Streitschlichtung unter Erben
  • Beratung im Erball bei Time Share Rechten

Honorar Leistungspaket Erbschaftsannahme

Die Erbschaftsabwicklung kostet 0,9% vom Nachlasswert, mindestens 2.500,00 EUR zzgl. MwSt bei geringwertigen Erbschaften.
Gesondert abgerechnet wird das Erbscheinsverfahren, wenn die Verstorbenen in Spanien ansässig waren und ein Erbscheinsverfahren in Spanien durchgeführt werden muss.

Gesondert wird der Service angeboten, dass jährlich die Steuererklärung für Nichtresidenten zum Preis von 100,00 EUR zzgl. MwSt. angefertigt und abgegeben wird.

 

 

Honorar Leistungspaket Erbschaftsannahme + anschliessender Immobilienverkauf

Unser Honorar für die gesamte Erbschaftsabwicklung auf Teneriffa im Jahre 2024: 750 EUR zzgl 7% Mwst + Exklusiver Maklervertrag zur Vermarktung, Käufersuche und Verkaufsabwicklung zu einer Maklerkommission von 5% des Verkaufspreises zzgl 7% Mwst.

Bei Immobilien unter einem Wert von 100.000 EUR, oder über 1 Mio EUR, können wir eine Sondervereinbarung treffen.

Ihr Vorteil: Vollständige steuerliche und rechtliche Abwicklung von Erbschaft und Immobilienverkauf aus einer Hand.

 


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